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Der große Zoll FAQ Thread

master blue 29.01.2010 - 14:50 558191 992 Thread rating
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master blue

Mr. Anderson
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Da im Forum immer wieder Fragen zu Bestellungen aus nicht-EU-Ländern und damit verbundenen Zoll auftreten, möchte ich hier eine kleine Zoll FAQ posten.

Gleich einmal zum wichtigsten, dem Freibetrag. Dieser beträgt für Postsendungen 22 € (reiner Warenwert ohne Versandkosten). Für alles innerhalb 22 € zahlt man weder Umsatzsteuer noch Zoll. Die zollfreie Grenze sind 150 €, d.h. bis 150 € zahlt man keinen Zoll, jedoch die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer und Zoll ist produktabhängig, bei den Forums-typischen Produkten kann man aber von 20 % Umsatzsteuer ausgehen. Falls die zollfreie Grenze überschritten wird, ist neben der Umsatzsteuer auch Zoll fällig, wenn es sich um ein zu verzollendes Produkt handelt. Beim Zoll handelt es sich meistens um ein paar % (wenn überhaupt), im Vergleich zur Umsatzsteuer nur relativ wenig.
Handelt es sich nun um eine Postsendung > 22 € Warenwert ist die Umsatzsteuer zu zahlen. Die Berechnung wie folgt:

( Warenwert € + Versandkosten €) * ( 1 + Umsatzsteuer [%] / 100 )

Die Wechselkurse werden am Monatsbeginn festgelegt und gelten das ganze Monat. Hier kann man sie einsehen.

Ja, es ist pervers, dass auch die Versandkosten bei der Berechnung miteinbezogen werden, vor allem da es in Österreich keine Umsatzsteuer auf Postsendungen gibt! (Schaut bei Gelegenheit mal auf eine Postrechnung.)
Wie der Zoll eine Sendung handhabt, bei dem die Versandkosten nicht in Form eines Poststickers, auf dem die Kosten stehen, oder Briefmarken ausgewiesen sind, weiß ich leider nicht. Vielleicht wässert der Zoll hier eigens nach. Bei Sendungen aus den USA oder China sind die Kosten ausgewiesen.
Handelt es sich um eine Postsendung > 150 € ist Umsatzsteuer + Zoll fällig. Die Berechnung ist wie folgt:

[ Warenwert € * ( 1 + Zollbetrag [%] / 100 ) + Versandkosten €] * ( 1 + Umsatzsteuer [%] / 100 )

Bevor es Fragen gibt: Ja, das ist korrekt so. Von der verzollten Ware wird die Umsatzsteuer berechnet.

Zur Abwicklung:
Ist eine Sendung korrekt deklariert, erfolgt die zolltechnische Abwicklung automatisch. Dabei bekommt man das Paket ganz normal von der Post, man muss jedoch eine Abwicklungspauschale von 10 € an die Post für das Einheben des Zollbetrags bezahlen.
Ist eine Sendung nicht oder offensichtlich falsch deklariert (z.B.: aktuelle Grafikkarte für 10 €) bekommt man einen Brief vom Zoll mit der Aufforderung eine Zollerklärung abzugeben. Die Zollerklärung füllt man nun aus, legt eine Rechnung bzw. Bestellbestätigung oder die eBay Auktionsnummer (ja, das geht auch) bei und sendet es an die angegebene Adresse. Alternativ kann man die geforderten Unterlagen auch per eMail zusenden, spart das Porto des Briefs und geht schneller. Die eMail Adresse findet man auf der Zollerklärung. Die zu verzollende Sendung wird anschließend abgewickelt und per Post zugestellt.
Warum falsch deklariert wird, muss ich wohl nicht weiter ausführen. ;)

Zur Abwicklungspauschale von 10 € der Post:
Sie ist grundsätzlich immer zu zahlen, wenn für eine Sendung „Zoll“ (Umsatzsteuer/echter Zoll) zu zahlen ist und der Betrag per Post an der Haustür eingehoben werden soll. Bestellt man immer wieder Artikel im nicht-EU-Ausland, kommt schon ein ganz netter Betrag zusammen. Wie kann man sich diese Pauschale nun ersparen? Die Antwort ist durch Selbstverzollung. Bei der Zollerklärung kann man „Selbstverzollung“ ankreuzen. Das bedeutet, man fährt mit den benötigten (oben erwähnten) Unterlagen zur zuständigen Zollstelle, zahlt den fälligen Betrag und nimmt das Paket mit. Die dafür zuständige Zollstelle ist im Inzersdorfer Industriegebiet in Wien 23., Halban Kurz Straße 5 (u.a. auch "Ausländerzentrum"). Eine Selbstverzollung macht natürlich nur Sinn, wenn man in der Nähe wohnt oder öfter mal vorbei kommt.

