userohnenamen
leider kein name
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ja von dem geh ich ja eben auch aus freq, deswegen frag ich ja bei viper nach denn er hat ja auch nochmals extra nachgefragt
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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Laut meinem Juristen zählt die Bestellung aber nicht wie ich liefere - ich hab aber keine Ahnung ob es dazu eine Judikatur gibt.
Evtl. vorher den Händler fragen und vermerken lassen (das mach ich immer)
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Crazyjoe
Addicted
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Laut meinem Juristen zählt die Bestellung aber nicht wie ich liefere - ich hab aber keine Ahnung ob es dazu eine Judikatur gibt.
Evtl. vorher den Händler fragen und vermerken lassen (das mach ich immer) Ist so nicht korrekt. Wenn die Ware persönlich abgeholt wird ist es keine Bestellung laut Fernabsatzgesetz mehr. freq hat das schon richtig beschrieben.
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freq
killed by Spunz
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btw.. war paar jahre beim peluga und so wurde es eben gehandhabt. find es auch okay so
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$yrus
Freizeitjunkie
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Laut meinem Juristen zählt die Bestellung aber nicht wie ich liefere - ich hab aber keine Ahnung ob es dazu eine Judikatur gibt.
Evtl. vorher den Händler fragen und vermerken lassen (das mach ich immer) ich hab das auch so in erinnerung, werd mich mal auf die suche nach der quelle machen...
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master blue
Mr. Anderson
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Ist so nicht korrekt. Wenn die Ware persönlich abgeholt wird ist es keine Bestellung laut Fernabsatzgesetz mehr. freq hat das schon richtig beschrieben. ich glaub auch, das es so korrekt ist. viele händler handhaben eine online-bestellung per abholung als reservierung. wird das produkt innerhalb einer frist nicht abgeholt, wird die bestellung storniert. bei ditech läufts so zb.
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lalaker
TBS forever
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Also wenn ein Händler nach der Online-Bestellung die Ware für mich "reserviert", erklärt er sich mit dem Vertrag ja einverstanden. Es ist ja offensichtlich eine übereinstimmende Willenserklärung.
Liefer- und Bezahlungszeitspunkt und Ort haben nunmal nichts mit dem Zustandekommen eines Vertrages zu tun. Das manche Händler das gerne anders sehen ist mir schon klar, ebenso wollen viele ja auch statt Gewährleistung dem Kunden Garantie "einreden".
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master blue
Mr. Anderson
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Also wenn ein Händler nach der Online-Bestellung die Ware für mich "reserviert", erklärt er sich mit dem Vertrag ja einverstanden. Es ist ja offensichtlich eine übereinstimmende Willenserklärung. ich glaub das bestreitet auch niemand. nach rückmeldung des händlers hat man das recht das bestellte produkt um den angegebenen preis zu bekommen. nur fällt es mMn nicht in das fernabgesetz, weil man das produkt bei bestellung per abholung ganz normal ansehen kann, so als ob man es ohne bestellung kauft. Liefer- und Bezahlungszeitspunkt und Ort haben nunmal nichts mit dem Zustandekommen eines Vertrages zu tun. auch das sollte niemand bestreiten. entscheidend ist es aber, ob das fernabgesetz gilt oder nicht. Das manche Händler das gerne anders sehen ist mir schon klar, ebenso wollen viele ja auch statt Gewährleistung dem Kunden Garantie "einreden". ich hab noch nicht erlebt, dass ein kunde innerhalb der ersten 6 monate zum hersteller geschickt wurde. ein sofortiger 1:1 tausch innerhalb der 1. 6 ist reine kulanz, falls auf das angespielt wird.
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lalaker
TBS forever
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Sofern ich informiert bin, gilt das Fernabsatzgesetz, wenn der Vertrag in der Ferne, d.h. ohne persönliche Anwesenheit geschlossen wird.
Und da du ja den Vertragsabschluß im Internet gar nicht bestreitest, muss dann auch das Fernabsatzgesetz gelten.
Nicht der Kunde wurde während der Gewährleistungsfrist zum Hersteller geschickt, sondern das Produkt, obwohl der Händler Ansprechpartner ist für die Gewährleistung, und der sofern er das Produkt nicht hat, es eben in zumutbarer Zeit "reaparieren" lassen muss oder eben die anderen Rechtsfolgen der Gewährleistung hinnehmen.
