Castlestabler
Here to stay
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Habe folgendes Problem: Ein Kuchengerät ist innerhalb der Garantie defekt geworden. Habe es dem Händler (Hofer --> Medion) zurück gesendet. Das Dinge hat gute 10kg gewogen und die Verpackung war jetzt nicht das leichtestes, aber Luftposlterfolien und so weiter waren vorhanden.
Das Paket ist während der Rücksendung hinunter gefallen und eine Ecke ist gute 10cm eingedrückt (Fotos erhalten). Medion beschließt jetzt, ich habe es unsachgemäss verpackt und soll den Neupreis zahlen um eine neues Gerät zu erhalten.
Hatte jemand schon etwas ähnliches oder weiß, wie hier vorzugehen ist? Soweit ich es heraus bekommen, kann ich nicht bei der Post den Schaden einfordern.
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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Post wird auch ablehnen.
Du musst es so verpacken dass es auch um- oder runterfallen kann.
Das ist zwar blöd für dich und nicht recht einfach als Privater zu bewerkstelligen, aber aus dem Grund heb ich mir alle Verpackungen während der Garantiezeit auf
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davebastard
Vinyl-Sammler
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falls du eine eechtschutzversicherung mit beratung hast würd ich das nutzen . vll schaffst dus dass du nur die hälfte zahlen musst ider so ... kann aber gut sein dass du drauf sitzen bleibst IMHO
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Castlestabler
Here to stay
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Also Aussage ist, in der Originalverpackung trägt dann das Risiko der Hersteller? Das Teil ist jemanden eindeutig aus den Händen gefallen und auch in der Originalverpackung hätte es das ganze nicht ausgehalten.
Mir geht es auch darum, ab wann trägt der Transporteur den Schaden. Weil Fall aus dem Ladraum, kann ich zwar theoretisch absichern, aber die Verpackung zaht mir keiner, da kann ich glich neu kaufen.
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smashIt
master of disaster
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bei der post sind iirc alle pakete von haus aus bis 500€ versichert. hau die mal an.
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kleinerChemiker
Here to stay
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Hast du es beim Hofer gekauft und Medion hat darauf bestanden, dass du es zurücksendest? Garantie oder Gewährleistung? Schon in die Garantiebedingungen geschaut?
Ich habe ganz düster in Erinnerung, dass bei Gewährleistung der Verkäufer für den Rücktransport verantwortlich ist bzw. du es auf die selbe Art zurükgeben kannst, wie du es gekauft hast. Vielleicht hat das aber auch nur eventuelle Kosten betroffen.
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nfin1te
nuttiest knifenut
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Ich habe ganz düster in Erinnerung, dass bei Gewährleistung der Verkäufer für den Rücktransport verantwortlich ist bzw. du es auf die selbe Art zurükgeben kannst, wie du es gekauft hast. Vielleicht hat das aber auch nur eventuelle Kosten betroffen. Das ist aber nur das Gesetz dazu und soweit ich mich erinnern kann ist das dispositives Recht, sprich, kann in den AGBs ausgeschlossen/abgewälzt werden und manche Firmen machen das auch. --> AGB oder Kaufvertrag lesen
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Castlestabler
Here to stay
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Das das Paket versichert ist, ist mir bekannt. Nur weiß ich nicht, wenn ich gar nicht den Versand bezahle, ob ich dann ein Recht gegenüber der Post habe.
Wegen AGB lesen, werde ich machen, mal schauen, ob du etwas genaueres drin steht, vor allem ein Ausschluß.
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Jedimaster
Here to stay
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Erfahrungsgemäß wirst Du kaum eine Chance haben. Wir hatten diese Fälle bereits mehrfach beim einsenden von Notebooks / Tablets ...
Selbst wenn relativ 'klar' war was wirklich passiert ist (ist dem Servicemitarbeiter runtergefallen da Verpackung kaum beschädigt bzw. so beschädigt das es mit dem Schaden wenig zu tun haben kann) kriegst ein paar Fotos und es wurde natürlich durch den Transport kaputt.
Kommt leider bei uns alle 1-2 Jahre mal wieder vor und zumindest wir als Händler können da nicht mal wirklich was dagegen machen wenn die im Service beim Hersteller da was kaputtmachen (Sturzschaden, Kratzer, ...)
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Castlestabler
Here to stay
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Als Kunde habe ich halt noch die Chance, das es nicht B2B ist, eine Kulanz zu bekommen. Nur frage ich hauptsächlich, mit was man am besten argumentiert, weil es mir einfach darum geht, ich hätte das Gerät in mehr als 30cm Watte packen müssen, um den Schaden zu verhindern.
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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Der Versender hat für eine entsprechende Verpackung zu sorgen. Wenn diese den Anforderungen des Lieferanten nicht entspricht ist das dein Problem
Hatte das öfter bei Ebay und bin des öfteren auf teurem Schrott sitzen geblieben. Verkäufer meldet sich nicht mehr, Paypal sagt es ist geliefert worden und sie haften nicht für die Verpackung und das selbe hört man vom Transportunternehmer.
In OVP tut sich der Hersteller schwer auf unzureichende Verpackung zu pochen.
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Jedimaster
Here to stay
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In OVP tut sich der Hersteller schwer auf unzureichende Verpackung zu pochen. ... weshalb interessanterweise sowohl Acer als auch Asus beim RMA-Anmelden dazu auffordern nicht die Originalpackung zu verwenden ... ein Schelm ...
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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... weshalb interessanterweise sowohl Acer als auch Asus beim RMA-Anmelden dazu auffordern nicht die Originalpackung zu verwenden ... ein Schelm ... Ich kenn das auch von Dell und Lenovo - die schicken aber vorab eine Versandverpackung oder holen das Teil ab.
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Castlestabler
Here to stay
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Ja, aber was ist die Anforderung? Das es herum purzelt und getreten wird, habe ich bedacht.
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Jedimaster
Here to stay
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Mir kommts so for ist die Anforderung 'einfach glück zu haben das nix passiert'. In 99.9% der Fälle passts ja auch, in dem Rest der Fälle hast halt leider als Versender ein Problem. Eine genaue 'Anforderung' gibts nämlich nicht sondern das ist mit absicht so schwammig formuliert das man diese Anforderung nicht erfüllen kann bzw. als Begründung für 'nicht mein Problem' nutzen kann.
@Viper Dell weiß ich nciht, Lenovo seit die Service in der selben Hütte wie Medion haben machen das nicht mehr - zumindest nicht bei den 'Billigstdorfern' unter 1000 € ...
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