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Frage zum Widerrufsrecht

$yrus 05.06.2007 - 09:38 5182 31 Thread rating
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semteX

begehrt die rostschaufel
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sie werden dir jedenfalls das neu verpackn verrechnen (was imho gut so ist). solltestbeim montiern irgendwas abscheren =>vergiss es

daisho

SHODAN
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Zitat von E.D.
...nachdneken und dann antowrt selber geben...was soll der händler dann mit benutzter ware??weiterverkaufen? würdest du neuware als kunde wollen?oder ware die schon von zig leuten auf oc fähigkeit getestet wurde *kopschüttel*
Kann der Händler, macht er in der Regel auch solange Verpackung nicht beschädigt ist und das "Gerät" oder was auch immer vollkommen in Ordnung ist.
Wäre ein Grund warum sämtliche Packungen bei Hardwarehändlern sehr oft bereits offen sind. (Der Schmäh mit "Wir müssen ja nachsehen ob alles drin ist" zieht leider nicht)
Zitat von rettich
ein aufgebrochenes siegel alleine ist meiner meinung nach KEIN grund für den Händler, die rücknahme zu verweigern.
Das kommt wohl auf die Situation an und wie der Händler das handhabt.

Software ist wohl durch Entsiegelung wohl auf jeden Fall "gebraucht" (sonst könntest dir ja alle Seriennummern "umsonst" holen...

ad Topic: Hardware "testen" und bei Nichtgefallen zurückschicken ist wie schon gesagt nicht im Sinne des Fernabgabegesetzes und ein Abusus und sollte unterbunden werden.
Auf jeden Fall aber sollten Versandkosten und ev. Verpackung verrechnet werden. Bei Gebrauchspuren natürlich kein Rückgaberecht.

$yrus

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Zitat von E.D.
...man(n) lesen und verstehen sind für dich fremdwörter ;-) aus der logik ergibt sich in dem fall auch die rechtliche antwort.bist ein sehr sozialer m ensch wenn es dir egal ist was der händler mit gebrauchter ware machen soll ,als neu verkaufen kann er sie nicht mehr aber geld willst keines abgezogen bekommen ,weit haben wirs gebracht :-( .Wenn es dir der menschenverstand nicht sagt in diesem fall gibt es zum glück einen gesetzlichen schutz für den händler Gberauchte(und das ist ausgepackte und angeteste ware nunmal)IST SELBSTVERSTÄNDLICH VON DER RÜCKGABE AUSGESCHLOSSEN! GRUSS DURACELL
einfach nur SCHWACHSINN

1. hab ich nie behauptet, dass ich für die benützung nicht zahlen würde

2. §5g KSchG
Zitat
(1) Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so
hat Zug um Zug
1. der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu
erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten
notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und
dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung,
einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene
Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen;
die
Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist
für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
(2) An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten
der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies
vereinbart haben.
(3) § 4 Abs. 2 und 3 ist anzuwenden.


und hihten nach noch die ausnahmen zum rücktrittsrecht, §5f KSchG
Zitat
§ 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher
gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen
(§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung
der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen
Einfluß hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind, die schnell verderben können oder deren
Verfallsdatum überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die
gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1
und 2).

E.D.

warte auf unban duracell
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Zitat von $yrus
Hi!

Wie schaut das mit dem Widerrufsrecht aus, wenn ich eine mit Pickerl versiegelte Verpackung öffne, die darin befindliche Hardware teste und dann innerhalb der 2 Wochen/10 Tage wieder zurückschicke, ist das ein Problem?

tia!
$

so das ist dein start beitrag und da steht nichts davon das du mit abschlägen einvertsanden wärest ;-)sondern nur ob du benutztes zurueck schicken darfst/kannst! und auf nichts anderes beziehen sich meine beiträge:cool: ;) :bash: (extra für dich weil du es so gern hast)

E.D.

warte auf unban duracell
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Zitat von daisho
Kann der Händler, macht er in der Regel auch solange Verpackung nicht beschädigt ist und das "Gerät" oder was auch immer vollkommen in Ordnung ist.
Wäre ein Grund warum sämtliche Packungen bei Hardwarehändlern sehr oft bereits offen sind. (Der Schmäh mit "Wir müssen ja nachsehen ob alles drin ist" zieht leider nicht)

Das kommt wohl auf die Situation an und wie der Händler das handhabt.

Software ist wohl durch Entsiegelung wohl auf jeden Fall "gebraucht" (sonst könntest dir ja alle Seriennummern "umsonst" holen...

ad Topic: Hardware "testen" und bei Nichtgefallen zurückschicken ist wie schon gesagt nicht im Sinne des Fernabgabegesetzes und ein Abusus und sollte unterbunden werden.
Auf jeden Fall aber sollten Versandkosten und ev. Verpackung verrechnet werden. Bei Gebrauchspuren natürlich kein Rückgaberecht.


na bumm bei welchen händlern kauft ihr ein??also ich habe bisher immer neuware erhalten

bei raisl,alternate,nre,primus data,singer,cw soft (seinerzeit),rascom,....

$yrus

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Zitat von E.D.
Zitat von Smut
iirc fährt man immer über den uni-proxy.

das kannst gar nicht einstellen, deine verbindung wird einfach so gerouted - zumindest laut chello mitarbeiter.
ist noch immer schwachsinn, weil unabhängig davon, ob ich nun etwas von dafür (nicht) bezahlen geschrieben habe oder nicht...

früher waren deine posts mal brauchbar...

