Gewährleistungsansprüche durchsetzen?
AdRy 19.04.2014 - 17:21 2872 7
AdRy
Auferstanden
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Folgende Situation. Hab vor nem halben jahr ca. einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen mit neuem Handy. Nach 3 Monaten hatte das Handy einen Fehler das es unbenutzbar macht also ab in die Reparatur. Nun ist das Gerät zum 4.mal hintereinander eingeschickt worden (weil der servicepartner immer behauptet hat es hat keinen fehler), mit dem versprechen ich bekomm endlich ein neues bzw. repariert. Laut deren firmen "policy" bekommt man nach dem 3. mal einschicken ein Tauschgerät.
Für den Fall, dass ich jetzt wieder kein funktionierendes Gerät bekomm: Was tun?
Der shop behauptet der Servicepartner muss entscheiden ob ich ein neues Gerät bekomm oder ned. Grundsätzlich ist doch der Händler (=Mobilfunkbetreiber in diesem Fall) für die Gewährleistung verantwortlich und gesetzlich darf ich auch einen Austausch, Wandlung bzw. Preiserstattung verlangen. Im shop stellen sie sich aber auf stur von wegen die können das ned von sich aus entscheiden.
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Starsky
Erbeeren für alle!
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ak, konsumentenschutz?
darf ich fragen was dem gerät fehlt?
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cr0ssSyntaX
der quotenchinese
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nach dem 3. mal besteht eigentlich das recht, dass du ein neues gerät bekommst. wenn der service sich da weigert musst du dich mit dem mobilfunkunternehmen in verbindung setzen oder denen einfach deren AGB vorweisen. sollte sich der shop immer noch weigern, dann direkt über den mobilfunkanbieter kommunizieren. sonst kannst ja dem shop noch "drohen".
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daisho
SHODAN
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Der shop behauptet der Servicepartner muss entscheiden ob ich ein neues Gerät bekomm oder ned. Grundsätzlich ist doch der Händler (=Mobilfunkbetreiber in diesem Fall) für die Gewährleistung verantwortlich und gesetzlich darf ich auch einen Austausch, Wandlung bzw. Preiserstattung verlangen. Im shop stellen sie sich aber auf stur von wegen die können das ned von sich aus entscheiden. Ja, Gewährleistung liegt beim Betreiber von dem du das Gerät bekommen hast. Der kann sich da nicht auf andere rausreden. Nein, du kannst nicht (einfach so) auf Austausch, Wandlung, Preiserstattung verlangen; ABER der Händler (Mobilfunkbetreiber) muss dir in einer angemessenen Zeit einen Ersatz besorgen. (andernfalls hast du dazu das Recht) 3x schicken ist meiner Meinung nach nicht angemessen: Würde also dort anrufen und ordentlich Ärger machen - das kann dir als Kunde komplett egal sein was deren Serviceprovider macht, imho auch nicht seriös: Darf man fragen was für ein Betreiber das ist? Anrufen und mit Konsumentenschutz drohen sollten weitere Verzögerungen auftreten, und das würde ich dann auch machen wenn das nicht salopp erledigt wird - immerhin hattest du da schon unnötig viele Wege.
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cr0ssSyntaX
der quotenchinese
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Darf man fragen was für ein Betreiber das ist? wird sicher die A1 sein.
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Smut
takeover & ether
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ak, konsumentenschutz?
darf ich fragen was dem gerät fehlt? Aus Interesse: Diesen Ratschlag hört man ja oft. ohne es zu Wissen fällt es für mich in die Kategorie "mit Anwalt drohen". bringt das was? Wenn ich die ak wäre würde ich halt sagen dass das Lappalien sind. mobilfunknetreiber liefern 0 Service - ist aber auch genau das was man ihnen zahlt.
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daisho
SHODAN
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Das hat nichts mit Service zu tun, das ist ein 0815 Gewährleistungsfall den der Verkäufer des Handys abzuwickeln hat - egal wie schlecht sein sonstiger Service ist weil man keinen zahlt. /Edit: Und ja, viele Firmen reagieren dann überhaupt mal oder schneller wenn man mit Konsumentenschutz o.Ä. droht - weil keine Firma mit negativer Publicity in den Medien stehen will. Es ist dann meist sicher dass kein Hansl vom Telefon (= Standardantwort die ihnen eingetrichtert wird) die Frage beantworten wird sondern jemand der bisschen mehr Verantwortung in der Firma hat.
Bearbeitet von daisho am 21.04.2014, 10:27
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Starsky
Erbeeren für alle!
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Aus Interesse: Diesen Ratschlag hört man ja oft. ohne es zu Wissen fällt es für mich in die Kategorie "mit Anwalt drohen". bringt das was? Wenn ich die ak wäre würde ich halt sagen dass das Lappalien sind. mobilfunknetreiber liefern 0 Service - ist aber auch genau das was man ihnen zahlt. also wenn einem wer weiterhilft in so einer situation dann wohl nur genannte institutionen. null service? na für was bezahlt man dann phantasiekosten à la servicepauschale?
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