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moin
folgendes hab ich grad gefunden: http://derstandard.at/standard.asp?id=1294636
und hier der gesetzestext dazu (§124b):
Zitat81. Als Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 sind absetzbar:
Ausgaben für die erstmalige Herstellung eines Internetzuganges mittels Breitbandtechnik bis zu
einem Betrag von maximal 50 € und die laufenden Grundentgelte für den Internetzugang mittels Breitbandtechnik bis zu einem Betrag von maximal 40 € monatlich.
Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von 250 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist.
Voraussetzung ist, dass die erstmalige Herstellung des Internetzuganges nach dem 30. April 2003 erfolgt und die Ausgaben vor dem 1. Jänner 2005 anfallen. Nicht anzuwenden sind § 18 Abs. 2 und 3 mit Ausnahme des § 18 Abs. 3 Z 1.
geht das auch, sagen wir mal mein vater hat eine firma, und man lässt den internetzugang von zu Hause absetzen. is das möglich ?
Solche Spielereien brauchst du gar nicht, du kannst auch ganz normal deinen privaten Internetzugang als Privatperson absetzen. Das hier hab ich heute in der früh auf inode.at dazu gelesen:
ADSL und xDSL jetzt im privaten Bereich steuerlich absetzbar!
Wer jetzt ins Internet einsteigt, steigt besser aus
Internetzugänge mit Breitbandtechnik wie inode ADSL oder inode xDSL werden rückwirkend ab dem 1. Mai 2003 auch im privaten Bereich steuerlich absetzbar.
Nach heftiger Kritik von Seiten der Internet Service Provider wurde das Budgetbegleitgesetz 2003 angepasst. Ursprünglich war die steuerliche Absetzbarkeit von Breitband-Neuanschlüssen im Privatbereich ab dem 1. Juli 2003 vorgesehen, in der neuen Fassung wird die Absetzbarkeit durch die Steuerreform 2004 nun rückwirkend ab dem 1. Mai 2003 möglich.
Unter Breitbandtechnik fallen nach Definition des Gesetzgebers ständige Internetzugänge gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt, die eine Downloadbandbreite von mindestens 250 KBit/Sekunde aufweisen. Dies betrifft konkret die ADSL- und xDSL-Anschlüsse von Inode.
Für Firmen war die steuerliche Absetzbarkeit von Internetzugängen in Form von Betriebsausgaben immer schon möglich und wird es selbstverständlich auch bleiben.
Mit der Steuerreform sollen nun auch im Privatbereich die Ausgaben für Internetzugänge mittels Breibandtechnik als Sonderausgaben absetzbar werden. Die monatliche Grundgebühr ist bis zu einer Höhe von € 40,- absetzbar, die einmaligen Anschlusskosten bis zu € 50,-. Diese Sonderausgaben sind voll absetzbar und fallen nicht in den gedeckelten Sonderausgabentopf. Die Absetzbarkeit ist auch für Anschlüsse des nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners bzw. der Kinder gegeben.
Achtung: Diese Aktion ist zeitlich befristet und gilt nur bis zum 31. Dezember 2004. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit des Breitbandzuganges ist also, dass der Anschlussvertrag nach dem 30. April 2003 und vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wird.
Geltend macht man die Sonderausgaben mit dem Formular L1, das ist das Formular für die Arbeitnehmerveranlagung. Die Belege müssen auf Wunsch der Finanzbehörde vorgelegt werden und sind sieben Jahre hindurch aufzubewahren. Sämtliche Steuerformulare sind im Internet unter http://www.bmf.gv.at/service/formulare/_start.htm abrufbar.
Mit dieser Steuerreform konnte auf Bestreben der Provider ein wesentlicher Erfolg für private Breitband-Nutzer erzielt werden. Dennoch gilt es, um weitere Erleichterungen etwa auch für bestehende Anschlüsse zu kämpfen.
gilt das dann auch für UTA etc?!? währ ja geil
@virtualzombie: AFAIK hast breitband-internet wennst es nachweislich für beruf brauchst schon immer tlw. von der steuer absetzen können.
hm nice ... kommt doch wieder ah bissi geld zurück in die kassa - sicher gut wenn sich mehr leute dadurch adsl/kabel/funki-net nehmen vielleicht gibts dann bald bessere angebote?
naja ich werds auf jednfall abschreiben ... so
und wie siehts mit chello(+) aus?
MFG
-ICH-
k, habs gelesen...bis 40€...na da kann man nix machen
ZitatBreitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von 250 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist.
und was is wenn ichs vor dem 30.4.2003 angemeldet hab?
Zitat von BigJuriTrifft das auf Chello+ zu? Wenn ja, dann kannst du es absetzen.
ZitatVoraussetzung ist, dass die erstmalige Herstellung des Internetzuganges nach dem 30. April 2003 erfolgt und die Ausgaben vor dem 1. Jänner 2005 anfallen
Zitat von kobebryantund was is wenn ichs vor dem 30.4.2003 angemeldet hab?
Nur für anschlüsse, die im zeitraum 30.4.2003 bis 31.12.2004 aangeschafft wurden.. also muss ich den anschluss ab- und wieder anmelden wenn ich was davon haben will? und warum überhaupt die frist bis ende 2004?
Zitat von BigJuri
wlkikiv
@Brain_Death: Es klingt nach mindestens 250.
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