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fristenfrage

master blue 25.12.2002 - 14:33 507 5
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master blue

Mr. Anderson
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hi!

hab da eine frage.
wenn ich jetzt in einen shop gehe und etwas kaufen möchte, das aber nicht lagernd ist und mir wird zugesagt (mündl.) eine max. lieferdauer von 2 wochen, kann ich da gleich beim kauf eine frist (schriftl.) setzen, zB von 3 wochen oder kann ich des erst nach den 2 wochen machen?
und wie hat sowas auszusehen, damit sowas echt gültig ist. (evtl. vorlagen)

Drey

disconnected
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ne fixe lieferfrist zu setzen ist immer etwas heikles, da die meisten verkäufer drauf eher ungerne eingehen ... am ehesten kannst deinem verkäufer ne deadline setzen indem du eine vorauszahlung leistet mit der bedingung, dass bis dem und dem zeitpunkt das produkt da sein muss ...

... wenn diese deadline ned einghalten wird und blablabla kannst vom kaufvertrag zurücktreten und die doppelte anzahlung zurückfordern

-drey-

master blue

Mr. Anderson
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Zitat
... wenn diese deadline ned einghalten wird und blablabla kannst vom kaufvertrag zurücktreten und die doppelte anzahlung zurückfordern

DAS wird aber auch fast kein verkäufer machen.

aber gute idee

luke

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deadline is schon was klasses, ich würd wenns was nicht lagernd haben sofort imma sowas setzen (schriftlich!) , ersten bemühen sie sich viel mehr und zweiten, wenns wirklich net komm bekommst das doppelte an kohle zurück (is gesetzlich geregelt

Painter

.
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Zitat von luke
deadline is schon was klasses, ich würd wenns was nicht lagernd haben sofort imma sowas setzen (schriftlich!) , ersten bemühen sie sich viel mehr und zweiten, wenns wirklich net komm bekommst das doppelte an kohle zurück (is gesetzlich geregelt

den händler der sowas macht... der muss erst geboren werden...

die agb´s regeln das meist so, dass da der händler ja von seinen vorlieferanten abhängig ist, er für einen genauen liefertermin nich haften kann.

sollte ein kaufvertrag zustande gekommen sein und der termin nicht eingehalten werden so hat der kunde dem händler schriftlich eine nachfrist zu setzen.
nach ablauf dieser nachfrist kann der kunde vom vertrag zurücktreten und erhält hierbei eine eventuell geleistetet anzahlung zurück.

zinsen für diese anzahlung oder gar eine pönale gibt es nicht.

die agb´s von händlern sind zwar meist ein wenig anders formuliert, basieren jedoch zu 99% auf den empfehlungen der wirtschaftskammer, da somit gewährleistet ist, dass diese auch wirklich hand und fuß haben und bei einem eventuellen gerichtlichem streit stand halten.


anders geregelt is natürlich z.b. die softwareentwicklung usw...

Drey

disconnected
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afaik ist das von gesetz her so geregelt, dass man die doppelte anzahlung zurückkommt, wenn der liefertermin plust nachfrist nicht eingehalten wird ... is zB mir mal beim cosmos so ergangen ... is aber jetzt immerhin 3 jährchen oder so her ...

... werd mein wissen diesbezüglich auffrischen, weil s eigentlich ne interessante thematik ist

-drey-
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