BIOS-Passwort & Garantieanspruch
DKCH 29.03.2003 - 13:48 1143 16
Roland
Big d00d
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Die Herausgabe kann er des Passwortes kann er dir nicht verweigern. Jedoch kann es ein Aussluschgrund für die Garantie sein. Die Gewährleistung bleibt davon aber unberührt!
Die Garantiebedingungen kann jeder Händler festlegen wie er will bzw. gemeinsam mit dem Kunden zum Bestandteil des Kaufvertrages machen.
Damit es ganz klar ist:
Gewährleistung: vom Gesetz her, ist nicht abänderbar und für alle gleich
Garantie: Freiwillige Leistung und/bzw. Vertragsbestandteil beim Kauf des Gerätes. Ist individuell gestaltbar.
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sp33d
aka Fas7play
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pickerl runter... keine gefahr... ist rechtilich nicht erlaubt... bios clear(wegen PW auf 0 setzen) ... keine gefahr... ist aber besser du fragst ihn danach (und ich hoffe der dieses PW vergeben hat ist nicht auf URlaub ) noch ein link wegen garantie / gewährleistung ob das jemals kapiert wird das das 2 paar schuhe sind , egal hier ist er: http://forum.geizhals.at/topic.jsp?...m=819832#819832
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