Geld zurück beim Saturn?
semteX 08.04.2007 - 16:57 17755 22
davebastard
Vinyl-Sammler
|
ja wenns dir das dann glauben...vielleicht funktionierts eh aber wie gesagt ich wär mir nicht so sicher.
|
~PI-IOENIX~
Pappenschlosser
|
ich schätz die werden schon öfters damit konfrontiert worden sein dass tfts wegen pixelfehler zurückgegeben werden.Deshalb glaub ich nicht dass man ihn einfach zurückgeben kann. waren keine pixelfehler, das bild war einfach unscharf und mit den farben hats nicht so gepasst, der neue hatte das problem nichtmehr.
|
M.I.P.S.
Big d00d
|
Nachdem hier anscheinend kaum einer eine Ahnung hat, was er bei einem Einkauf für Rechte hat, gibts mal einen kleinen Ausflug in das ABGB zum Thema Rechte aus der Gewährleistung
§ 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern. (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. (3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind. (4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind. Ja, das ist teilweise etwas schwammig, aber wenn ihr das Ding zurückbringts weil es defekt ist/nicht den Spezifikationen entspricht und sie es nicht austauschen/reparieren (können) müssen sie euch das Geld zurückgeben. Gutschein geht nur, wenns auf Kulanz lauft (Gfallt ma nicht, Irrtum eurerseits, ...) und genauso umgekehrt. Bei Kulanz können sie viel und müssen gar nichts. Nachfragen.
Bearbeitet von M.I.P.S. am 10.04.2007, 17:52
|
daisho
SHODAN
|
waren keine pixelfehler, das bild war einfach unscharf und mit den farben hats nicht so gepasst, der neue hatte das problem nichtmehr. Dann war das ein Gewährleistungsfall
|
xcfk9
Here to stay
|
edit: mhh verlesen
|
M.I.P.S.
Big d00d
|
Dann war das ein Gewährleistungsfall Mit sowas sitzt man dann zwischen den Stühlen. Weil ab welcher Unschärfe und Farbabweichung ist es ein Mangel bzw. wesentlicher Mangel bzw. wo wurde Schärfe und Farbtreue (wie gemessen?) in welchem Rahmen zugesichert (Abweichungen gibts immer)? Pixelfehler kann man abzählen. Schärfe- und Farbabweichungen sind da schon problematischer.
|
PcKILLA
OC Addicted
|
hab auch eine ähnliche frage bezüglich cosmos..
hab mir eine sd-karte gekauft, die ich aber wieder zurückgeben will.. die karte is noch in der verpackung
ich mein, hab die rechnung und das produkt is noch originalverpackt bzw. ungeöffnet.. geld zurück? oder gutschein? kommt drauf an wann du die karte gekauft hast, wenn innerhalb von 2 wochen, besteh drauf das du dein geld wieder bekommst und beruf dich auf " Österreichs bestes Service" "Paasssttttt". Ich arbeit beim cosmos und weiß wovon ich red lg
|
semteX
begehrt die rostschaufel
|
ich hab heut mit ner fh kollegin nen saturn geraidet, sie gab ne nähmaschine zurück => da hams brav das geld zurückgegeben.
|