Locutus
Gaming Addicted
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Ich glaub dass sogar im Bestätigungsmail steht, dass hiermit noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
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foo_on_air
OC Addicted
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Heute hat mir der Verkäufer erzählt die Rückgabe gilt nicht, wenn online bezahlt wurde, und die ware abgeholt wurde, das gilt nur bei Versand.
Stimmt das wirklich? da muss ich auch einhaken. genau das selbe hat mir auch vor zwei tagen ein ditech techniker erzählt. und ich bin anderer meinung. im gesetz steht, dass wenn der kaufvertrag nur unter zuhilfenahme von fernkommunikationsmitteln zustande kommt, der käufer ein rückgaberecht lt. fernabsatzgesetz hat. wenn ich online bestelle und z.b. auf rechnung / kreditkarte kaufe, habe ich einen gültigen kaufvertrag. wurscht ob ich die ware reserviere und im geschäft abhole oder mir zusenden lasse. so sehe ich das. oder ist das falsch??
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d0lby
reborn
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Wer online reserviert, geht keine Verpflichtung ein. Wer online gekauft hat, also einen Vertragabschluss per Email bekommt, hat online gekauft, wurscht ob er sich das abholt oder nicht. Wer es online nur reserviert und im Shop abholt, hat keinen Vertrag online abgeschlossen, also muss der Händler nichts zurücknehmen.
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userohnenamen
leider kein name
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ausschlaggebend ist, ob du bereits online gezahlt hast oder nicht wenn du nur reservierst und vor ort bezahlst, gibts kein fernabsatzgesetz wenn du online bezahlst und vor ort abholst schon, egal was der ditech-mitarbeiter glaubt zu wissen
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creative2k
Phase 2.5
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da muss ich auch einhaken. genau das selbe hat mir auch vor zwei tagen ein ditech techniker erzählt. und ich bin anderer meinung. im gesetz steht, dass wenn der kaufvertrag nur unter zuhilfenahme von fernkommunikationsmitteln zustande kommt, der käufer ein rückgaberecht lt. fernabsatzgesetz hat.
wenn ich online bestelle und z.b. auf rechnung / kreditkarte kaufe, habe ich einen gültigen kaufvertrag. wurscht ob ich die ware reserviere und im geschäft abhole oder mir zusenden lasse. so sehe ich das. oder ist das falsch?? Ich muss ja noch was hinzufügen, was mir gerade eingefallen ist. Als ich das erste mal dort war (Samstag), und nach einem Mainboard Austausch fragte, hab ich auch schon nach dem Fernabsatzgesetz gefragt (weil der Verkäufer da noch meinte es Kostet was, das Testen). Da ist er hinten verschwunden und meinte "ich hab mit dem Filialleiter geredet und der meint sofern alles Zubehör etc. dabei ist sollte das kein Problem sein". Das macht mich halt noch stutziger, bei so vielen verschiedenen Aussagen der Verkäufer. Deshalb hätte ich das gerne geklärt, falls es nen Gesetzes Text oder so zu so einem Fall gibt. (Online Bezahlen, im Shop Abholen) Edit. Ah zu langsam Thx @ Userohnenamen & Dolby Aber falls es einen Gesetzestext dazu irgendwo zu finden gibt wäre ich für nen Link dankbar.
Bearbeitet von creative2k am 15.12.2011, 14:02
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foo_on_air
OC Addicted
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wenn du online bezahlst und vor ort abholst schon, egal was der ditech-mitarbeiter glaubt zu wissen eben! und der ditech mitarbeiter wollte mir was anderes weis machen. ich kann auch auf rechnung kaufen. die zahlung erfolgt zwar später, kaufvertrag ist aber auch schon online zustande gekommen!
