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Gschmeidig bleiben..
Ja, das ziel wurde nicht ganz erreicht. Aber es is schon deutlich was weiter gegangen..
Pressefotograf vorher:
Durfte nur an Magazine usw abliefern, sonst NICHTS!!! Er durfte auch nicht im Namen eines Fotografen Arbeiten..
Zeit bis zum Berufsfotografen: 5 jahre
Pressefotograf heute: Darf im prinzip alles, wie der Berufsfotograf. Aber er darf keine Rechnung an Private ausstellen. Was er aber sehr wohl darf, mit einem Berufsfotografen zusammen Arbeiten.. Somit dient der Berufsfotograf also als Rechnungsschreiber für Private. (Wurde mit vom BMWA bestätigt)
Zeit bis zum Berufsfotografen: 3jahre (auch Rückwirkend)
Also, es hat sich schon was getan 
Und man darf, soweit ich das mitbekommen hab, auch als "Fotodesigner" bzw. "Freier Fotograf" arbeiten und bei 3 Jahren Berufstätigkeit den Vollfotografen beantragen.
Was ich noch immer nicht rausgefunden hab.
Gibt's Einkommensuntergrenzen oder darf man 3 Jahre ein Gewerbe anmelden, das neben der normalen Arbeit machen und gut is ?
Zitat von VACUnd man darf, soweit ich das mitbekommen hab, auch als "Fotodesigner" bzw. "Freier Fotograf" arbeiten und bei 3 Jahren Berufstätigkeit den Vollfotografen beantragen.
Was ich noch immer nicht rausgefunden hab.
Gibt's Einkommensuntergrenzen oder darf man 3 Jahre ein Gewerbe anmelden, das neben der normalen Arbeit machen und gut is ?
) jedes gewerbe anmelden.
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