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Damian Izdebski kehrt zur Hardware zurück: techbold hardware services

mat 19.02.2015 - 09:39 231304 575 Thread rating
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NeM

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Zitat von pari
gutscheine sind generell fürn *****, da kannst als konsument nur draufzahlen. besser wärs, man schenkt einfach einen gemeinsamen besuch des geschäftslokal her, bei dem sich der andere sachen um xxx euros aussuchen kann.

uns hat damals in der htl der bwl-lehrer schon generell von gutscheinen abgeraten ;)
Ich ging eigentlich von Gutscheinen als brauchbbares Geschenk aus. Hab zwar noch nie welche verschenkt, aber das würd mich jetzt schon irgendwie interessieren... Dass der Laden bald einfach zumacht, wird ja ned so oft vorkommen nehme ich an.
Bearbeitet von NeM am 23.02.2015, 18:57

wacht

pewpew
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Naja, Gutscheine sind Geld mit Mehraufwand fuer den Schenker, Einschraenkungen fuer den Beschenkten und der kleinen (aber doch echten) Chance wertlos zu werden oder abzulaufen.

davebastard

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wobei ablaufen seit einem gerichtsentscheid von vor ein paar monaten nicht mehr wirklich relevant ist was ich so weiß

wacht

pewpew
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Das is mir mit Thermengutscheinen schon passiert, iirc isses zwar fast, aber net ganz so wurscht, aber Aufwand isses auf jeden Fall. Fallweise musst naemlich dann beim Gutschein-Ausgeber eine Bestaetigung einholen fuers Hotel, zumindest in Blumau wars so...

ThMb

JO FRLY
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Gutscheine können nicht ablaufen. Selbst dann nicht, wenn ein Enddatum am Gutschein draufsteht (alles schon gehabt). Bei mir wars zB. auch ein Thermengutschein mit "12 Monate gültig". Im Endeffekt werden die Gutscheine dann immer angenommen. Einzig der Weg dorthin kann halt mühsam sein.

OT: bin gespannt wies ihm gehen wird. Ich hab Ditech immer gemocht, und fands wirklich schade als sie zusperrten. Mal schauen ob und wie lange sein neuer "Versuch" besteht.

wacht

pewpew
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Im Gerichtsurteil bzgl den Gutscheinen steht aber nicht "s wurscht, gilt ewig" sondern da werden spezielle Kombinationen von Laufzeiten genannt. iirc gings um 12 und 24 Monate von Thermenland die als zu kurz befunden wurden und es durchaus moeglich sei das man als Kunde in dieser Zeit keinen Urlaub planen kann.
Es kann also durchaus sein das es dir zuzumuten ist deinen Gutschein fuer zB. Hardware innerhalb von 3 Jahren zu verwenden, speziell wenn man sich dann das typische Konsumverhalten anschaut und man in der Zeit einen Haufen an Elektronik gekauft hat, nur halt bei einem anderen Gschaeft/gebraucht oder so...


Damit ich ontopic auch was sag - ich bin gspannt ob er wirklich Expansion durchzieht so wie er jetzt schon sagt. Hoff das es was wird, Arbeitsplaetze schaden ja nicht. Wenn ers nicht gscheit genug macht wirds ihm e der Markt zeigen...

HUJILU

Parkplatzrunner
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Gutscheine die von Firmen ohne Gegenleistung ausgegeben werden können verfallen. Gutscheine für die Geld bezahlt wurde nicht.

wacht

pewpew
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Wurde da explizit was geaendert seit dem Thermenland-Urteil? Nur aufgrund von dem Urteil kann man das naemlich definitiv nicht folgern.

davebastard

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da steht was von grundsätzlich 30 jahre gültig:
http://wien.arbeiterkammer.at/berat...abgelaufen.html

wacht

pewpew
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Da gehts eben genau um das erwaehnte Thermenland urteil und ob eine Verkuerzung zumutbar ist. Da is zwischen einem Thermenurlaub und dem Kauf von Elektronikartikeln (ueberleg mal wie oft du dir was kaufst das man beim Niedermeyer zB auch bekommen haett) halt imo schon ein Unterschied. Das Urteil sagt nicht aus das jegliche Befristung von Gutscheinen ungueltig ist und generell 30 Jahre gelten.

Auf jedenfall koennte das Gschaeft so argumentieren und dann kannst anfangen zum streiten... wo wir wieder bei evtl. Aufwand waeren und warum Bargeld eigntlich das bessere Geschenk waer (wenn auch 'unromantischer').

// Thermenland jedenfalls ist problemlos umgegangen damit, war selbst betroffen. Trotzdem, selbst in diesem ausjudizierten Optimalfall - Mehraufwand.
Bearbeitet von wacht am 24.02.2015, 11:15

davebastard

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ja aber auf der ak seite steht auch dass die verkürzte dauer (gegenüber 30 jahren) begründet sein muss. wie soll ein elektonikgschäft dass gscheit begründen warum der gutschein verfällt ?

edit: egal ich bin eh deiner meinung, dass geld schenken, oder noch besser mit dem beschenkten selbst zum gschäft gehen gscheiter ist.
Bearbeitet von davebastard am 24.02.2015, 14:16

AdRy

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Zitat von davebastard
ja aber auf der ak seite steht auch dass die verkürzte dauer (gegenüber 30 jahren) begründet sein muss. wie soll ein elektonikgschäft dass gscheit begründen warum der gutschein verfällt ?

Vielleicht weil der Handel mit Elektronikzeugs so kurzlebig ist, dass der Händler nicht wissen kann ob er in 10, 20, 30 Jahren noch im Geschäft ist.

daisho

SHODAN
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Das ist irrelevant, und wenn er nicht mehr im Geschäft ist (Firma bankrott) - ist der Gutschein ja sowieso ungültig.

Blöde Frage, aber den DiTech gibt es ja immer noch. Klar wird der eine neue Firmenbuchnummer haben ... aber es ist im Prinzip dasselbe Geschäft!? Gibt es da nicht eine Art Rechtsnachfolge oder so, das man seine Gutscheine jetzt eigentlich beim e-Tec-DiTech einlösen kann? :confused:

HUJILU

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eTec hat doch nur die Namensrechte gekauft afair - oder?

NeM

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Soweit ich weiß, hat der neue DiTech mit dem alten nix mehr zu tun.

Sonst müsst e-tec ja die Gläubiger vom DiTech auszahlen...
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