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Ich find, dass FPV unter klasse 1 fallen:
"in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden **können**" - du siehst das flugzeug ja noch. dass der pilot eine VR brille aufhat, ist ja nur sekundär, er _könnte_ auch im sichtflug steuern.
"einfach nur den sinn das fliegen via kamera (FPV) zu verbieten."
also man kann ja zynisch gegenüber dem gesetzgeber sein, aber ich glaub der _sinn_ hinter der regelung ist, die teilnahme am flugverkehr durch UAVs endlich auf geregelte beine zu stellen. und zu der teilnahme gehören eben auch regeln für hardware und piloten.
außerdem, verboten is ja gar nix, es steht dir immer noch frei, die entsprechenden bewilligungen zu erlangen, wenn du fpv jenseits von line-of-sight fliegen willst.
Zitat von Taltosaber ich glaub der _sinn_ hinter der regelung ist, die teilnahme am flugverkehr durch UAVs endlich auf geregelte beine zu stellen.
passt hier auch: http://www.overclockers.at/off_topi...364#post3444364
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