Rückgaberecht
Innovaset 03.06.2004 - 15:49 1127 15
deleted5875454
Bloody Newbie
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also eehhmm... hi. folgendes prob. hab mir am 24.05.2004 eine Samsung HDD mit 80gb gekauft. 70€(hatte kA von den aktuellen preisen, aber jetzt weiß ich, sie war vieell zu teuer, ich hätt ja im geizhals nachschauen solln, ich weiß ja eh.) naja, mein bruder kann mir für ein paar € mehr eine 160gb platte besorgen. Jetzt wollt ich die samsung platte gestern zurückbringen. Die nehmens aber net mehr gibts da nicht irgendein recht, das man die platte innerhalb der ersten 2Wochen zurückgeben kann oder so? Gibts irgendeine möglichkeit, die zurückzugeben? tia mfg inn0 sry für die vielen rechtschreibfehler.
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xcfk9
Here to stay
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red mit dem händler, wenn du die platte schon benutzt hast schauts mit dem recht afaik nicht mehr so gut aus, aber händler sind e oft kulant
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pred
Here to stay
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hast sie im geschäft gekauft oder übers internet bestellt?
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Silvasurfer
I do my own stunts
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das mit den 2 wochen is nur das fernabsatzgesetz
d.h wenn du die platte bestellt hättest dann hättest diese ohne angaben von grüden auch wieder zurückschicken können
aber wenn du sie vor ort gekauft hast dann gillt die kulanz des shops
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Seppo
Addicted
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hm normal müssten sies zurücknehmen aber gutschrift geben! was is das für ein shop! wobei ich nicht glaube das du ein RECHT auf rückgabe hast, sondern das es eher nachsicht des geschäfts ist wenn sie dir überhaupt ne gutschrift geben (kunde is könig) ich hoff ich hab jetzt kan blödsinn erzählt.. thx für verständnis falls falsch
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deleted5875454
Bloody Newbie
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hast sie im geschäft gekauft oder übers internet bestellt? direkt beim händler was is das für ein shop! http://www.datenfarbe.atach ja, bin ja erst 14 und hab mein firmgeld ausgegeben darf ich das überhaupt kaufen? hab da mal so was gehört und thx für die schnellen antworten EDIT: XcFk9 was ist jetzt mit der pumpe?
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daisho
SHODAN
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Sicher darfst mit 14 einkaufen Is ja schließlich nix pornographisches, nikotin- oder alkoholinhaltiges oder sonst was
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deleted5875454
Bloody Newbie
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jo.... hab halt mal so gehört.... ^push *post ausnutz *
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sp33d
aka Fas7play
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im geschäft gekauft ---> hoffen auf händler es gibt keine rücknahme pflicht! mann stelle sich vor das würde jeder machen. per web ---> in österreich 7 tage fernabgesetz
der händler kann dir etwas abziehen sofern sie benutzt wurde,...
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Flotschi
Banned by Moderators
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unwissenheit schützt vor bestrafung? NEIN =>wirst pech haben
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Dreamforcer
New world Order
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und doch regen sich die leute auf wenn sie nach 14 tagen kommen und etwas zrückgeben wollen und du ihnen dann sagen kannst nö geht nicht müssen wir nicht machen. Da sprech ich aus erfahrung
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DA/a][Brain
OC Addicted
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theoretisch kannst erzwingen dass der handel es zurücknehmen muss.. denn mit 14 jahren bist du beschränkt geschäftsfähig und darfst dir teurere sachen nur mit erlaubnis eines erziehungsberechtigten kaufen. im prinzip kann deine mutter zum händler gehen, die hdd zurückgeben und sagen mein sohn darf das ned kaufen, er hat sein ganzes geld für das ausgegeben. c. Beschränkte Geschäftsfähigkeit aa. Rechtlich vorteilhafte Erklärungen
Der Minderjährige, der gemäß § 106 BGB zwar das siebte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist weder voll geschäftsfähig noch vollkommen geschäftsunfähig, sondern kann in beschränktem Umfang nach §§ 107 ff BGB selbständig wirksame Willenserklärungen abgeben. Er bedarf jedoch zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (§ 107 BGB). *edit* der link passt wohl ganz gut: http://www.help.gv.at/Content.Node/...0500.html#AlterOhne Zustimmung ihrer Eltern können mündige Minderjährige daher nur folgende Rechtsgeschäfte abschließen: so genannte "Taschengeldgeschäfte" ... usw Bis zur Erteilung der Zustimmung sind solche Rechtsgeschäfte "schwebend unwirksam" und erlangen erst mit der nachträglichen Zustimmung volle Gültigkeit. Wird die Zustimmung verweigert, so ist das Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig ? so als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.
Bearbeitet von DA/a][Brain am 03.06.2004, 23:10
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freq
killed by Spunz
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=>wirst pech haben beim falschen händler sicher ... normalerweise 10% abzug oder so und die sache sollte gegessen sein ...muss er aber bei ladenkauf nicht ..da beim kauf quasi ein vertrag geschlossen wird ....[kunde- verkäufer] tritt nicht in kraft bei falschen angaben von seiten des händlers ...wwi noch was bei versand [kunde-post] "vertrag" rofl ...daher 7 tage fernabsatzgesetz ...
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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im grossen und ganzen schaut ned viel dabei raus, ausadem würd ich ma usm firmgeld was gscheites kaufen und ned wost anch spätestens 2 jahren weghaust.
kannst nur hoffen das da händerl so zurück nimmt, du kannst mit der "bin ja erst 14" tour kommen und deinen eigenen geschäffts sinn anzweifln, aber vor gericht wird des ned rehct stand haben.
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deleted5875454
Bloody Newbie
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vor gericht geh ich wegen dem nicht , da behalt ich die platte lieber. morgen fahrn wir dann mal rüber und kommen mit der *ich biun ja erst 14* tour ich sags euch dann
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