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d0lby
reborn
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Dann druckst du dir den Kaufvertrag aus und zeigst ihm das... Und auch die AGBs, es kann dir ja nichts passieren Unabhängig davon, ob das online-bestellte Produkt in den Lagerbeständen der DiTech verfügbar oder nicht verfügbar ist, erhält der Kunde - nach Bearbeitung der Bestellung – eine weitere E-Mail-Nachricht (Auftragsbestätigung), mit welcher der Auftrag bestätigt wird. In diesem Fall kommt daher mit Zustellung dieser E-Mail (Auftragsbestätigung) beim Kunden der Kaufvertrag endgültig zustande. Bei Online-Bestellungen mit der Zahlungsart "Vorauszahlung per Banküberweisung" erhält der Kunde von DiTech eine Reservierungsbestätigung mit Angabe der Bankverbindung der DiTech, auf welche die Vorauszahlung durch den Kunden zu leisten ist. Der Kaufvertrag kommt spätestens mit Eingang des Geldes auf dem Bankkonto der DiTech zustande
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foo_on_air
OC Addicted
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sollte nur noch jemand den ditech mitarbeitern ihre agb's erklären
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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ausschlaggebend ist, ob du bereits online gezahlt hast oder nicht wenn du nur reservierst und vor ort bezahlst, gibts kein fernabsatzgesetz wenn du online bezahlst und vor ort abholst schon, egal was der ditech-mitarbeiter glaubt zu wissen naja ned unbedingt, wenn es so wie bei ecotec ist das du zB die Ware bestellst und in der Filiale Abholst und Zahlst würd ich das auch als verbindlichen Vertrag sehen. Da gabs jedenfalls vor ned all zu langer Zeit mal an Gerichtsentscheid der besagte wennst es nur abholst dann ist es sehr wohl ein Fernabsatz (bei der Bezahlung vor Ort gibts meines wissens nix)
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userohnenamen
leider kein name
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ich bild mir eben genau ein das dieses urteil in die richtung war wenn online bezahlt und selbst abgeholt und nicht wie von dir beschrieben man müsste die berichte von damals wohl rauskramen können zum nachlesen
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Viper780
Er ist tot, Jim!
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ich bild mir eben genau ein das dieses urteil in die richtung war wenn online bezahlt und selbst abgeholt und nicht wie von dir beschrieben man müsste die berichte von damals wohl rauskramen können zum nachlesen sag ich ja das die urteile so waren, aber es gab dort irgend einen verweis drauf dass eigentlich manche Reservierungen schon verbindlich formuliert sind dass es schon als Vertragsabschluss gelten könnte - nur dürfte es da noch keinen entscheid geben
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Hampti
Overclocking Team Member
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pah...bin gerade pissed. ein multifunktionsgerät von brother gekauft und siehe da der neue druckkopf defekt. ok nichts wie zurück zum ditech doch leider mehr als 1 woche nach dem kauf....somit kein austauschgerät sondern es wird zurück geschickt mittels rma zur reparatur. ist schonmal *******e da ich den drucker bzw scanner dringend brauche zwecks bewerbungen usw... verkäufer meint es wird 1-2 wochen dauern da brother ja eh im 23sten ihren sitz hat. lustigerweise gibts nach 3 wochen noch immer keinen neuen drucker und der rma status ist dass ich den drucker in der filiale abgegeben habe und er ins lager geschickt wurde... ich könnte auszucken!!!! laut dem mann in der rma abteilung hätte mich einer aus der filiale diesbezüglich schon anrufen sollen, tat er natürlich nicht! ich versuche dort anzurufen, erreiche natürlich niemanden! kotz, kotz, kotz. das nächste mal bestelle ich wieder woanders......., denn hochgerechnet bis die reparatur durch ist und der brother wieder da dauerts sicherlich nochmals mind. 3 wochen wenn nicht eher länger.
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lalaker
TBS forever
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Wie jetzt, sie hätten zwar ein Austauschgerät lagernd, aber weil der Kauf über eine Woche her ist, wird das Gerät eingeschickt?
Ich mein, wenn sie kein Gerät lagernd haben, kann man eh nix machen.
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mat
AdministratorLegends never die
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RMA ist immer mühsam und ärgerlich. Hängt weniger mit dem DiTech zusammen als mit dem Hersteller selbst. Der bestimmt nämlich die RMA-Bedingungen und Fakt ist, dass mittlerweile deutlich mehr Hardware repariert wird als früher. Und das dauert dann halt deutlich länger ... Btw, im 23. wird Brother wohl kaum grobe Reparaturen machen können. Der Drucker wird also wahrscheinlich erst wieder woanders hingehen. Aber vielleicht arbeitet ja jemand bei Brother und kann uns aufklären?
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crusher
Legenddur ned blern
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@ Hampti keine Angst, meine RMA die ich als Businesskunde (da von Firma aus) abgesetzt habe, ist seit über 4 Monaten unterwegs werd jetzt dann mal unseren berater druck machen...
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