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Hab die PS3 heute per Post weggeschickt. Sobalds wieder da ist schreib ichs hier rein.
Na dann bis in 4 Wochen So lang hats bei mir damals gedauert. Selbiges Problem, aber von einem Tag auf den anderen ohne Freeze.
wenns nicht mehr anders geht neue lasereinheit kaufen
http://shop.gametop.de/lshop,showde...1237834862,.htm
kostet 99 euro
Da bin ich aber anders informiert:Zitat von daishoauch bei einem Gewährleistungsfall hat der Händler noch die Wahl das Gerät einzuschicken usw, muss natürlich in einem "angemessenen Zeitrahmen" passieren.
Zitat von Burschi1620Da bin ich aber anders informiert:
Bei einem DOA, was ja ein Gewährleistungsfall strenggenommen in 90% der Fälle ist, muss einem der Händler ein neues Produkt geben und das alte zurücknehmen, oder auf Verlangen des Kunden muss dieser das Geld ausbezahlen und das Produkt zurücknehmen.
http://www.arbeiterkammer.at/online...=28&IP=2340
ZitatEin Konsument kann daher vom Händler zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der mangelhaften Ware verlangen. Der Händler soll eine zweite Chance haben, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen. Dem Konsumenten steht zwischen der Verbesserung und dem Austausch ein Wahlrecht zu.
Preisminderung oder Wandlung kann der Konsument nur fordern,
* wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich sind,
* wenn die Verbesserung oder der Austausch für den Händler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären,
* wenn der Händler die Verbesserung oder den Austausch in angemessener Frist nicht durchführt oder die Verbesserung fehlschlägt,
* wenn der Händler die Verbesserung oder den Austausch verweigert,
* wenn die Verbesserung oder der Austausch für den Käufer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären, oder
* wenn dem Käufer die Verbesserung oder der Austausch aus triftigen, in der Person des Händlers liegenden Gründen unzumutbar ist.
Der Konsument hat zwischen Preisminderung und Wandlung ein Wahlrecht. Die Wandlung ist allerdings bei einem geringfügigen Mangel ausgeschlossen.
Dead on Arrival - also damit meinte ich eben die Gewährleistungsklausel, dass der Defekt vor der Übergabe schon präsent war.Zitat von CROWLERich weiss zwar nicht was ein doa ist
aber der händler muss einem nicht "auf jeden fall" ein neues produkt geben und auf "verlangen des kunden" muss der händler definitiv nicht das geld ausbezahlen -das muß er nur dann wenn das gekaufte produkt sich nicht reparieren lässt und ein austausch gegen ein anderes unmöglich ist
Zitat von X3llHab die PS3 heute per Post weggeschickt. Sobalds wieder da ist schreib ichs hier rein.
boah, echt superschnell für Sony... thumbsup.
ftp.
du hast wirklich eine komplett neue bekommen? Das geht...Zitat von X3llalso die konsole ist heute unerwartet schnell wieder zurück gekommen. Playstation wurde komplett getauscht und funkt wieder. ich freu mich
sony hat angeblich mit dem laufwerk gröbere probleme, da ist es bei dem preis für die ps3 fast pflicht, das teil auszutauschen.
alles andere wäre eine frechheit dem zahlenden kunden gegenüber.
@dolby: Ja das geht, ich hab damals auch eine neue bekommen (andere Seriennummer).
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