Sofortaustasuch ist reine Kulanz richtig, den Kunden aber länger zu vertrösten als die neuerliche Bestellung des Produktes dauern würde ist hingegen wohl kaum zumutbar. Und da viele Onlinehändler ja zwischen 3 und 5 Tagen Lieferzeit ankündigen, ist das der Maßstab.
Ich beziehe mich hier aber nicht auf dem Pelgua, sondern meine allgemeinen Erfahrungen. Ich kann nur jedem raten sich über seine Rechte schon vorher zu informieren. Die Hänlder merken schnell, ob das was "geht" oder nicht.
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master blue
Mr. Anderson
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einerseits stimmt es schon, dass es auf die art des zustandekommens ankommt, andererseits hat man die möglichkeit die ware bei der abholung in augenschein zu nehmen, bevor man sie effektiv nimmt. so als ob man es im laden kauft. darum gehts es ja eigentlich beim fernabgesetz. es wäre schon etwas kurios, wenn es sich so auslegen lässt. da wäre ja jeder mehr oder weniger schön blöd, etwas ohne vorheriger bestellung zu kaufen. um nochmal das ditech bsp aufzugreifen: bar bei abholung = reservierung reservierung =| kaufvertrag.
wenn du mir jetzt noch den § zeigst, in dem "zumutbare zeit" definiert ist... ich sehe den unterschied (monat 1-6 7-24) eher in der übernahme der auftretenden kosten. in den 1. 6 der händler, danach darf er eine aufwandsentschädigung verlangen (außer man kann beweisen, ... eh schon wissen).
Bearbeitet von master blue am 18.04.2009, 22:30
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Edge
bastelt nen chiller
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red ma nochmal von dem abzug geöffneter ware... find ich eigentlich ganz ok, praktiziere ich auch so von fall zu fall....wenn ich etwas auf kulanz zurücknehme (zb bargeld retour) und die ware ist in tadellosem zustand (am besten ovp) ist es ja denk ich die norm den vollen preis rückzuerstatten, aber wenn die packung schon lädiert ist oder ähnliches muss man doch einfach was abziehen, da die ware dann ja auch nicht mehr zum normalpreis verkauft werden kann....in der regel hat der kunde da auch vollstes verständniss....
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lalaker
TBS forever
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red ma nochmal von dem abzug geöffneter ware... find ich eigentlich ganz ok, praktiziere ich auch so von fall zu fall....wenn ich etwas auf kulanz zurücknehme (zb bargeld retour) und die ware ist in tadellosem zustand (am besten ovp) ist es ja denk ich die norm den vollen preis rückzuerstatten, aber wenn die packung schon lädiert ist oder ähnliches muss man doch einfach was abziehen, da die ware dann ja auch nicht mehr zum normalpreis verkauft werden kann....in der regel hat der kunde da auch vollstes verständniss.... .... dem kann ich nur voll zustimmen Leider ist im Gesetz (afaik) nirgends die zumutbare Zeit definiert, deshalb versuchen es die Händler ja auch immer Entweder man hat die Möglichkeiten, dass ausjudizieren und ich kann nur die Erfahrung machen, dass noch kein Händler darauf Lust hatte (3 verschiedene haben schnell eingelenkt) und man nimmt eben als Kunde alles hin. Jeder wie er glaubt.
Bearbeitet von lalaker am 19.04.2009, 11:59
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Edge
bastelt nen chiller
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ich glaub das auch viel davon abhängt wie man mit dem jeweiligen händler/verkäufer redet...is zumindest bei mir so....
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lalaker
TBS forever
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Absolut, niemals unfreundlich mit dem Händler reden, immer versuchen eine Konsenslösung zu finden.
Aber dennoch bestimmt "das Problem" vortragen.
Mit dem Chef vom 1a Shop wäre ein Gewährleistungsfall mal beinahe unfreundlich ausgegangen (wobei da der "schlechte" Erstkontakt des jungen Mitarbeiters mitverantwortlich war), aber nach längerem Gespräch haben wir uns dann fast freundschaftlich getrennt und mein Asus Mainboard war nach 3 Tagen abholbereit.
Es kommt wie immer (im Leben) auf den Ton an, und zwar von beiden Seiten.
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Edge
bastelt nen chiller
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jow...ach ja der 1a shop.... da is schon manchmal was bissl anders grennt... ich mags halt nicht wenn ein kunde auf die tour kommt "ich muss das jetzt tun"....gaaanz schlechter anfang...oder wenn man nach dem grund der rückgabe fragt (legitime frage finde ich mal) und dann ein warum interessiert sie das, oder ähnliches hört.... brrr....
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