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garantiefrage!

heph 17.06.2003 - 09:24 565 10
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heph

is just away :-)
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hallo zusammen!

folgendes problem:

letztes jahr september ein elsa microlink modem gekauft!
is defekt geworden und die besitzerin des geschäfts hat gemeint, daß elsa in konkurs gangen ist und, daßd ie nachfolgefirma den garantie support ablehnt!

hat ihr ein neues modem verkauft + eine arbeitsstunde fehlersuche am alten modem verrechnet!!!


des is ja a arge frechheit oder????
ist nicht der händler der es verkauft für die erfüllung der garantieleistung verantwortlich???? zumindest dem endkunden gegenüber?????

vielleicht weiß jemand etwas rechtlich fundierter was drüber!!

danke andi

taz

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das der hersteller in konkurs ist ist für dein gewährleistungsrecht ohne belang ( ist 2 jahre ab Kauf ; wobei in den ersten 6 Monaten die beweislast beim händler liegt , dann beim käufer ,dass der mangel bei übergabe vorhanden war ( und halt erst später zutage getreten ist in dem fall)

garantie ist der von zb hersteller gegebene Zusatz dass auch für schäden die nach dem kauf eintreten ( und nicht bei übergabe vorhanden sein müssen) eingestanden wird
wenns den hersteller nimma gibt --> pech mit garantie gewährleistung bleibt.

bei gewährleistung muss man nun schauen ob die 6 monatsfrist schon um ist
wenn nein und gerät ist defekt muss der händler beweisen dass DU schul bist dass es kaputt ist

in den restlichen 1 1/2 jahren musst du beweisen dass der fehler von beginn an da war.
ich denke ( nicht wissen;) ) dass ne testgebühr verlangen kann wenn es durch dich kaputt gegangen ist wenn nicht dann nicht

heph

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Zitat von taz
das der hersteller in konkurs ist ist für dein gewährleistungsrecht ohne belang ( ist 2 jahre ab Kauf ; wobei in den ersten 6 Monaten die beweislast beim händler liegt , dann beim käufer ,dass der mangel bei übergabe vorhanden war ( und halt erst später zutage getreten ist in dem fall)

garantie ist der von zb hersteller gegebene Zusatz dass auch für schäden die nach dem kauf eintreten ( und nicht bei übergabe vorhanden sein müssen) eingestanden wird
wenns den hersteller nimma gibt --> pech mit garantie gewährleistung bleibt.

bei gewährleistung muss man nun schauen ob die 6 monatsfrist schon um ist
wenn nein und gerät ist defekt muss der händler beweisen dass DU schul bist dass es kaputt ist

in den restlichen 1 1/2 jahren musst du beweisen dass der fehler von beginn an da war.
ich denke ( nicht wissen;) ) dass ne testgebühr verlangen kann wenn es durch dich kaputt gegangen ist wenn nicht dann nicht

wieso muß ich beweisen, daß es kaputt ist??? des is wohl fakt ode weil sonst geh ich ja nicht zum händler hin!!

und schuld, daß sozusagen der user daran schuld ist??? k.a. a isdn modem des halt einfahc nimmer funzt!
:-))

lg

taz

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Zitat von heph
wieso muß ich beweisen, daß es kaputt ist??? des is wohl fakt ode weil sonst geh ich ja nicht zum händler hin!!

und schuld, daß sozusagen der user daran schuld ist??? k.a. a isdn modem des halt einfahc nimmer funzt!
:-))

lg

Gewährleistung bedeutet für Mängel einzustehen die bei Übergabe der Sache vorhanden sind.

wenn ein Mangel später entsteht ist er nicht von gewährleistung umfasst ( evtl gibt es dann eine hersteller garantie weil eine garantie für Mängel ist die in einem bestimmten Zeitraum auftreten egal ob von beginn an vorhanden oder erst später

wenn es also nun um gewährleistung geht muss festgestellt werden ob der mangel bei übergabe der sache vorhanden war oder nicht.
in den erste 6 monaten gibt es die vermutung ( die der händler widerlegen kann) dass der mangel bei übergabe vorhanden war und ein gewährleistungsrecht besteht

die restlichen 1 1/2 jahre der 2 jährigen gewährleistungsfrist ist es für den händler leichter weil dann muss der kunde beweisen dass der mangel bei übergabe vorhanden war
du musst nicht beweisen dass es kaputt ist sondern dass es wegen eines mangels kaputt ist der schon bei übergabe vorhanden war zb eine spule war schlecht und ist bald kaputt gegangen


alles klar nun ?

heph

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und in dem fall garantie is pech??
weil nciht mehr vorhandene firma??

lg

taz

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da bin ich überfragt ;)

wenn elsa nach konkurs übernommen wurde kann sein dass wer anderer die garantie übernimmt ob man das ausschließen kann weiss i ned

heph

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Zitat von taz
da bin ich überfragt ;)

wenn elsa nach konkurs übernommen wurde kann sein dass wer anderer die garantie übernimmt ob man das ausschließen kann weiss i ned

d.h. aus der garantie kommst als hersteller immer raus wenn du konkurs gehst!
und als händler is sowieso wurscht do zählt nur die gewährleistung?

lg

taz

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mit dem hersteller weiss ich es ned wenn er in konkurs ist kriegst von ihm eh nix mehr ;) ausser er wird übernommen

genau händler ist nur für gewährleistung zuständig

heph

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hmm
und ich hab ma immer gedacht, daß der händler dafür verantwortlich gemacht wird, daß sozusagen die garantieleistungen erbracht werden müssen!!
aha.. ok auch nicht schlecht zu wissen!

danke andi

ccr


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Der Händler ist für gar nichts verantwortlich, nur wird innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war und daher muß sich der Händler um die Abwicklung kümmern.

Nach den 6 Monaten muß der Händler die Ware nicht einmal mehr zum Einschicken annehmen, und er darf vor allem alle Versandkosten an den Kunden weiterverrechnen.

Ab diesem Zeitpunkt muß der Kunde dann dem Hersteller nachweisen, dass ein Produktionsmangel vorliegt.


Wenn ein Hersteller in Konkurs geht, dann kann man sich bestenfalls noch als Gläubiger ans Konkursverfahren anschließen :p

Anders schaut's allerdings aus, wenn die Firma übernommen wird, oder aber auch nur der Name übernommen wird. Dann haftet der neue Eigentümer weiterhin. Allerdings geht das nach einem Konkurs nicht.

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Zitat von heph
hallo zusammen!

folgendes problem:

letztes jahr september ein elsa microlink modem gekauft!
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hat ihr ein neues modem verkauft + eine arbeitsstunde fehlersuche am alten modem verrechnet!!!


des is ja a arge frechheit oder????
ist nicht der händler der es verkauft für die erfüllung der garantieleistung verantwortlich???? zumindest dem endkunden gegenüber?????

vielleicht weiß jemand etwas rechtlich fundierter was drüber!!

danke andi

Mir ist dasselbe passiert mit Modem und Peluga, war aber noch innerhalb der ersten 6 Monate, hab das Geld nach 3 Monaten Diskussion in bar zurückbekommen, und zwar auf den cent genau!

Welches Shop war das? Klingt dangerous...
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