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Vorteil Amazon trotz höherem Preis?

pirate man 08.04.2013 - 09:14 24779 169
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pinkey

Here to stay
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Zitat von dolby
Wenn ein Toaster 50 Euro kostet, bei Amazon 79, kaufe ich es nicht bei Amazon, wenn 29 Euro Unterschied. Ist eh klar.

das is klar, aber z.b. 50 vs 55 inkl. gratis versand ...

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Große Sachen lieber beim Lokalen Händler - der bringts vorbei, stellts auf/installiert und holts wenns was hat.
Und wenn man auf die Internetpreise anspricht kriegt man sogut wie immer nen recht guten Deal.

boogeyman

Bloody Newbie
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Zitat von pinkey
das is klar, aber z.b. 50 vs 55 inkl. gratis versand ...

genau, meistens bist dann, wenn du den versand dazu rechnest eh über dem amazon preis.

ich halte es auch so wie die meisten hier, wenns preislich vertretbar ist bevorzuge ich immer amazon.

FearEffect

Here to stay
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Kommt draufan um was es geht.

TV hab ich bei meinem lokalen Händler gekauft, is ein Familienbetrieb und der is mitm Preis sogar unter Amazon gegangen und hat mir alle Sender eingestellt und die Firmware usw.
Wenns was hat is der 5 Minuten von mir weg und ich erspar mir das zurückschicken.

Haushaltsgeräte ebenfalls lokal, ganz einfach weil ich sie mir ansehen kann, Lieferung usw.

Alles andere, besonders so sachen wie PC-Monitore bei Amazon (wennst nen Pixelfehler hast --> zurück damit). Da schaus bei lokale Händlern wie Etec wieder blöder aus weil ich ihn ja direkt abhole und da dann das Rückgaberecht nicht gilt und ich höchstwahrscheinlich nur ne Gutschrift bekomme.

Der Riesenvorteil von Amazon is einfach die unkomplizierte Abwicklung der Rückgabe/RMA (da is Amazon einfach ungeschlagen) und natürlich der Gratisversand.

d0lby

reborn
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Geht eben nur durch diese Massenabfertigung

ein Händler wie Redcoon oder sevenrabbits: Wenn du da etwas zurückschickst, dann geht das als Aussteller an den Mutterkonzern (in diesem Fall an Media Markt oder an Haas) - denn die Preise im Netz sind SO niedrig (2-5% Gewinn), dass du einen retournierten Monitor nicht mehr als neu verkaufen kannst. Als Aussteller sowieso nicht, wenn er OVP nur 2-5% Gewinn hat, kaufst du es ja OVP...

Amazon hat halt einfach andere Zahlen

Error404

Dry aged
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Kaufe auch meist beim Amazonas auch wenns bei GH nur in den top5 ist, unkompliziert, sichere Bezahlungsmöglichkeit, ad Reklamation: mir wurde schon mehrmals der Betrag rückerstattet obwohl ich den Artikel noch garnicht zurückgeschickt habe, sogar ein Ersatzartikel wurde mir einmal gesendet ohne daß auf die Rücksendung gewartet wurde! Ist mir ein paar Euro mehr gerne wert, außer der Unterschied ist wirklich gravierend.

SaxoVtsMike

R.I.P. Karl
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Elektronikgeräte kauf ich beim Elektriker im Ort mit bestpreisgarantie.
zum einem weil dort da Schwieges Arbeitet und zum anderen, wenns was hat kümmern sie sich um die ganze Garantieabwicklung.

Für alles andere nehme ich Amazon (wenn versand und verkauf über amazon geht) bzw. Mylemon.
bei Letzterem zahlst zwar für versand und versicherung wennst mit KK bezahlst aber der Service ist einfach problemlos bei denen und das ist mir ein paar eu wert...

grond

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versuche in letzter Zeit von Amazon wegzugehen-> Luxemburg.., wenn geht heimische Händler

corny

Little Overclocker
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Wenn ichs vor Ort für einen ähnlichen Preis bekomme, kauf ichs lokal. Sonst bevorzuge ich Amazon, da gibts einfach keine Probleme falls mal was sein sollte.

wacht

pewpew
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Zitat von FearEffect
Alles andere, besonders so sachen wie PC-Monitore bei Amazon (wennst nen Pixelfehler hast --> zurück damit). Da schaus bei lokale Händlern wie Etec wieder blöder aus weil ich ihn ja direkt abhole und da dann das Rückgaberecht nicht gilt und ich höchstwahrscheinlich nur ne Gutschrift bekomme.

