daisho
SHODAN
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Crap Browser Ja kanns leider nicht ändern Grad wo anders angeschaut ... random guy ranting, nobody cares.
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semteX
begehrt die rostschaufel
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der rant is richtig, allerdings wirds sicher spannend werden weil grundsätzlich ist er IMO im recht. auch wenn eine social skills für einen herrn dev-team leiter ned grad prickelnd sind
Bearbeitet von semteX am 04.01.2013, 14:01
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creative2k
Phase 2.5
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Auch wenn hier einige anscheinend meinen, dass der ditech nix falsch gemacht hat, wünsch ich diesmal trotzdem dem ditech dass er einfährt. Ich kann mir vorstellen, dass diese Praktik, dem Kunden zu sagen "da könnma nix machen" häufiger angewendet wird als gedacht. Ich bin noch immer geschädigt von meinem RMA Fall im letzten Jahr dort, das hat mir gereicht.
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mr.nice.
differential image maker
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Der Herr Wischi soll das ruhig ausjudizieren, ist keine unspannende Geschichte. Er muss halt nachweisen können, dass durchs Rooten und Updaten keine Änderungen am GPS-Modul passiert sind, sonst kommt er in Erklärungsnot, bzw. muss beweisen können, dass die Probleme auch vorher schon bestanden haben. Aber als Programmierer mit fast 10 Jahren Erfahrung, sollte das kein Problem für ihn darstellen. Ich denke das Totstellen von DiTech hat er aber auch selbst verschuldet, denn wie man in den Wald hineinruft... Ich hatte bis dato ein paar RMA's bei denen, auch Fremdabwicklungen. Bis jetzt bin ich immer freundlich aber bestimmt mit der defekten Ware und Rechnung im Geschäft erschienen und mit einer zufriedenstellenden Lösung wieder gegangen. Gut, dass mir OCZ damals den gleichen hinnigen RAM aus Kalifornien wieder zurückgeschickt hat, da kann DiTech nicht viel dafür, aber das ist eine andere Geschichte
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daisho
SHODAN
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Solange das innerhalb 6 Monate war, und lt. Datumsangaben ist es das, muss er gar nichts beweisen ... da darf der Händler nämlich beweisen dass das Gerät nicht schon von Anfang an diesen Defekt hatte - und das schaue ich mir an wie DiTech das machen will.
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XelloX
Nasenbohrer deluxe
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na er hat ja eh ein bild vom tracking des gps moduls gemacht und hochgeladen in seinem Anti IE Blog
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mr.nice.
differential image maker
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Prinzipiell stimmt das mit den 6 Monaten absolut, aber eine eigenmächtige Modifikation des Geräts nach der Meldung des Mangels zu machen, ist halt schon eher ungeschickt.
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Castlestabler
Here to stay
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Bin mehr gespannt, was DiTech als Verteidigung hat, weil: Das rooten hat die Gewährleistung aufgehoben, viel Anwaltsgelappere und wahrscheinlich gegen geltendes Recht, aber dan kenn ich mich zu wenig aus.
Das Rooten hat einen Defekt verursacht und deswegen können sie nichts mehr machen, egal was sie machen das ist nicht zu beweisen und würde extreme Sachverständigenbeträge verschlingen.
Der Defekt am GPS-Modul wurde nicht durchs Rooten, sondern durch den Benutzer verursacht, was das gleiche Resultat wie zwei hat.
Entweder einem geht das Geld aus und es hat sich für keinen ausgezahlt, es dauert ewig mit irgendeinem seltsamen Ausgang oder es gibt gleich eine Einigung, was hoffentlich das ganze zu einem schnellen Ende bringt.
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InfiX
she/her
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erstmal selbst den mangel zu beheben versuchen ist ungeschickt? ...er hats ja ned aufgeschraubt und an den bauteilen herumgelötet.
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mr.nice.
differential image maker
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Ungeschickt deshalb, weil es das Ganze viel schwerer nachvollziehbar macht und DiTech sich durch's Rooten möglicherweise abputzen kann, aber das sollen die Gerichte entscheiden.
