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Online-Kauf im Ausland: Dortiges Verbraucherschutzrecht anwendbar?

Garrett 15.03.2018 - 12:34 3179 13
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Garrett

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Hi, folgender Fall:

Hab im Oktober 2013 ein Macbook beim Apple Online Store gekauft. Jetzt, nach über 4 Jahren, hat sich langsam aber doch ein massiver ein Display-Schaden offenbart, welcher offensichtlich ein bekannter Produktionsfehler ist (Google: Staingate). Nun dachte ich ursprünglich: Klar, nach österreichischem Verbraucherrecht habe ich keine Chance, da man da ja nur 2 Jahre Gewährleistung hat.

ABER:
Meiner Interpretation nach wirkt bei einem Onlinekauf zusätzlich auch das Verbraucherschutzgesetz des Landes des Händlers, in meinem Fall also Irland. (Siehe: https://www.konsument.at/markt-dien...kauf-im-ausland)

Und dort hat man eben 6 Jahre Gewährleistung (siehe: https://europa.eu/youreurope/citize...nd/index_en.htm)

Zitat
How long is the legal guarantee for new and second-hand goods?
The duration is 6 years for new and second-hand goods.

If the product is defective, who is responsible for putting things right?
The seller, even for purchases made through an internet platform. However, the platform may have agreed to act as an intermediary so check the terms and conditions.

Was ist eure Meinung dazu? Irgendwie klingt es ja zu schön um wahr zu sein. :D

Dreamforcer

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nerv einfach bei apple die sollens auf kulanz tauschen, hast erst jetzt zufällig davon gehört bzw. warst im apple store und die haben dir das gesagt

Garrett

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Ja ich hab erst jetzt davon gehört. Mein Gang zum Apple Store Wien ist eh geplant, würd mich halt gern vorher gut informieren bzw. mir eine Strategie zurechtlegen.

mascara

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Lass es mich bitte wissen. Meiner ist auch betroffen, bin aber ebenfalls ausserhalb der Garantie. Angeblich hat Apple die Garantie auf 4 Jahre verlängert für diesen Fehler.

Dreamforcer

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jupp haben sie, 4 Jahre ab kaufdatum

Garrett

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Zitat aus einem Post von mascara
Lass es mich bitte wissen. Meiner ist auch betroffen, bin aber ebenfalls ausserhalb der Garantie. Angeblich hat Apple die Garantie auf 4 Jahre verlängert für diesen Fehler.
Ja genau, und und in dieser Facebook Gruppe, welche sich mit Staingate befasst, habe ich zufälligerweise von einer Person gelesen, die auch außerhalb der 4 Jahre einen Austausch des Displays bekommen hat, weil sie sich auf ein lokales Verbraucherschutzgesetz bezogen hat. Und mein Strategie is halt, dass ich mich nicht auf das lokale sondern das irische beziehen will.

Dreamforcer

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puh wär intressant ob damit durchkommst, aber ich kann mir fast nicht vorstellen dass dieses loch offen wär

Viper780

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Es gilt das Recht in dem Land wo der Vertrag abgeschlossen wurde.
In deinem Fall also Irland wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Aber auch dort gibt es die Beweislastumkehr und somit ist die Chance recht klein dass es durchgeht und Apple wird sich solange quer legen bis du klagst

davebastard

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Zitat
Aber auch dort gibt es die Beweislastumkehr und somit ist die Chance recht klein dass es durchgeht und Apple wird sich solange quer legen bis du klagst

naja da es sich hier um einen fehler seitens apple handelt und es eine austausch aktion gab, glaub ich fast dass es auf kulanz rauslaufen wird.

Viper780

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Auf das würd ich auch bauen und gleich bei der Argumentation mit rein nehmen. Aber Apple kann es trotzdem erstmal ablehnen und abwarten

Garrett

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Hab heute mal mit nem 1st Lvl Apple Support Staff gechattet:

Zitat
Ich:
außerdem, wenn ich richtig informiert bin, steht mir nach irischem verbraucherschutz recht, eine 6 jährige gesetzliche garantie zu.
https://europa.eu/youreurope/citize...nd/index_en.htm

Apple:
Wurde das Gerät in Irland gekauft?

Ich:
über den onlineshop von apple. und bei der rechnung steht "Apple Distribution International, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland."

Apple:
Ah ok, das ist die Adresse der europäischen Zentrale und die befindet sich tatsächlich hier in Cork. Das bedeutet jedoch nicht, dass das irische Gesetz auf das Produkt gilt, wenn es im österreichischen Online-Store gekauft wurde.

Morgen werd ich von nem Senior Support Staff angerufen, mal schaun ob ich bei dem auf Kulanz pochen kann.

Was mir allerdings noch immer ein bisschen fehlt, ist die Information ob ich mich nun auf das irische Konsumentenrecht beziehen kann oder nicht. bin mir zuminst sicher, dass der 1st lvl support von apple auch kein spezialist bei europäischen verbraucherrecht ist... ;)

Master99

verträumter realist
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bei der umsatzsteuer gilt seit ein paar jahren übrigens in der eu, dass das land des käufers/konsuments ausschlaggebend ist und nicht wo der händler sitzt.

könnte also sein, dass das hier auch zutrifft. online order kann man nicht gleichsetzen mit einem kauf in einem irländischen ladengeschäft...

Snoop

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Zitat aus einem Post von Master99
bei der umsatzsteuer gilt seit ein paar jahren übrigens in der eu, dass das land des käufers/konsuments ausschlaggebend ist und nicht wo der händler sitzt.

könnte also sein, dass das hier auch zutrifft. online order kann man nicht gleichsetzen mit einem kauf in einem irländischen ladengeschäft...

Meines Wissens nach gilt das nur bei Verkäufen von digitalen Gütern.

daisho

SHODAN
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Ich bin mir ziemlich sicher dass das Gesetz im Land des Kaufes gilt, also vermutlich AT. Kann sein dass es Mindestbestimmungen seitens der EU gibt wenn man innerhalb der EU kauft ... aber ich bezweifle das man als Österreicher irisches Gesetz anwenden kann (und wenn doch viel Spaß beim Anwalt suchen ...)

Ev. hilft das: https://europa.eu/youreurope/citize...ns/index_de.htm
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