Ablauf der Selbstverzollung:
1. Anmelden (= Nummer holen). Wenn mehr los ist und andere Selbstverzoller herumstehen, könnte man den Eindruck bekommen, sie bilden eine Schlange. Tun sie aber nicht, die Anmeldung dauert nur ein paar Sekunden. Wer das nicht gleich checkt oder einem von den anderen gesagt wird, kann man schon ein paar Minuten herumstehen, bis man da mal draufkommt.
2. Warten bis man aufgerufen wird und ins Zimmer der „Selbstverzollung“ gehen (aus dem Warteraum nach rechts)
3. Warten bis man aufgerufen wird, um bei der „Zollkasse“ zu zahlen (aus Richtung „Selbstverzollung“ auf der rechten Seite zwischen Eingang und Warte-/Anmelderaum)
4. Nach Bezahlung (Bar oder per Bankomatkarte) zurück zur „Selbstverzollung“ und das Paket holen. Hier wird man nicht aufgerufen, gleich nach der Bezahlung kann man das Paket holen.

Sendungen, die korrekt deklariert sind, werden automatisch abgewickelt und man erhält keinen Brief vom Zoll mit der Möglichkeit eine Selbstverzollung durchzuführen. Möchte man dennoch eine Selbstverzollung durchführen, muss man sich bei der Post als „Selbstverzoller“ registrierten lassen.
Dazu reicht ein Anruf bei der Post unter 057767 24209, Mo. - Fr. 06:30 – 13:30. Es gibt jedoch einen Haken: Sie lassen einem nur registrieren, wenn man > 1 Paket im Monat bekommt, weil es sonst zuviel Aufwand ist. Inwiefern das kontrolliert wird, weiß ich nicht. Entweder man gaukelt ihnen also was vor, lässt den Absender absichtlich falsch deklarieren, damit es zu einer Abwicklung mit einer Möglichkeit zur Selbstverzollung kommt oder lässt den Absender "Selbstverzoller" auf das Paket schreiben. Inwiefern das wirklich hilft, kann ich leider (noch) nicht sagen, es wird aber von den US Customs durchaus empfohlen.

Wie siehts bei Paketdiensten (UPS, DPD,...) aus?
Da konnte ich leider noch keine persönliche Erfahrung sammeln. Im Thread wurde jedoch gepostet, dass es bei Paketdiensten keine Möglichkeit der Selbstverzollung gibt und die Kosten unterschiedlich sein können.
UPS verlangt z.B. 11 €, DPD und DHL 18 €.

Grundsätzlich ist natürlich immer auf Einfuhrverbote oder Beschränkungen (Tabak, Alkoholika,..) zu achten!

Weitere ergänzende und für den ein oder anderen interessante Infos:
Für Reisende gilt ein Freibetrag von 300 €, für Flugreisende von 430 €.
Informationen vom Flughafen Wien-Schwechat

Sendungen von Privat an Privat ohne Bezahlung, also ein echtes Geschenk ist bis 45 € abgabenfrei. http://www.bmf.gv.at/Zoll/Wissenswe...1421/_start.htm
Lebensmittel in die USA schicken: Offene Lebensmittel oder nicht pasteurisierte Ware ist ein NO GO. Abgepackte Waren, wie z.B. Schokolade oder Süssigkeiten sind hingegen kein Problem. Achtung: Überraschungseier sind aufgrund des Inhalts verboten! (Klingt komisch, ist aber so!)
Für sämtliche Zollbelange die 1. Anlaufstelle: http://www.bmf.gv.at/zoll/_start.htm

https://www.bmf.gv.at/Zoll/Brgerinf...ping/_start.htm

Beim Kauf von Waren in einem EU Mitgliedsland, welches keinen € hat, jedoch aber zur Zollunion gehört, sind keine Abgaben zu entrichten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Zollunion

DANKE an alle, die hier weitere Infos posten, mit denen sich der Beitrag weiter ergänzen lässt!
Bearbeitet von master blue am 04.06.2012, 15:58

Gräflicher

Here to stay
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Nice :)
Vote 4 sticky!

Klingone

Big d00d
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Zitat von master blue
Ja, es ist pervers, dass auch die Versandkosten bei der Berechnung miteinbezogen werden...