Ich kann's gut verstehen, wenn der erste Reparaturversuch des Herstellers nicht erfolgreich ist, dass die Verlockung selbst Hand anzulegen sehr groß ist. Das der Handlungsspielraum vom Händler dadurch kleiner wird, ist aber auch irgendwie klar.
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InfiX
she/her
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Das der Handlungsspielraum vom Händler dadurch kleiner wird, ist aber auch irgendwie klar. eigentlich ist das nicht klar, nein, denn darum gehts ja eigentlich dass er ein offizielles software tool verwendet hat und sie sich deswegen jetzt querstellen. ... also... sicher ists im nachhinein "klar" ... aber sollte eigentlich nicht so sein und ist deshalb natürlich vorher nicht "klar". und es war schon beim 1. reperaturversuch gerootet und da wars ja noch kein problem.
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NeM
OC Addicted
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Wenn ich ein Board hab das herumspinnt, meine CPU ned erkennen will oder sonstwas, oder einen Router der ned so recht macht was er soll, werd ich auch zuerst mal ein BIOS / Firmware Update machen und einfach schauen, obs daran lag. Zumindest is das einfacher, als jetzt das Teil wieder einzupacken, da herumzusch..en von wegen Umtausch oder Einschicken (Wochen auf mein frisch gekauftes Teil warten? Krieg ich dafür Zins oder wtf?) etc., zumal "Probier die neueste Version" im Regelfall einer der ersten Tipps ist, wenn man Probleme mit einem updatebaren Gerät hat.
Insofern find ichs eigentlich sinnvoll, dass er das Update probiert hat. Is ja keine Beta oder inoffizielle o.ä. Version gewesen, oder?
Natürlich kann man sich das Gerät beim Update auch zum besseren Wandschmuck machen, das passiert aber auch bei intakten Geräten und is hier ja ned vorgekommen.
Bearbeitet von NeM am 04.01.2013, 16:55
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davebastard
Vinyl-Sammler
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Insofern find ichs eigentlich sinnvoll, dass er das Update probiert hat. Is ja keine Beta oder inoffizielle o.ä. Version gewesen, oder? das ist ja eben der knackpunkt, er hat das update mittels root eingespielt. es wäre theoretisch aber nicht notwendig das update so einzuspielen weil es ja auch OTA-updates gibt. Die Gerichte müssen jetzt klären ob es eine Regelung ala "mit root entfällt die gewährleistung" rechtens ist oder nicht. ich hoff mal das er gewinnt, dann hätte man einen präzedenzfall und für den kunden wärs ein vorteil.
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master blue
Mr. Anderson
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wenn ich das richtig sehe, ist die basis des bild artikels nur eine interpretation einer freien organisation der eu-richtlinie 1999/44/EG.soll heißen, die endgültige interpretation macht immer noch der richter. ich hoff mal das er gewinnt, dann hätte man einen präzedenzfall und für den kunden wärs ein vorteil. das wär natürlich optimal, wobei das hier leider ein spezialfall sein wird. der fehler bestand schon vor dem rooten. das wird vermutlich relevant sein. die entscheidung, dass rooten generell nicht zum gewährleistungsverlust führt, wird es nicht geben. das wird immer im zusammenhand mit dem entstandenen schaden stehen. interessant wäre viel mehr, ob auch nach einem root, die beweislast immer noch beim händler liegt. der artikel oben sagt ja, nur wie geschrieben, ist das nur eine interpretation.
Bearbeitet von master blue am 04.01.2013, 17:26
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InfiX
she/her
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Die Gerichte müssen jetzt klären ob es eine Regelung ala "mit root entfällt die gewährleistung" rechtens ist oder nicht. nur was hat das "root" überhaupt mit dem defekt zu tun? da gehts ("sollte es) eben wie sein anwalt sagt imho um den kausalen zusammenhang.
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