IT-Stuff als/für Firma kaufen (Mehrwertsteuer How-To?)
TOM 07.03.2017 - 15:26 5839 20
cr0ssSyntaX
der quotenchinese
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Kauf dir den Lapi jetzt und nimms dann erst in die BH auf. Das passt schon so. IT Bücher zB wie Longbow es erwähnt hat kannst dir auch vorher kaufen als "Anschaffung" und fürs "Einarbeiten". Ist alles legitim.
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Master99
verträumter realist
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Kauf dir den Lapi jetzt und nimms dann erst in die BH auf. Das passt schon so. IT Bücher zB wie Longbow es erwähnt hat kannst dir auch vorher kaufen als "Anschaffung" und fürs "Einarbeiten". Ist alles legitim. Das funktioniert aber wie gesagt nur wenn die Mwst auch in Österreich bezahlt wirst. Später Steuern aus dem (EU-) Ausland zurückholen funktioniert wie gesagt nicht.
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TOM
Super ModeratorOldschool OC.at'ler
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Kauf dir den Lapi jetzt und nimms dann erst in die BH auf. Das passt schon so. IT Bücher zB wie Longbow es erwähnt hat kannst dir auch vorher kaufen als "Anschaffung" und fürs "Einarbeiten". Ist alles legitim. BH steht für ? OK, also jetzt beim (z.B.) E-TEC kaufen und wenn Firma steht/UID vorhanden was genau machen?
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cr0ssSyntaX
der quotenchinese
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BH steht für ?
OK, also jetzt beim (z.B.) E-TEC kaufen und wenn Firma steht/UID vorhanden was genau machen? BH = Büstenhalter natürlich. Na Buchhaltung. ^^ Wenn du einen Steuerberater brauchst, PM plz. Die Buchhaltung nimmt es je nach dem wie teuer das Gerät ist als Anlage auf. Die USt. wird dann aufgenommen, die du dann quasi beim Finanzamt gut hast.
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XelloX
Nasenbohrer deluxe
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wenn die firma dann steht, die rechnung dem steuerberater geben, der die dann artgerecht verwursten(du bekommst die ust zurück) muss.
die UID "braucht" man nur, wenn man im ausland einkaufen will, weil man da eine bezahlte ust eben nichtmehr zurückbekommt. allerdings benutzt man sie zum normalen einkaufen innerhalb von .at trotzdem, weil dieses ust-geschiebe und hin und her gerechne anstrengend ist(und gebundenes kapital)
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ccr
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die UID "braucht" man nur, wenn man im ausland einkaufen will, weil man da eine bezahlte ust eben nichtmehr zurückbekommt. allerdings benutzt man sie zum normalen einkaufen innerhalb von .at trotzdem, weil dieses ust-geschiebe und hin und her gerechne anstrengend ist(und gebundenes kapital) Ab 10.000 Euro ist auch im Inland die Angabe der UID des Leistungsempfängers verpflichtend.
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