Servus !

Ähmmm - es schaut zwar pervers aus, ist aber eigentlich ganz richtig.

Wenn Du das Teil hier in AT oder DE kaufen würdest, hat der Händler die seine Transportkosten auch schon draufgerechnet und verzollt/verEUStet.

Wenn es aber ein inländisches Produkt sein sollte, wären die Transportkosten
sehr niedrig und auch versteuert (nur weil die Post keien USt. zahlt, heißt das nicht, das das auch für Speditionen gilt.

Insofern greift hier einfach die Schutzfunktion des Zolls....

Grüße

Euer Zollmops

manalishi

tl;dr
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eine frage bleibt für mich noch offen. wie wird der warenwert bestimmt? angebrochene verpackung bedeutet für mich extrem reduzierten warenwert -> was passiert dann?

flying_teapot

Undiskutant
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@master blue :

kannst noch ein paar worte wegen unbedenklichkeitserklärung beifügen ? gilt das in beide richtungen und bei welcher ware, oder gilt der warenwert ?

ftp.

Edith voted auch für sticky, aber im Shops/Feedback Forum.
Bearbeitet von flying_teapot am 23.05.2010, 00:48

master blue

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@klingone
so betrachtet macht es natürlich sinn.

@mana
geöffnet wird eigentlich nur der umkarton, nicht das produkt selbst. so war es jedenfalls bei mir bisher. ich vermute bei original versiegelter ware gehen sie davon aus, dass auch tatsächlich das produkt enthalten ist.
in den meisten fällen wird aber sowieso eine rechnung dabei sein.

@ftp
was meinst du mit unbedenklichkeitserklärung? (bei kfz gibts sowas afaik, als nachweis das die steuern bezahlt sind. so änhlich wie beim grunderwerb.)

thread kann gerne verschoben werden.
Bearbeitet von master blue am 23.05.2010, 01:36

flying_teapot

Undiskutant
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Zitat von master blue
@ftp
was meinst du mit unbedenklichkeitserklärung? (bei kfz gibts sowas afaik, als nachweis das die steuern bezahlt sind. so änhlich wie beim grunderwerb.)

habe vor ca. 5 Jahren des öfteren Mustersendungen in alle Welt versenden müssen, gingen meist mit DHL weg.Das waren dann so Pakete mit 1 bis 3 Kilo.
Für nicht-EU Länder gab es noch ein extra Formular und für Übersee generell so einen Wisch wo du erklärst das in dem Packerl keine Bombe, giftiges Zeug etc... drinnen ist.Überschrift : Unbedenklichkeitserklärung

ftp.

master blue

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Zitat von flying_teapot
habe vor ca. 5 Jahren des öfteren Mustersendungen in alle Welt versenden müssen, gingen meist mit DHL weg.Das waren dann so Pakete mit 1 bis 3 Kilo.
Für nicht-EU Länder gab es noch ein extra Formular und für Übersee generell so einen Wisch wo du erklärst das in dem Packerl keine Bombe, giftiges Zeug etc... drinnen ist.Überschrift : Unbedenklichkeitserklärung

ftp.
aha, ja das klingt nach ami-paranoia. :D
beim letzten päckchen in die usa, ist jetzt sicher auch schon wieder 1,5 jahre her, musste ich nur die normale deklarierung ausfüllen.

kleinerChemiker

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Wie hoch sind Umsatzsteuer und Zollbetrag (für Laptop)?

Der Thread sollte im Shopping festgeklebt werden

master blue

Mr. Anderson
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ust 20
zoll 0

kleinerChemiker

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Danke. weißt du zufällig auch, ob man dann eventuell im Ursprungsland (USA) keine Steuer zahlen muß/kann?

userohnenamen

leider kein name
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ich weiß es zwar nicht, glaube aber nicht. du solltest die tax aber über Global Refund wiederbekommen können

master blue

Mr. Anderson
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das würde mich auch interessieren. da wendet man sich am besten an die zollauskunft, die wissen das bestimmt. evtl. schreib ich morgen eine mail, dann editier ich das oben gleich rein.

kleinerChemiker

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auf der HP der US Botschaft in DE habe ich gelesen, daß es keine VAT-vergleichbare Steuer gibt und es die (bis auf einen Bundesstaat) nicht zurück gibt.

JC

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Zitat von kleinerChemiker
Der Thread sollte im Shopping festgeklebt werden
Done! :shake:
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