Zahlt man die Rücksendung bei Amazon wenn man einen Monitor wegen Pixelfehler (was ja eigntlich dann Fernabsatzgesetz is oder?) zrückschickt oder is die gratis?



Ansich gilt das FAG aber auch wennst online bestellst und beim Etec/sonstwo im Laden abholst, weil die Antwortemail das dein Ding dann und dann abholbereit ist als Vertragsabschluss gilt..

...nur musst darum wahrscheinlich streiten -> erst recht wieder Amazon wo ich mir das für ein paar Euros ersparen kann..

userohnenamen

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Zitat von wacht
Ansich gilt das FAG aber auch wennst online bestellst und beim Etec/sonstwo im Laden abholst, weil die Antwortemail das dein Ding dann und dann abholbereit ist als Vertragsabschluss gilt..

...nur musst darum wahrscheinlich streiten -> erst recht wieder Amazon wo ich mir das für ein paar Euros ersparen kann..

aber nur wenn du bereits online gezahlt hast
wennst es reservierst und vor ort erst zahlst, tritt das FAG nicht in kraft
(du hättest ja die möglichkeit gehabt die ware vor bezahlung vor ort zu begutachten)

wacht

pewpew
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Also in dem Text stand iirc das es egal ist wann und wie du zahlst und dass es rein darum geht ob der Vertrag ausschliesslich über ein Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde.
Eben darum hams dann ja gstritten ob der Vertrag erst mit Abholung und Bezahlung der Ware zustandekommt oder durch die Abholungsmeldung per Email, wobei das Gericht dann für die Abholungsmeldung entschieden hat...

Ich schau heut abend ob ich den Text nochmal wiederfind..


// http://www.eurolawyer.at/pdf/OGH-1-Ob-110-05s.pdf

Soweit ichs rausles hat der dann aber nicht den ganzen Preis zurückbekommen weil er den Monitor schon 43h im Betrieb ghabt hat und das diese Leistung dann zu erstatten war weil 43h eine Benutzung darstellen die bei einem Monitor über das bloße "Ausprobiern obs geht/pass" hinausgeht...

Zitat
Die beklagte Partei habe mit der
Benachrichtigung des Käufers, das Gerät sei zu einem gewissen Zeitpunkt abholbereit,
konkludent zum Ausdruck gebracht, sie wolle dessen Anbot annehmen. Der Kaufvertrag sei daher im Sinne des § 5a KSchG im Fernabsatz - unter ausschließlicher Verwendung eines Fernkommunikationsmittels - geschlossen worden. Infolge der rechtzeitigen Erklärung des
Rücktritts komme § 5g KSchG zur Anwendung.
Die klare Absicht der "Fernabsatz-Richtlinie" sei, den Konsumenten vor jeglichem Entscheidungsdruck zu bewahren, der sich
daraus ergeben könnte, dass er bei Rücksendung der bestellten Ware im Regelfall mit
Entgeltforderungen des Verkäufers konfrontiert wäre.

/// grml, blöder PDF Reader da...
Bearbeitet von wacht am 08.04.2013, 11:57

userohnenamen

leider kein name
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ah ok, das wär natürlich interessant
nur zum streiten wirds dann definitiv imho

creative2k

Phase 2.5
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Beim DiTech darfst auf jedenfall streiten auch wenn du Online bezahlt hast (Kreditkarte), deine Ware abholst und dann was umtauschen willst :rolleyes:

Ich kauf nur wenn ich was nicht dringend haben will (gern) bei Amazon. Wenn ich was sofort abholen möchte, schau ich, dass ich die kleinen Händler wie NRE unterstütze. :)

wacht

pewpew
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Zitat von userohnenamen
ah ok, das wär natürlich interessant
nur zum streiten wirds dann definitiv imho

Habs oben reineditiert, aber ja - zum streiten wirds dann wahrscheinlich schon, jeder Händler der bei Abholung nur Barzahlung akzeptiert macht das um leichter streiten zu können... und das funktioniert sicher in genug Fällen auch...
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