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Garantie beim AMD Prozi?

HeuJi 01.12.2002 - 00:25 1026 23
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HeuJi

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Zitat von xephus
ich hab dieses jahr 2 mobos zerstöhrt

...und die wurden prompt umgetauscht?

|3er0


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AMD gibt auf Tray CPU`s 1 Jahr Garantie und auf boxed 3 Jahre. Hast aber sicher 2 Tray!? Aber mit 4 Mon kein Problem.

Ich sehe nur ein Problem das Du beim gleichen Händler 2 CPU`s zugleich umtauschen müsstest und das wird wohl sehr komsich ausschauen...

bene

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tausch halt an verschiedenen tagen um und hoff dast einen anderen verkäufer erwischst

HeuJi

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Zitat von Bero
Ich sehe nur ein Problem das Du beim gleichen Händler 2 CPU`s zugleich umtauschen müsstest und das wird wohl sehr komsich ausschauen...

Naa, dem Duron is mir eh egal ist nur ne test-CPU, nur die XP will ich umtauschen.

|3er0


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Naja, dann tausch den XP einfach um! Ich würde da nicht lange herum fackeln...
Wenn man von außen keinen Schaden sieht dann werden die es schwer haben den Umtausch zu verweigern!

xephus

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also die 2 mobos haben sie nicht umgetauscht aber beim einen bin ich zufaul hinzugehen

Bimminger

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also... gesetzliche gewährleistung is - (entgegen xephus' aussage) - in jedem fall 2 jahre!!!! (für alles was nach 1.1.2002 kauft wordn is, davor warens nur 6 monate)

dabei gilt:
In den ersten 6 Monaten: Der Händler MUSS das Teil reparieren/Umtauschen/Einschicken oder sonstige Fehlerbeseitigung vornehmen... egal wie's ausschaut... er is nur dann frei davon wenn er die Schuld des Kunden nachweisen kann.... was aber bei betrug ungut enden könnte ;-)

-> in diesem fall... wo liegt da a eindeutiger Kundenfehler vor? Könnte ja auch sein dass es einfach hinundwieder einen kurzen am mobo gibt und dann der prozzi abraucht... also, wer kann das wiederlegen?

(wenn der mobo-fehler am hinigen prozzi verantwortlich is is das GEWÄHRLEISTUNG VOM MOBO, nicht vom Prozzi. Weil, das (hoffentlich nicht zu alte) mobo könnte ja eben den schaden am prozzi angerichtet haben, und auch sowas is von der gewährleistung gedeckt.)

oder aber - evtl waren beide prozzis werkseitig schon schlecht - oder halt durch "unsachgemäße behandlung beim händler"..... dann is es gewährleistung der prozzies... und die sind ja sowieso erst 4 monate...

NACH DEN ERSTEN 6 MONATEN muss der fehler EINDEUTIG vor verkauf entstanden sein, dies muss der kunde dann dem verkäufer glaubhaft machen können.

hoffe die erklärung hilft weiter, is bisl umständlich gschrieben....

xephus

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Zitat von Bimminger
davor warens nur 6 monate)
also ich hab nicht gewusst das eine reform war aber nach meinem wissenstand waren es 6mon danke für die korrektur

HeuJi

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So, der Händler hat's netterweise ausgetauscht gegen einen XP1700+ mit Aufpreis. :)
Ist sogar ein AROIA!!!
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