pau-c
Here to stay
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Hab in einem Online Shop was bestellt, im Vorhinein bezahlt und was anderes, allerdings preislich um einiges höher, zugestellt bekommen.
Wie sieht das jetzt aus, ist das einfach Pech fürn Händler und ich hab sozusagen was geschenkt bekommen oder muss man sich da melden und das Ganze geht wieder retour?
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aNtraXx
trailer park king
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Dem Anstand halber würd ich nachfragen. Vl. war das gewünschte Gut nicht lagernd und er hat dir als Ausgleich was höherwertiges geschickt?
Steht denn das höherewertige Gut auch auf der Rechnung drauf?
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pau-c
Here to stay
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auf der rechnung das drauf das ich bestellt hab und ich hab eine tasche für das bestellt, das jetzt im paket war
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dosen
Here to stay
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Kopf die nächsten Wochen unten halten. Ware aufheben. Wenn nichts mehr kommt betrachte es als Lotto gewinn
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pau-c
Here to stay
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ich war ja sogar am wochenende persönlich in dem shop und hab mir genau das, das jetzt falsch geliefert wurde gekauft nur an die tasche hab ich nicht gedacht und die hätt ich dann gestern nachbestellt und heute kommt anstatt der tasche das dazugehörige gerät an
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Garrett
Here to stay
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um welche art von produkt und betrag handelt es sich? wenn sie dir versehentlich 500 EUR schenken ist das was anderes als wie wenn sie dir 10 EUR schenken.
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pau-c
Here to stay
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naja, 160€ preisunterschied sinds
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maXX
16 bit herz
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auch wenn die moralaposteln nen hals bekommen:
behalte es, wenn sich keiner meldet, glückwunsch.
die industrie muss man wirklich nicht bemitleiden (allgemein gesehen).
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watercool
BYOB
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Jeder normal denkende Mensch meldet sich und gibts zurück.
Du hast was ohne rechtlichen Anspruch erhalten, also bist du auch zur Herausgabe verpflichtet. Ob du dich aktiv melden musst, musst einen Anwalt fragen. Ich würde mich auf jeden Fall erkundigen, kann sonst nach hinten losgehen wenn dus behälst.
@maxx: Heulheul, alle sind so bös zu mir deswegen be******* ich jetzt andere damits wieder gerecht wird?
160 Euro geht ja noch (auch wenns das nicht besser macht wenn du dich nicht meldest). Dachte es geht um 2000 oder so...
Bearbeitet von watercool am 09.02.2010, 12:03
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pau-c
Here to stay
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eben das will ich ja rausfinden, ob ich aktiv verpflichtet bin mich zu melden
behalten will ichs im prinzip ja garned, habs ja schon und brauchs auch nur einmal und die tasche hätt ich auch ganz dringend gebraucht
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Locutus
Gaming Addicted
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Ich würd so ehrlich sein und es melden. Wenns um wwi 5-10 Euro geht, ok sh*t happens. Aber 160 Euro (oder in echtem Geld öS 2200,-) würd ich es als Händler schon für angebracht halten, das sich der Kunde meldet.
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valentin
Here to stay
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Also ich hab mal bei einem großen deutschen Versender statt einem (eigentlich bestellten) 10 EUR Radiowecker einen MP3 Player mit 512MB bekommen (als das noch irrsinnig viel war), die Preisdifferenz betrug glaub ich etwa 250 EUR und habe ihn aus Ehrlichkeit natürlich zurückgeschickt. -> Kein "Danke", keine Vergünstigung. Gar nichts! Beim nächsten Mal wenn sowas passiert überlege ich es mir zweimal...
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sensei
die Küstenwache?
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behalte es, wenn sich keiner meldet, glückwunsch. fallsn ipod touch ist kaufn gerne ab
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Anima
OC Addicted
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ich glaub die entscheidung kann dir niemand abnehmen. hier schon gar nicht mach einfach wonach dir is. wenn du keine moralischen bedenken hast, behalts halt.
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u5V8eYCW7P
Banned by Moderators
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Rein rechtlich gilt hier § 864 Abs 2 ABGB: Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen einer Sache, die dem Empfänger ohne seine Veranlassung übersandt worden ist, gilt nicht als Annahme eines Antrags. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren oder zurückzuleiten, er darf sich ihrer auch entledigen. Muß ihm jedoch nach den Umständen auffallen, daß die Sache irrtümlich an ihn gelangt ist, so hat er in angemessener Frist dies dem Absender mitzuteilen oder die Sache an den Absender zurückzuleiten. Da hier wohl offensichtlich ist, dass es ein Versehen darstellt (schon aufgrund der Rechnung) bist du somit eigentlich verpflichtet dich zu melden. Ob dus wirklich machen sollst kann dir wohl keiner sagen
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