Rückgaberecht
moidaschl 06.01.2003 - 14:49 547 6
moidaschl
Vollzeit-Hackler
|
gibts da nicht seit 1.1. vorigen jahres so ein gesetz dass ma 1jahr rückgaberecht hat (keine garantie).. mann muss nichteinmal den grund angeben, was daran kaputt is an diesem teil! oder liege ich da falsch?
|
master blue
Mr. Anderson
|
1 jahr rückgaberecht (gegen geld oder gutschein) hast sicher nicht, rückgaberecht hat man normalerweise 14 tage. (und da nehmens oft nur originalverpacktes zurück) das mitn 1.1.02 ist die gewährleistung, die 2 jahre beträgt. (gewährleitung = händler) (wie isn die garantie geregelt, gibts da auch mindestfristen die vom hersteller einghalten werden müssen?)
Bearbeitet von master blue am 06.01.2003, 15:27
|
Drey
disconnected
|
auf elektrische sachen usw ist die gesetzlich festgelegte mindest garantie-zeit 1 jahr ... aber manche hersteller geben mehr garantie, wie zB Toshiba - die geben volle 5 jahre garantie her (zumindest bei fernseher, videorekorder usw)
-drey-
|
master blue
Mr. Anderson
|
auf elektrische sachen usw ist die gesetzlich festgelegte mindest garantie-zeit 1 jahr ... aber manche hersteller geben mehr garantie, wie zB Toshiba - die geben volle 5 jahre garantie her (zumindest bei fernseher, videorekorder usw)
-drey- ja, meistens sinds eh weit mehr als 1 jahr. anhand eines bsp: händler muss 2 jahre geben hersteller aber nur 1 jahr wenn jetzt ein teil kapput wird und nach 1 1/2 jahren eingeschickt wird, müsste ja dann eigentlich der händler den schaden zahlen oder?
|
Drey
disconnected
|
wenn der händler 2 jahre garantie hergibt (aber nicht müsste, weil er ja nur zu 1 jahr garantie-zeit verpflichtet wird) aber der hersteller nur 1 jahr garantie draufgibt, ist der händler ziemlich unklug meiner meinung nach, müsste er dann kosten&risiko fürs zusätzliche garantiejahr tragen -drey-
|
ccr
|
Ihr bringt's da was durcheinander.
Gewährleistung = gesetzlich vorgeschriebener Zeitraum in dem das fehlerlose Funktionieren eines Geräts gewährleistet wird
Garantie = freiwilige Selsbtverpflichtung eines Herstellers über den gesetzlichen Zeitraum hinaus
Seit 1.1.2002:
2 Jahre Gewährleistung auf alle beweglichen Güter, ausgenommen Verschleißteile
innerhalb der ersten 6 Monate: umgekehrte Beweislast, das heißt Händler muß beweisen, dass das Gerät bei Auslieferung fehlerfrei war
danach: der Kunde muß nachweisen, dass das Gerät einen Produktionsfehler hat
Innerhalb der ersten 6 MOnate ist der Händler dementsprechend zur Abwicklung gezwungen, während dieser Zeit muß er auch alle anfallenden Nebenkosten tragen.
Danach ist nur noch der Vertrieb/Hersteller direkt für die Abwicklung zuständig. Kulante Händler werden sich natürlich auch nach 6 Monaten noch drum kümmern.
Rückgaberecht gibt es nur im Fernabgabegesetz. Das heißt, Artikel die zB Online bestellt werden können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.
Bei Käufen in niedergelassenen Geschäftsstellen besteht KEIN Rückgaberecht. Viele Geschäfte sind so kulant innerhalb einer gewissen Zeit Artikel gegen Gutscheine umzutauschen.
Aber es gibt nicht nur kein Rückgaberecht, es gibt auch kein Umtauschrecht! Das geht alles nur auf Kulanz.
|
moidaschl
Vollzeit-Hackler
|
das mitn 1.1.02 ist die gewährleistung, die 2 jahre beträgt. (gewährleitung = händler) (wie isn die garantie geregelt, gibts da auch mindestfristen die vom hersteller einghalten werden müssen?) des meinte ich danke
|