wegen PREISE FÜR GEWEERBLICHE AABNEHMER
tnc|CROWLER 11.07.2001 - 01:25 872 3
tnc|CROWLER
Addicted
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is das so dass wenn ich einen gewerbeschein hab kane mwst zahlen muas ? dann wenn ich das mim gewerbeschein mach wie soll i da einkaufen geh ich da zum birg zeig den wisch ( ) her und sag hey ich muas kane mwst zahln ? wie funktioniert das ? thx im vorhinein CROWLER
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XeroXs
doh
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du zahlst keine MWST, bei großhändlern.. die musst dann aba dem staat ende des monats geben per abrechnung von dem was da kunde zahlt hat oda so.. also im prinzip zahlstas schon die MWST.. halt erst später (und ned von deinem geld) und wennst vorhast an gewerbeschein zu machen damitst billiger an hardware kommst wird da da staat was pfeifen (mindestumsatz..) EDIT: ahja diese Informationen sind nur vermutet, kA obs stimmen
Bearbeitet von XeroXs am 11.07.2001, 01:33
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Bonemachine
dem Wahnsinn nahe
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Mehrwertsteuer musst du immer bezahlen, nur wenn du es für ne Firma kaufst, bekommst sie vom Finanzamt wieder retour. Dann stehen die Teile aber auch als Anlagen in der Firmenbuchhaltung.
Greetinx
Bonemachine
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Roland
Big d00d
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Gewerbeschein und Umsatzsteuer haben nichts miteinander zu tun.
Wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt (das ist die Umsatzsteuer die Du beim Kauf zahlst) kannst Du die Steuer vom Finanzamt zurückfordern.
Einen Gewerbeschein, eine Steuernummer und eine Wirtschaftskammermitgliedschaft zu lösen (diese 3 Sachen brauchst Du mindestens) zahlt sich aber mit sicherheit nicht aus, wenn Du nur an billigere Hardware rankommen willst.
Der Gewerbeschein und die Kammermitgliedschaft sind gar nicht mal billig (~5000,-) und wenn Du danach kein Gewerbe AUSÜBST, also keine Umsätze machst, kommt früher oder später die Steuer zu Dir und behauptet, dass das ganze nur zum schein gemacht wurde "Liebhaberreiverordnung" und will die von Dir zurückgeforderte Umsatzsteuer wieder haben.
Wenn Du noch weiter Fragen hast, kast mir ja mailen protected
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