Rücktritt nach Fernabsatzgesetz
deftenski 30.11.2004 - 19:03 2222 18
deftenski
mit barockfelgen
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Ich habe mir vor einiger zeit ein Grafiktablett bestellt, das am 23.11. endlich geliefert wurde. Allerdings brauche ich es jetzt doch nicht und möchte es zurückgeben. Mail von mir: Ich möchte von meinem Kauf des Grafiktabletts TRUST 400 zurücktreten. Die Verpackung wurde nicht geöffnet. Antwort: Dieser Artikel wurde extra für Sie bestellt. Eine Retoursendung gemäß Fernabsatgesetz ist nur binnen 7 Tagen nach Bestellaufgabe möglich. Wenn die Ware originalverpackt ist, Können Sie diese Frei Haus an uns retournieren. Wir können den Warenwert (ohne Versandkosten gutschreiben) Abzgl. Einer Widereinlagerungsgebühr von 5% Sie haben dann eien Gutschrift in unseren Onlineshop (gültig 24 Monate) http://www.rechtsprobleme.at/doks/fernabsatz.html Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, zu zahlen. An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben. Meine Fragen: 1) Habe ich eine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen, eine Gutschrift kann ich nicht brauchen. 2) Muss ich diese Wiedereinlagerungsgebühr wirklich bezahlen?
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sp33d
aka Fas7play
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- in österreich innerhalb 7 tage rücktritt vom (Online)kauf NICHT jedoch GESCHÄFTseinkäufe(also in filialen einkaufen) - abzüge bei offener ware sind legitim ! und erlaubt. - abzüge für "wiedereinlagerung" ist fraglich wird aber vermutlich das geschäft bei einem rechtstreit durchkommen, da sie es ja extra für dich eingekauft haben, und du es nun doch nicht brauchst. und des trumm nun in ana ecken ladenhüter wird...(ist nur einen annahme von mir...) - das geld "muss"(so weit ich mich erinnern kann)nach berechnung ev. abzüge, "bar"(cash nichts gutschein) wieder zurückgegeben werden(->onlinekauf) in einem geschäft(also rl kauf) kannst du einen gutschein bekommen...
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Corran_Horn
Wollt's nur wissen...
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afaik sind es 14 Tage -> BWL aus der 2.
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taz
Legend
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nein 7 werktage, wobei samstag nicht als solcher zu zählen ist.
du hast recht auf cash.
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sp33d
aka Fas7play
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afaik sind es 14 Tage -> BWL aus der 2. *hust* -> Rücktrittsrecht
Die Rücktrittsfrist für im Fernabsatz geschlossene Verträge oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. zum 100x hier nachlesen http://wko.at/rp/wko/fernabsatzgesetz.htm
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Corran_Horn
Wollt's nur wissen...
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Naja das ist das eine... aber das gilt ja soweit ich das seh 7 Tage nach Abschluss des Vertrages und nicht ab erhalt der Ware oder irre ich mich da?
Das was ich mein besagt doch dass man die Ware bis zu 14 Tage nach Erhalt noch zurückgeben kann -> könnte ja ein "verklicker" oder ein kind bestellt haben
Hams das leicht schon wieder geändert? weil früher warens 100% 14 Tage! hab das BWL buch vor mir liegen!
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sp33d
aka Fas7play
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Hams das leicht schon wieder geändert? weil früher warens 100% 14 Tage! hab das BWL buch vor mir liegen! löss mi raten das bwl buch stammt aus deutschland ? oder wurde dort verfasst... verleger...
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Corran_Horn
Wollt's nur wissen...
