rechtl. frage: massenmail

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BuX schrieb am 11.07.2003 um 20:38

in diesem thread gehts nicht darum, dass ich 50k privat-usern taeglich 30 mails raufdrueck, sondern um die firma von einem bekannten von mir.

er will kunden (firmen, rechtlichen personen) anbieten, massenmails zu versenden, und zwar an alle adressen in der datenbank des _kunden_ (!).

wie schauts vom legalen standpunkt her aus, wie muss ein massenmail aufgebaut sein?

der punkt dabei ist ja: es wird von seiner firma ein mail einer anderen firma gesendet. macht er sich damit strafbar?

wie schauts vom legalen standpunkt her aus, wie muss ein massenmail aufgebaut sein?

danke fuers antworten, BuX


schrieb am 11.07.2003 um 20:41

Ich kenn mich da ziemlich gut aus, leider versteh ich deinen Post nicht.

Vielleicht bin ich auch schon zu wach...

Bitte nochmals mit wenigen Worten und klarer, geht das?


that schrieb am 11.07.2003 um 21:08

Zitat von BuX
der punkt dabei ist ja: es wird von seiner firma ein mail einer anderen firma gesendet. macht er sich damit strafbar?

Zitat
§ 101. Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluß. "Die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken bedarf der vorherigen - jederzeit widerruflichen - Zustimmung des Empfängers."
(Anmerkung: Der letzte Satz wurde eingefügt durch BGBl. I Nr. 188/1999 und trat am 20.08.1999 in Kraft.)

und

Zitat
(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu "36 336 Euro" zu bestrafen, wer

... (23 Punkte gelöscht) ...

"24." "entgegen § 101 unerbetene Anrufe zu Werbezwecken oder die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken tätigt."


schrieb am 11.07.2003 um 21:18

Ja, nur gibt es da noch einige OGH Urteile, die das ganze in einem etwas anderen Licht erscheinen lassen.


BuX schrieb am 11.07.2003 um 22:43

dH:
wenn ich drunter schreib: dies ist ein massenmail, wenn sie sich vom verteiler abmelden wollen, antworten sie bitte mit einer leeren nachricht und dem betreff: 'BLAH' an a@b.c

dann geht das ok? (ist ja jederzeit widerrufbar)
(man siehts ja fast taeglich bei diversen ungebetenen pr0n-spams)


schrieb am 11.07.2003 um 22:54

Zitat von BuX
dH:
wenn ich drunter schreib: dies ist ein massenmail, wenn sie sich vom verteiler abmelden wollen, antworten sie bitte mit einer leeren nachricht und dem betreff: 'BLAH' an a@b.c

dann geht das ok? (ist ja jederzeit widerrufbar)
(man siehts ja fast taeglich bei diversen ungebetenen pr0n-spams)

An sich schon.


schrieb am 11.07.2003 um 23:17

AFAIK ist es nach der Neuen Datenschutzrichtlinie der EU ausreichend, wenn die Kunden in der Datenbank der Firma stehen damit Massenmails von Firma an Kunde erlaubt sind.


atrox schrieb am 11.07.2003 um 23:27

@ece: welche urteile, was sagen sie aus ?

@bux: und was ist mit der "vorherigen Einwilligung" des Teilnehmers?


schrieb am 12.07.2003 um 00:47

Zitat von .deRElict.
AFAIK ist es nach der Neuen Datenschutzrichtlinie der EU ausreichend, wenn die Kunden in der Datenbank der Firma stehen damit Massenmails von Firma an Kunde erlaubt sind.

Wäre logisch, für Postwurfsendungen kann man ja auch Adressen zukaufen.


BuX schrieb am 12.07.2003 um 07:02

die einwilligung nehm ich an, weil das im normalfall serioese kunden sind, die aber zu klein/zu dumm sind, ein massenmail zu versenden (wwi)




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