divx angugen strafbar?

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HUJILU schrieb am 25.02.2002 um 18:55

frage: wenn zB a freund her kommt und bringt divx film mit.. und wir schaun uns den dann an
is das vom recht her eigentlich strafbar für den reinen konsumenten des films (also in dem fall ich)?

würd mi nämli interessieren :)


Frys_Assassin schrieb am 25.02.2002 um 19:05

hmm..
gute frage...
is wahrscheinlich eine generelle copyright sache...
genau wie wenn ein freund ne audio cd brennt und ihr euch die anhört...
denke aber fürn privaten gebrauch isses net besonders verwerflich, kenne aber die gesetzliche grundlage net...


kollektor schrieb am 25.02.2002 um 19:29

na, glaub es is nur strafbar sie zu vervielfältigen. (ausser du machst ein backup für dich von deiner dvd)
beim runterladn bin i ma ned ganz sicher :confused:


ph4$3 schrieb am 25.02.2002 um 23:29

ich glaube strafbar ist es erst wenn man geld dafür verlangt, damit ihn sich die anderen anschauen dürfen afaik...
cya


realgenius schrieb am 26.02.2002 um 09:18

wenn dein freund die divix-cd hat, ohne sie von einer dvd, die sich sein eigen nennt, kopiert zu haben. sprich er hat sie z.b. im internet heruntergeladen...dann macht er sich strafbar. du machst dich nicht strafbar, wenn du dir seinen film anschaust, aber nicht weißt, ob er das original zuhause hat...das heißt, du bist als unwissender immer fein aus der sache raus, wenn die divix-cd nicht dir gehört...


schrieb am 26.02.2002 um 10:01

Zitat von realgenius
das heißt, du bist als unwissender immer fein aus der sache raus, wenn die divix-cd nicht dir gehört...

das wage ich mittlerweile zu bezweifeln.

man kann ja zB auch dafür bestraft werden, wenn man ware von einem hehler kauft - da kann man sich meist auch nicht herausreden, mit "hab ich nicht gewusst".


realgenius schrieb am 26.02.2002 um 10:10

nein, so habe ich es auch nicht gemeint...in diesem fall schaut die sache ja anders aus, denn du kannst ja nicht wissen, ob dein kumpel jetzt den film heruntergeladen hat oder ob er die dvd wirklich zuhause hat. da machst du dich, wenn du dir den film anschaust, meiner meinung nach, nicht strafbar.


Murph schrieb am 26.02.2002 um 10:12

jo aber du kannst es genauso als Diebstahl zählen...
du stiehlst die CD quasi aus dem Netz

seine Filme sharen is kein verbrechen - vielleicht hat ja jemand sein original verloren...

aber runterladen ohne die orig-cd zu haben darfst eigentlich net.

Gibts irgendwen der sich hier bzgl Rechtslage auskennt?


ajo und btw:
Keep' on watchin :cool:


schrieb am 26.02.2002 um 10:17

Zitat von ][Murph][
Gibts irgendwen der sich hier bzgl Rechtslage auskennt?

genau das ist das problem: es GIBT für diesen bereich keine expliziten gesetze und die gesetze von anderen bereichen (zB musikkassetten oder schallplatten) können nicht 1:1 adaptiert werden...

@realgenius: das ist eben die frage, ob man sich informieren müsste, ob das ein original ist oder nicht. solange der film nicht öffentlich aufgeführt wird, wird kein schwein fragen, das ist klar; aber ob "unwissen stellen" eine gute lösung ist, oder ob einem dann vorgeworfen wird, dass man sich informieren hätte müssen, kann ich echt nicht sagen.


Murph schrieb am 26.02.2002 um 10:21

Zitat von rettich
genau das ist das problem: es GIBT für diesen bereich keine expliziten gesetze und die gesetze von anderen bereichen (zB musikkassetten oder schallplatten) können nicht 1:1 adaptiert werden...

:cojnfused:

für software gibts aber scho eigene - oder is das unterhaltung? oder elektronik?

uns fehlen gesetze :)


schrieb am 26.02.2002 um 10:24

Zitat von ][Murph][
:cojnfused:

für software gibts aber scho eigene - oder is das unterhaltung? oder elektronik?

uns fehlen gesetze :)

jo, es gibt eh das urheberrechtsschutzgesetz. das gilt für software, für musik, für filme usw.

aber: bei musikkassetten hat man ja ein paar kopien für den "hausgebrauch" machen dürfen, bei cds ein paar weniger und bei software darf man das mittlerweile gar nicht mehr, wenn der hersteller nicht zustimmt.

wie war die gesetzeslage für videokassetten? durfte man die überspielen? wenn ja, wie oft? und wer durfte sie haben?

gesetze fehlen uns nicht - ham eh schon genug. :)


defe schrieb am 26.02.2002 um 10:27

sicher seits beide dran
er muss die original dvd haben und nicht mal die darf er öffentlich vorführen = mehr als EINE person
und du bist auf jedenfall als mitwissender dran...
da kamma sich schwer rausredn...soweit ich weiss hast du ja die pflicht sowas zu überprüfen wenn dus bei DIR abspielst...
weil: unwissenheit schützt vor strafe nicht...

wen sowas wirklich intressiert is a andere frage


defe schrieb am 26.02.2002 um 10:34

Zitat von ][Murph][
seine Filme sharen is kein verbrechen - vielleicht hat ja jemand sein original verloren...

also ehrlich gsagt wär ich ma da ned so sicher ob sharen völlig legal ist..


tintifax schrieb am 26.02.2002 um 12:59

da kommt ein kleiner polizist ausm fernsehr raus und erschiesst dich.

na mal im ernst, ich nehm nicht an das dies jemanden kratzt


MorticiaN schrieb am 26.02.2002 um 13:07

Zitat von defe
sicher seits beide dran
er muss die original dvd haben und nicht mal die darf er öffentlich vorführen = mehr als EINE person

mehr als eine person... hmm.. des hast wenn i mit meiner oidn an füm anschau mach ich mich strafbar?

mir ist schon klar das man ab 2 Personen an Club aufmachen kann, und ab 3-4 schon eine versammlung oder so ist, aber das alles >1 Person schon als öffentlich gilt bezweifle ich stark




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