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Rückgaberecht -> Fragen dazu

Aproxx 06.06.2003 - 14:36 973 7
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Aproxx

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Hi, hab heute beim Peluga den RAM zurückgegeben, da meinte der, nachdem er den chef gefragt hat, dass er 10 euro (!!) Bearbeitungsgebühr verlangen muss. Ich sagte darauf, dass ich ja gesetzlich ein Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen von einer Woche habe. Und er meinte dann, dass die Bearbeitungsgebühr gesetzlich gedeckt ist.

Nun meine Frage : Was sind genau die Auflagen bzw der Gesetzesauszug vom Rückgaberecht bzw Garantie/Gewährleistung

Guest

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also ein rückgaberecht innerhalb einer woche ohne angabe von gründen bei einem kauf im geschäft, zweifle ich mal an. IMO gilt das nur für käufe, wo man die ware nicht sieht (also zB haustürgeschäft oder internet-kauf) und da sind es zwei wochen.

bei einem umtausch nach kauf im geschäft musst du IMO immer einen grund angeben.

add:
und weil du kein RECHT auf umtausch hast, bist du auf kulanz des händlers angewiesen und da kann er verrechnen, was er will.

add2:
Zitat
Wenn man durch ?agressive" Verkaufspraktiken (etwa einen Vertreterbesuch in der Wohnung oder eine Einkaufsfahrt) zu einem unüberlegten Vertragsabschluß veranlaßt wurde, kann man ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche schriftlich vom Vertrag zurücktreten, also stornieren.
glaub nicht, dass dich wer gezwungen hat, dort zu kaufen :o

Aproxx

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ist das sicher so oder glaubst du das nur?
mich würd der gesetzliche hintergrund interessieren.....

Daroude

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Jo stimmt so wie da Rettich sagt.

Ein Umtauschrecht hast nur bei beschädigter Ware.

Bei Haustürgeschäften und im Internet (Haustürgeschaft = wennst zB da auf Straße wer andraht, oder auf werbefahrten...also wenn die iniatitive NICHT VON DIRausgegangen ist!!) hast 2 Wochen Rückgaberecht.

Ansonsten besteht KEIN RÜCKGABERECHT, eine reine kulanz des Händlers.

Guest

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von der konsumentenschutz homepage:

Zitat
Ich habe zum Geburtstag einen Jogginganzug geschenkt bekommen, der mir überhaupt nicht gefällt. Habe ich das Recht, einen Warengutschein zu bekommen oder den Kaufpreis in bar zurückzubekommen, wenn ich die Rechnung vom Schenkenden bekomme?

Leider nein, denn Umtausch ist Kulanz. Die meisten Geschäfte sind diesbezüglich sehr großzügig, aber einen grundsätzlichen Anspruch auf Umtausch gibt es nicht, es sei denn, beim Kauf wurde darüber eine ausdrückliche Vereinbarung (am besten durch einen Vermerk auf der Rechnung) getroffen. Wir empfehlen daher, sich im Geschäft um eine kulante Lösung - etwa einen Gutschein, der üblicherweise jedoch befristet wird - zu bemühen.

Aproxx

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okay, dann bin ich dem peluga nicht böse :p
naja hab eh nen grund angeben, aber der ram funzt einfach nicht im dual chan mit mushkin ram (immer blaue bildschirm). nen zweiten hatten sie nicht da zum testen und nen andren mit aufpreis wollte ich nicht. das war eher eine grundsätzliche frage :)

danke !

Guest

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hat dir jemand beim peluga nachweislich zugesichert, dass der RAM im dual modus rennt (zB auf der homepage: "dies ist der optimale RAM für dual modus" oder ähnliches)?

wenn ja, dann sollten sie die teile, die ja nicht so laufen, wie es dir "versprochen" wurde, anstandslos umtauschen - und zwar ohne jede bearbeitungsgebühr (die in so einem fall sicher nicht gesetzmäßig ist)

wenn nein, dann hast du pech gehabt, musst auf kulanz hoffen und wirst höchstwarscheinlich etwas geld für die erfüllung deiner wünsche zahlen müssen

Daroude

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/agree @ rettich

Edit: der kennt sie aus ;)
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