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rechnung ~3 jahre nach warenerhalt ?!?

Master99 30.06.2005 - 17:59 1382 7
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Master99

verträumter realist
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hi leute,

hab gerade ein schreiben von dhl bekommen:

Zitat
Wir haben ihnen 05.07.2002 eine Sendung mit der Sendungsnr. XXX von der Firma NRE Computer GmbH geliefert. Leider wurde durch einen EDV-Fehler die Nachnahme von insg. ~1200 euro lt. beiligender Rechnung nicht kassiert, welches wir hiermit nachholen möchten....

ich bin mir nicht sicher ob bezahlt wurde, rechnungsadresse war eine andere, hab da nur nen pc für wen anderen zusammengestöpselt, weiß nur, dass 2 wochen nach warenerhalt noch keine Rechnung da war, mich hat das ganze dann aber nicht weiter interessiert...

wie lange kann eine firma so etwas ohne probleme nachfordern?

edit: genaues datum:

rechnungsadresse 4.7.2002
packet vermutlich am 5.7. erhalten
brief hat mich per einschreiben heute, 30.6.2005, erhalten (poststempel 29.6.)

btw.: dhl hat a tolle buchhaltung, die können nichtmal meinen namen richtig abtippen *tssssss*....
Bearbeitet von Master99 am 30.06.2005, 18:05

d3cod3

Legend
...
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in anbetracht des preises würd ich da lieber nen anwalt fragen (kann man ja kostenlos bei ein paar iirc oder man hat eh eine versicherung):
ich bezweifle dass es "so einfach" geht nach der langen zeit. wenn du unterschrieben hast dass du das hast und das als ok angenommen wurde könnt ja jede firma dann nach paar jahren sagen dass sie nix bekommen haben.

taz

Legend

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afair ist verjährungsfrist hier due kurze also 3 Jahre

pong

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Ich würde mich wie - d3cod3 - an einen Anwalt bzw. zumindest an den VKI wenden

Zitat
ich bin mir nicht sicher ob bezahlt wurde, rechnungsadresse war eine andere, hab da nur nen pc für wen anderen zusammengestöpselt, weiß nur, dass 2 wochen nach warenerhalt noch keine Rechnung da war, mich hat das ganze dann aber nicht weiter interessiert...

Ist es denn überhaupt möglich bei Nachnahme eine andere Anschrift preiszugeben, da ja Übergabe der Ware nur nach erfolgreicher Zahlung erfolgt (wäre ebendies ein Argument, wieso dem Empfänger überhaupt die Lieferung ausgehändigt wurde, wenn noch gar kein Zahlungseingang registriert wurde)

Verjährungsfrist beträgt imho derzeit 3 Jahre

pong

semteX

begehrt die rostschaufel
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lol die haben dich gerade noch erwischt.

allerdings versteh ich es wirklich ned: wenn die via NN geld kassiern... dann bekommst den krempel erst wenn du unterschreibst & denen die 1200 flockn in die hand drückst. sonst sagt der postler "baba bis morgen" und is wieder weg...

KTC

verappled
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Zitat von Master99
Leider wurde durch einen EDV-Fehler die Nachnahme von insg. ~1200 euro lt. beiligender Rechnung nicht kassiert

Offenbar hat der Empfänger der Lieferung diesen Fehler ausgenutzt, bei der Übergabe kein Wort darüber verloren dass er eigentlich mit einer Nachnahmezahlung gerechnet hat und hat damit geschickt die Zahlung übergangen.

Würde auch nichts sagen, wenn ich eine per Nachnahme bestellte Ware kommentarlos übergeben bekomme - würde mich aber auch nicht wundern, wenn später mal einer per Einschreiben klopft :)

DAO

Si vis pacem, para bellum
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wenn ich mich ned irre mueste der postler der das ausgeliefert hat den schaden bezahlen.

genauso wie ein postler der blaue briefe ohne amtlichen lichtbildausweis ausfolgt haftbar ist.

und auch ein postler haftbar ist wenn er wem zuviel geld ausgiebt und ihm das dann fehlt.

radio

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wer hätte das ganze tzahlen müssen?

rechnungsanschrift ist wichtig!

wenn das nicht auf dich gelaufen ist->schreiben denen mehr oder weniger freundlich **** you zurück und sag, dass die rechnung net auf deinen nahmen gelaufen ist
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