Fotografie doch nicht frei (?) - danke Ö - Seite 2

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schrieb am 09.07.2012 um 19:38

Gschmeidig bleiben..

Ja, das ziel wurde nicht ganz erreicht. Aber es is schon deutlich was weiter gegangen..


Pressefotograf vorher:
Durfte nur an Magazine usw abliefern, sonst NICHTS!!! Er durfte auch nicht im Namen eines Fotografen Arbeiten..
Zeit bis zum Berufsfotografen: 5 jahre

Pressefotograf heute: Darf im prinzip alles, wie der Berufsfotograf. Aber er darf keine Rechnung an Private ausstellen. Was er aber sehr wohl darf, mit einem Berufsfotografen zusammen Arbeiten.. Somit dient der Berufsfotograf also als Rechnungsschreiber für Private. (Wurde mit vom BMWA bestätigt)
Zeit bis zum Berufsfotografen: 3jahre (auch Rückwirkend)


Also, es hat sich schon was getan :)


VAC schrieb am 11.07.2012 um 11:55

Und man darf, soweit ich das mitbekommen hab, auch als "Fotodesigner" bzw. "Freier Fotograf" arbeiten und bei 3 Jahren Berufstätigkeit den Vollfotografen beantragen.

Was ich noch immer nicht rausgefunden hab.
Gibt's Einkommensuntergrenzen oder darf man 3 Jahre ein Gewerbe anmelden, das neben der normalen Arbeit machen und gut is ?


schrieb am 11.07.2012 um 12:39

Zitat von VAC
Und man darf, soweit ich das mitbekommen hab, auch als "Fotodesigner" bzw. "Freier Fotograf" arbeiten und bei 3 Jahren Berufstätigkeit den Vollfotografen beantragen.

Was ich noch immer nicht rausgefunden hab.
Gibt's Einkommensuntergrenzen oder darf man 3 Jahre ein Gewerbe anmelden, das neben der normalen Arbeit machen und gut is ?

Du darfst (sofern es dein Arbeitgeber erlaubt ;) ) jedes gewerbe anmelden.

Monatliche Kammerumlage (Pressefotograf) beträgt rund ~200€/jahr (muss bezahlt werden).
Umsätze musst du im Prinzip keine machen, allerdings muss dein Gewerbe "realistisch" wirken. Sonst meldet sich vl mal das Finanzamt und sieht nach was da los is.

Aber eigentlich kann dir keiner was tun wenn du damit keinen Gewinn oder Verlust erzielst.

Interessant wirds wenn du 2-3 jahre Verlust machst (also 0€ einkommen, aber die 200€ kammerumlage also Minus verbuchen). Dann wird dir das ganze als "Liebhaberei" angerechnet. Dann musst du deinen Gewerbeschein abmelden.

Liebhaberei = wenn sich leute ein gewerbe anmelden um ihren Privat-Spaß günstiger zu bekommen (ust usw..)


Grenzen gibt es keine. Wenn du ganz normal verdienst, musst du jeden zusätzlich verdienten Euro versteuern. Selbiges gilt bei der Sozialversicherung... Auch wenn du in der Arbeit sozialversichert bist, sobald du ein gewerbe hast.. will die SVA auch etwas von dir.


Also JA.. Du kannst das Gewerbe bedenkenlos nebenbei laufen lassen. Danach bist du laut Fotografeninnung ein "guter Fotograf" und darfst auch auf Private los gelassen werden, ganz egal ob du etwas getan hast, oder nicht... :bash:




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