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Diese "Quelle"
besagt, dass man aufgrund der schwerwiegenden Änderungen der AGB der Anbieter, seinen Vertrag außerordentlich kündigen darf.
Ihre Quellen beziehen sich lediglich auf die AGB der jeweiligen und das Telekommunikationsgesetz.
ZitatNeue AGB bei T-Mobile.at und Tele.Ring ermöglichen außerordentliche Kündigung
Kein Schnäppchen, aber Mehrwert und für mehrere Millionen Menschen: Bei T-Mobile (nur Österreich) und Tele.Ring gelten ab 01.06.2010 neue AGB. Für Neukunden sowie bei Vertragsverlängerung sofort, Bestandskunden sind ab Mitte Juli davon betroffen.
Die neuen AGB sind in einigen Punkten schlechter als die alten, was einen Eingriff in bestehende Verträge bedeutet. Jeder der bis 31.05.2010 einen Vertrag bei einem der beiden Provider (ist eh nur ein Unternehmen) abgeschlossen hat, kann seinen Vertrag somit außerordentlich kündigen. Dem Kunden dürfen laut §25 TKG keine Kosten entstehen, d.h. der Vertrag wird Ende Juli abgedreht und das war’s. Das Handy muss nicht zurückgegeben werden und es gibt auch keine Strafzahlungen.
In der Praxis sträuben sich die Betreiber meist gegen außerordentliche Kündigungen, auch sind die bearbeitenden Mitarbeiter bei der Serviceline damit oft überfordert. Wichtig ist, sich einige Tage nach Abschicken der Kündigung bei der Serviceline zu erkundigen, ob auch wirklich eine außerordentliche Kündigung im System eingetragen ist. Auch bei der Endabrechnung kommt es gelegentlich zu Fehlern (manche würden hier Absicht unterstellen) und es wird doch noch die restliche Grundgebühr verrechnet. In diesen Fällen muss die Endabrechnung natürlich beeinsprucht werden.
welche bedingungen verschlechtern sich im detail?
habe meinen vertrag aber kürzlich erst gekündigt - 59€ für ein neues telefon plus 24 monatsbindung rechnen sich nicht für mich.
Leider gibts es keine Vergleichsübersicht auf t-mobile.at, doch in den Kommentaren steht, dass sich die Kündigungsfrist von 2 auf 3 Monate ändert (was schon extrem ist!) und man somit mit Paragraphen 25 des Telekommunikationsschutzgesetzes von 2003 sich vertschüssen kann.
Hab derzeit leider keine Zeit das zu überprüfen - paragraphengenau - aber ich denke mir, die werden die News nicht umsonst rausschießen, also hab ichs mal so übernommen.
Dafür müsste man sich halt ein wenig Zeit nehmen um das wirklich abzusichern.
Vl. find ich die Zeit morgen.
es geht um die kündigungfrist die von 2 auf 3 monate verlängert wird.
Halb so wild, muss man halt früher an die Kündigung denken. Klar, wenn man wechseln will ist ein zusätzlicher Monat blöd, aber umbringen wird's keinen.
Zitat von eitschpiHalb so wild, muss man halt früher an die Kündigung denken. Klar, wenn man wechseln will ist ein zusätzlicher Monat blöd, aber umbringen wird's keinen.
Zitat(3) Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. Der Volltext der Änderungen ist den Teilnehmern auf deren Verlangen zuzusenden.
hm, aber meine freundin könnte davon noch profitieren, ihre zweijahresbindefrist läuft erst im november aus.
Ich könnte mir vorstellen, dass t-mobile dann mit irgendeinem recht attraktiven Lockangebot rausrückt um die "verlorenen" wieder zurück zu holen bzw. gar nur "ummelden" muss.
in der neuen agb ist, wie bereits angemerkt wurde, § 7 punkt 1 (kündigungsfrist) von 8 auf 12 wochen erhöht worden. gemäßg tkg (2003) § 25 punkt 3 muss bei einer änderung der agb, die nicht ausschließlich begünstigend für den kunden ist, ein sonderkündigung möglich sein.
bestandskunden werden übrigens mit 24.07.2010 umgestellt, dh. tma ist noch absolut in der frist (1 monat vor inkrafttreten müssen die kunden informiert werden).
sokü grund ist mit änderung der agb allerdings gegeben.
Könnte bitte jemand der kündigt hereinschreiben ob's ein Zuckerl gibt? Dann mach ich's auch.
Weiß jmd ob jmd ob die 3G bei T-Mobile Simlock sind? Falls nicht muss ich trotzdem ein Jailbreak machen, damit ich das iPhone nutzen (Telefonie, Emails holen, Internet, iTunes) kann (mit nem anderem Provider)?
Dann überleg ich mir doch glatt zu kündigen.
Zitatbestandskunden werden übrigens mit 24.07.2010 umgestellt, dh. tma ist noch absolut in der frist (1 monat vor inkrafttreten müssen die kunden informiert werden).
du mußt es jailbreaken.Zitat von bambooSWeiß jmd ob jmd ob die 3G bei T-Mobile Simlock sind? Falls nicht muss ich trotzdem ein Jailbreak machen, damit ich das iPhone nutzen (Telefonie, Emails holen, Internet, iTunes) kann (mit nem anderem Provider)?
Dann überleg ich mir doch glatt zu kündigen.
Im Moment ja. T-Mobile hat dann bis zum 24.06.2010 Zeit bescheid zu geben.
Thx. Gut zu wissen.
War das nicht schon vor 1-2 Jahren genau das selbe ? Da warens aber 3 Anbieter die AGB (ins fürn Kunden negative) geändert haben, aber die zwei waren afaik auch dabei.
ja sowas passiert immer wieder mal und nicht nur bei Mobiltelefontarifen.
Das heisst ich schick jetzt ne Kündigung unnabhängig wann ich das Handy angemeldet hab? (iirc meins im jänner).
Nehme einfach bezug darauf das sich die AGB ändern werden und ich mit 1.6. kündigen will?
oder wie würd das jetzt aussehen?
Das ganze Kündigungs/Fristending is undurchsichtig für mich sorry
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