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nope ned wirklich ^^ aber ansich isses eh egal ... solang ich die frage ned zur Matura bekomm hrhr
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watercool
BYOB
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7 tage in A, 14 in D .. das mit der gebühr is aber komisch. ausgeschlossen sind normal nur sonderanfertigungen
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UncleFucka
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ehm, sie haben ja extra geschrieben das der artikel extra bestellt wurde! da gilt dann glaube ich was anderes! steht auch in allen AGBs (imho) drin das da dann das rücktrittsrecht wegfällt oder sowas! also sobald etwas auf kundenwunsch extra bestellt wird gilt eine andere regelung // Dieser Artikel ist nicht storno- oder ruecknahmefaehig da er entweder nach Kundenspezifikationen gefertigt, oder fuer einen Auftrag extra bestellt wird.
Bearbeitet von UncleFucka am 30.11.2004, 20:34
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watercool
BYOB
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in den agbs kann viel stehen wenns lt kschg geregelt ist. ich weiss es aber auch nicht genau wies bei sachen auf bestellung aussieht. der händler ist ja nicht verpflichtet den auftrag anzunehmen.
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sp33d
aka Fas7play
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in den agbs kann viel stehen wenns lt kschg geregelt ist. ich weiss es aber auch nicht genau wies bei sachen auf bestellung aussieht. der händler ist ja nicht verpflichtet den auftrag anzunehmen. ... also das mit der extraeinlagerungsgebür.... genau so kann auch der kunde recht bekommen darum habe ich oben geschrieben ich bin mir auch nicht sicher hier wäre ein rechtschutz sicher gscheiter (falls man überhaupt so weit gehen will) oder zumindest das Ksg
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ccr
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In Österreich sind's 7 Tage ab Erhalt der Ware, in Deutschland sind's 14 Tage. AFAIK aber nicht dezitiert Werktage. In den AGB darf viel drinstehen. Nur manches kann angefochten werden, und manches ist von vornherein nichtig Laut Gesetz ist das Rücktrittsrecht neben Software etc. auch nicht auf Sonderanfertigungen auf Kundenwunsch anwendbar. Eine Sonderbestellung ist aber keine Sonderanfertigung (da geht's darum, dass für eine Sonderanfertigung ja bereits Vorarbeit geleistet wird, die in irgendeiner Art und Weise abgegolten werden muß). Meiner Ansicht nach, hat deftenski bis genau heute von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen können. AFAIR reicht dafür auch seine eindeutige, fristgerechte Willenserklärung per Email (egal was der Händler darauf antwortet). Die Rücksendung hat prinzipiell auf Kosten des Händlers zu erfolgen - ausser er hat die Kostenübernahme in den AGB auf den Kunden abgewälzt (ist erlaubt und üblich). Eine "Wiedereinlagerungsgebühr" darf er nicht verlangen, ebenso muß er das Geld zurückzahlen (überweisen oder der Kreditkarte gutschreiben oder wwi). Für den Fall, dass tatsächlich in den AGB stehen würde, dass von Sonderbestellungen nicht zurückgetreten werden kann. Und angenommen, dass das auch erlaubt wäre. Müßte der Kunde immer noch im voraus auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht worden sein. Und zwar bevor das Geschäft rechtsfähig geworden ist, also irgendwann zwischen Bestelleingangsbenachrichtigung und Auftragsannahme. In diesem Fall ist aber sicher noch zu prüfen, ob dieser Artikel tatsächlich eine Sonderbestellung ist (Verfügbarkeit im Onlineshop etc.). Sonst könnte der Händler ja auf die Idee kommen, und nur noch Sonderbestellungen verkaufen
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deftenski
mit barockfelgen
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Dass der Artikel "extra für mich" bestellt wurde, lass ich so einfach nicht gelten, weil er ja im Onlineshop ganz normal gelistet ist und damals, als ich bestellt hab, laut Onlineabfrage auch lieferbar war. Eine kleine Korrektur noch: Lieferdatum war der 25.11. Danke übrigens für die schnellen Antworten
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watercool
BYOB
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ah lol wenn er im shop gelistet ist dann kann er sich das mit sonderbestellung eh in die haare schmieren
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