E.D.

warte auf unban duracell
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puh rückgabe im sinner von fernabsatzgesetz meine ich natürlich....wie bei einem kleinkind muss man alles extra dazu schreiben


das händler gegen abzug auch gebrauchte ware retour nehmen (nicht alle) liess ich mal aussen vor

so nebenbei im anderen thread ging es nicht speziell gegen dich sondern algemein ,waren ja vermehrt postings dieser art in letzter zeit...ist ja nicht nur mir aufgefallen.Nur warst du der einzige der dazu stellung genommen hat
Bearbeitet von E.D. am 06.06.2007, 14:16

watercool

BYOB
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der sinn des FAG ist eigentlich das man die Ware bei einer Onlinebestellung genauso prüfen kann wie man es auch in einem Geschäft könnte. Dort baut man in der Regel keine CPU ein und clockt sie ein bisschen.

Für was in der Praxis das FAG alles genutzt wird ist natürlich eine andere gschicht..

$yrus

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Zitat von E.D.
puh rückgabe im sinner von fernabsatzgesetz meine ich natürlich....wie bei einem kleinkind muss man alles extra dazu schreiben
...
Zitat
Fernabsatz-Gesetz
Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Vertragsabschluss im Fernabsatz in das Konsumentenschutzgesetz eingefügt und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 sowie das Produkthaftungsgesetz geändert werden BGBl I 185/1999

du hast ja gar keine ahnung wovon du redest :eek:
das fag hat ua erst die §§ 5a ff kschg eingefügt, ist also egal, ob du vom fag redest oder rücktrittsrecht nach dem kschg oder widerrufsrecht wie die deutschen dazu sagst, ist alles das gleiche :rolleyes:

daisho

SHODAN
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Zitat von E.D.
na bumm bei welchen händlern kauft ihr ein??also ich habe bisher immer neuware erhalten

bei raisl,alternate,nre,primus data,singer,cw soft (seinerzeit),rascom,....
Naja, war deine Ware immer Original versiegelt? Also bei mir ist das selten der Fall.

DiTech z.B.

Ich dachte mir das sei gängige Praxis? (Ich meine, wenn das Gerät in Ordnung ist und alles da ist ist es mir (meistens) eh wurscht)

E.D.

warte auf unban duracell
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Zitat von $yrus
du hast ja gar keine ahnung wovon du redest :eek:
das fag hat ua erst die §§ 5a ff kschg eingefügt, ist also egal, ob du vom fag redest oder rücktrittsrecht nach dem kschg oder widerrufsrecht wie die deutschen dazu sagst, ist alles das gleiche :rolleyes:

du labberst an mir vorbei.....musst du wohl weil du nicht einsehen kannst das ich nichts falsches geschrieben habe ....mit anderen worten das gleiche wie zb watercool;) ,und nichts dem gesetz widersprechendes;)


daisho ja meine ware ist/war immer original verpackt bzw versiegelt. mit ein grund ditech zu meiden für mich

ein händler hat mich einmal extr gefragt bei einem soundkarten kauf er habe nur das eine stük lagernd das jemand zurueck geschickt hat ob mir die rechtr wäre oder er ne neue bestellen soll, er habe sie getestet und sie funktioniert einwandfrei ,zubehör war komplett ,grantie und gewährleistung bliebe auch voll. die habe ich genommen weil was sollte die schon haben....
Bearbeitet von E.D. am 07.06.2007, 13:01

$yrus

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Zitat von E.D.
du labberst an mir vorbei.....musst du wohl weil du nicht einsehen kannst das ich nichts falsches geschrieben habe ....mit anderen worten das gleiche wie zb watercool;) ,und nichts dem gesetz widersprechendes;)
...
Zitat
Wenn es dir der menschenverstand nicht sagt in diesem fall gibt es zum glück einen gesetzlichen schutz für den händler Gberauchte(und das ist ausgepackte und angeteste ware nunmal)IST SELBSTVERSTÄNDLICH VON DER RÜCKGABE AUSGESCHLOSSEN! GRUSS DURACELL
der händler muss gebrauchte ware auch zurücknehmen, nur darf er halt die hand aufhalten, weil sie nicht mehr neu ist... ergo ist das von dir geschriebene ein blödsinn...

und damit du beruhigt bist, bis jetzt hab ich die cpu noch nicht ausgepackt und ich werd sie entweder behalten oder ungeöffnet retounieren00001615.gif

E.D.

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Zitat von $yrus
der händler muss gebrauchte ware auch zurücknehmen, nur darf er halt die hand aufhalten, weil sie nicht mehr neu ist... ergo ist das von dir geschriebene ein blödsinn...

und damit du beruhigt bist, bis jetzt hab ich die cpu noch nicht ausgepackt und ich werd sie entweder behalten oder ungeöffnet retounieren00001615.gif



:bash: :bash: checkst du es nicht????das bezog sich einzig und alein auf die tatsache das er sie nicht zurueck nehmen muss ohne das dir kosten enstehen:bash:


du fragtest ob es ein problem wäre geteste ware zurueck zu senden,innerhalb der 10tage/14 und das wa r die antwort das mit abschlagzahlung zureuck genommen wird ist ein anderer cafe
Bearbeitet von E.D. am 07.06.2007, 13:54

$yrus

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achtung, et -> kopfschmerzen!!! 192.gif

+) fag ist nicht dafür gedacht, hardware zu testen und zu retounieren, macht es aber möglich.

+) gebrauchte ware ist nicht von der rückgabe nach dem fag ausgeschlossen, ein obolus wird aber (wahrscheinlich) zu entrichten sein...

userohnenamen

leider kein name
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ihr meints beide das selbe redets aber in eurer sturheit einfach aneinander vorbei und/oder wollts den andern nicht verstehen

also lasst es einfach :rolleyes:
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