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ZitatDas Handelsgericht Wien hat nach einer Klage von Konsumentenschützern einseitig diskriminierende Vertragsänderungen und Änderungskündigungen der mobilkom austria als rechtswidrig bestätigt.
Ja das wär was ... x Leute kündigen, die Mobilkom meint "Das sind uns zu viele, machen wir die alten AGBs wieder" > Plötzlich wieder alle im Vertrag und kassieren für 1 Monat in denen der Kunde nichts getan hat ... so kann es nicht sein und zurecht abgewiesen.
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