Quelle:
http://www.versandhandelsrecht.debzw.
https://www.facebook.com/notes/vers...461251870560480Ich quote mal den Text
Österreicher kauft in DeutschlandIm Zweifel hat der deutsche Händler deutsches Recht vereinbart bzw. es gilt nach internationalem Recht deutsches Recht. Dennoch dürfen einem Verbraucher der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat der EU hat (in Ihrem Beispiel in Österreich), bestimmte Rechte nicht entzogen werden. Da Österreich jedoch keine besonderen Regelungen zur Versandkostenerstattung kennt, welche für ihn vorteilhafter sind als die Regelungen nach deutschem Recht (dem Verbraucher dürfen nach österreichischem Recht die „unmittelbaren Kosten der Rücksendung“ auferlegt werden), wird die nach deutschem Recht getroffene Regelung den österreichischen Verbraucher nicht in seinen Rechten verletzen. Bei deutschen Händlern findet sich nämlich meist die Rückerstattungsregelung mit der 40- EUR-Grenze: Ab einem Rücksendewert der Ware von 40 EUR trägt der Händler die „regelmäßigen“ Rückversandkosten. Nur unterhalb dieses Wertes werden dem Verbraucher die Kosten auferlegt. Die „regelmäßigen“ Rückversandkosten sind mit den „unmittelbaren“ Kosten als gleichartig anzusehen. Es geht um die „normalen“ Kosten, die bei einem Rückversand (ohne Expresszuschläge oder besondere Transportarten) bei den üblichen Postdienstleistern anfallen.
Anders kann es aussehen, wenn der Händler eine gesonderte Regelung in seinen AGB vorhält, nach denen für Besteller aus Österreich das dortige Recht gelten soll und er von der Möglichkeit Gebrauch macht, in den AGB zu regeln, dass der Besteller aus Österreich die Rückversandkosten zu tragen hat. Wenn dies mit den richtigen Formulierungen geschieht, also wirksam in die AGB aufgenommen wurde, trägt der österreichische Besteller die unmittelbaren Rücksendekosten.
Hat der Händler überhaupt nichts zu den Rückversandkosten geregelt, trägt der Händler die Kosten wieder nach der Grundregel.
Der Kunde aus Österreich hat (sofern deutsches Recht vereinbart wurde) 14 Tage nach dem deutschen Recht Zeit, denn diese 14 Tage sind mehr (und daher für ihn vorteilhafter) als die 7 Tage nach österreichischem Recht. Dem österreichischen Kunden werden keine verbraucherschützenden Rechte entzogen.
Deutscher kauft in ÖsterreichHier sieht es deshalb etwas anders aus, weil in Deutschland dem Kunden die Rückversandkosten nur nach der 40- EUR – Regelung auferlegt werden dürfen. Geht der Händler in Österreich darüber hinaus, dann ist seine Regelung in den AGB bezüglich des deutschen Kunden unwirksam. Sie verstößt gegen Rechtspositionen eines deutschen Verbrauchers, die man nicht wirksam abbedingen kann.
Dann gilt die normale Pflicht des Händlers zur Erstattung der Rücksendekosten. Dieser Regel kann er ja nur entgehen, wenn er dem Verbraucher in wirksamer Weise (z.B. in den AGB) die Tragung der Rücksendekosten vor dem Kauf auferlegt hat.
Die Kosten für die Hinsendung müssen übrigens immer erstattet werden.
Die Widerrufsfrist beträgt für den deutschen Kunden 14 Tage. Der österreichische Händler hat sich in deutschen Rechtsraum gerichtet und bietet (auch) dort an. Dann dürfen seine Regelungen eben auch nicht solches Recht verletzen, was den Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unveränderbar zusteht.