frage zu 14 tägigem umtauschrecht
7aph0 25.02.2007 - 22:37 928 4
7aph0
photoaddict
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soweit ich weiß, müssen händler ein produkt 14 tage ohne begründung zurücknehmen oder?
bei mir geht es um ein kameraobjektiv bei dem ich glaube, dass es dezentriert ist. ich habe allerdings nicht die lust es einzuschicken und reparieren zu lassen (dafür noch porto zu zahlen zu warten etc etc) daher würde ich es einfach gerne zurückgeben.
meine frage: muss mir der händler geld zurückgeben oder kann er darauf bestehen mich mit gutscheinen abzuspeisen?
tia niki
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Cobase
Mr. RAM
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7aph0
photoaddict
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dh nur 7 werktage samstag gilt nicht ... ok
aber es ist kein internethändler und ich finde da nichts konkretes zu meiner frage. gutschein oder geld
/edit: das steht bei umtausch: Gewährleistungspflicht bei kaputten Produkten
Ist ein Produkt defekt, wie z.B. ein neu gekaufter DVD Player, der einfach nicht laufen will, dann sind Konsumenten nicht auf Umtauschen aus Gefälligkeit angewiesen. Dann gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. "Bewegliche Waren muss der Händler bis zu zwei Jahren nach dem Kauf kostenlos reparieren, das Geld dafür zurückgeben, den Preis dafür mindern oder eben umtauschen", sagt Repl.
dh ich bekomm geld oder ein anderes objektiv ohne probleme (konjunktiv)
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><))))°>
Idle ...
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7 tägige rückgabe recht gilt nur bei kauf über telekommunikationsmittel ausserhalb der geschäftsräume des händlers
bei defekt hast du unabhängig davon ein recht auf verbesserung oder austausch, je nachdem was billiger/einfacher ist. sollte das nicht gehen dann hast du ein recht auf preisminderung. bei nicht geringfügigen mängeln (wenn du das produkt nicht funktioniert zb) hast du subsidiär ein recht auf wandlung (vertragsauflösung)
Bearbeitet von ><))))°> am 25.02.2007, 22:52
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Cobase
Mr. RAM
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Zuerst hast du nur die Wahl zwischen Mangelbehebung oder Austausch. Erst in 2ter Linie Preisminderung oder Wandlung. Das alles natürlich nur in dem Fall, daß das Objektiv wirklich defekt ist.
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