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Gewährleistung - Geld zurück??

blackblizzard 17.12.2006 - 15:08 1311 7
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blackblizzard

Little Overclocker
Registered: Jan 2006
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hallo

habe folgendes problem:

habe im oktober 2005 einen fujitsu siemens pc gekauft
die festplatte war geich am anfang defekt und musste getauscht werden. das selbe mit der grafikkarte einen monat später. dann musste irgendwann das mainboard getauscht werden.

jetzt ist das mainboard wieder am Ar*** und das netzteil pfeift

kann ich das geld zurück verlangen? der kundendienst war schon 4 mal da. mir reicht es langsam!!

mfg

dosen

Here to stay
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Registered: Feb 2003
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es gibt möglichkeiten vom kauf zurückzutreten wenn es ständig probleme gibt... aber oktober 2005 - wird warscheinlich schon zu lange zurückliegen.

T3XT4

Beißer
Registered: Jan 2003
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Google mal nach "Wandlung" bzw. "Wandelung".

In deinem Fall wird es sicher nicht möglich sein, außer fuji ist sehr kulant.

fatmike182

Agnotologe
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Gewährleistung? ich nehme an, dass das eher in "Garantie" fällt, bin mir da aber auch nicht 100% sicher.

in deinem anderen thread (http://www.overclockers.at/danger_h...933#post2266933) hat dir dilg ja eh INfo zu dem Thema gepostet, schon geschaut?

Corran_Horn

Wollt's nur wissen...
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Location: Stockerau
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Rein rechtlich gesehn soweit ich weis nicht!

Primäre Gewährleistungsbehelfe sind nunmal Reparatur bzw Austausch

erst bei den Sekundären kannst du auf Geld zurück pochen!

Aber solang der Fehler über die ersteren Behebbar sind, wirst du dein Geld nur bei äußerster Kulanz retourbekommen!

Edit: @ Fatmike: Garantie ist nur eine beliebige Erweiterung der Gewährleistung ;) Da der Kauf allerdings innerhalb der 2 Jahresfrist liegt, handelt es sich definitiv um Gewährleistung! Nur die Beweislast liegt nun nicht mehr beim Hersteller, was imho das Hauptproblem darstellen wird!

Edit2: Wie das jetzt genau ausschaut mit "Kundendienst ist zu unfähig das Werkl zu reparieren", kann ich dir jetzt nicht genau sagen, da sich meine Unterlagen und Bücher diesbezüglich in Eisenstadt befinden und ich in Stockerau bin ;)
Bearbeitet von Corran_Horn am 17.12.2006, 15:22

watercool

BYOB
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Es kommt zwar auf selbe raus, aber die Garantie ist an sich keine erweiterung der Gewährleistung sondern besteht parallel dazu. Die Garantiebestimmungen können auch frei gewählt sein, die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Gewährleistung --> Händler --> 2 Jahre --> faktisch aber nur 6 Monate wg. Beweislastumkehr

Garantie --> Hersteller --> vollkommen frei wählbar

d0lby

reborn
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Meine Erfahrung

Biostar Barebone gekauft

Nach einem Jahr defekt - Zurück zur Reparatur
Repariert zurück - wieder defekt
Das gnaze ging 3 mal, nach dem dritten mal erhielt ich das Geld zu 100% zurückerstattet. Obwohl das ding bei mir nahezu ein Jahr in Verwendung gewesen ist
DAs war aber bei Alternate.

Ka obs sonst so geht oder nicht. Mal nachfragen... mit richtigen Ton, auch wenn es nervt ;)

Corran_Horn

Wollt's nur wissen...
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Registered: Jun 2003
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@ Watercool: Es ist insofern eine Erweiterung, da die GArantie keinerlei Gewährleistungsrechte beschränken kann! sie kann diese nur verlängern, erweitern bzw nach Ablauf der Gewährleistung individuelle Einzelleistungen sichern!

Außerdem kommt es darauf an, wer diese "Garantie" gibt! Meistens sind es die Hersteller -> zb Seagate!

Aber ansonsten full ack :)
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