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Hi,
ich suche ein Freeware Programm mit dem ich von einer DVD oder CD ein Image erstellen kann.
Am liebsten wäre es mir, wenn das Programm cue/bin oder iso erstellen würde!
tia
bin mir nicht sicher, aber vl hilft dir der CD Burner XP Pro. glaub schon das der des kann, aber as said, sicher bin ich nicht...
mkisofs
dd
zusätzliche info: os ist windows xp
gibts ja für win a
LC Iso Creator:
http://www.lucersoft.com/freeware.php
(gleich das erste Programm)
Ziemlich zweckmäßig.
Bei mir habe ich DeepBurner http://www.deepburner.com/ montiert,das kann aber keine *.iso brennen *.DBR,*.DBI Files werden erstellt zum DVD/CD's brennen.Funzt aber sehr zuverlässig mit XP64bit,destroy57.
cd2iso gibts auch noch..
das problem, dass ich jetzt habe:
ich möchte von originalen film dvds eine sicherheitskopie auf der festplatte ablegen. mit jedem eurer programmvorschläge bekam ich bis jetzt eine fehlermeldung, dass die dvd kopiergeschützt ist, was natürlich stimmt.
ich nehm mal an, ich werde mit einem freeware programm keine sicherheitskopie anlegen können. es handelt sich hier um 3 dvd boxen zu einem einzelpreis von über 50 euro, somit denk ich, ist es verständlich, dass ich davon eine sicherheitskopie haben möchte!
naja, es gibt das Programm "Any DVD". Das entfernt den Kopierschutz während des einlesen. Ist aber leider keine Freeware. Weis jedoch nicht ob das legal ist. Wenn nicht, dann bitte den Post gleich löschen.
http://www.slysoft.com/en/anydvd.html
Zitat von Flipes handelt sich hier um 3 dvd boxen zu einem einzelpreis von über 50 euro, somit denk ich, ist es verständlich, dass ich davon eine sicherheitskopie haben möchte!
Zitat von thatVerständlich schon, aber leider illegal.
Zitat von mr.nice.Wenn er die DVD's legal erworben hat, hat er doch ebenfalls das Recht auf eine Privatkopie, für den Fall dass der Originaldatenträger beschädigt wird.
Ist doch so oder ?
Aus §42 UrhG:
Zitat(4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.
Zitat§ 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz widerstreitenden Zustandes klagen,
1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie dieses Ziel verfolgt,
2. wenn Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet, verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen werden,
3. wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln geworben wird oder
4. wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden.
(2) Unter wirksamen technischen Maßnahmen sind alle Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile zu verstehen, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, die in Abs. 1 bezeichneten Rechtsverletzungen zu verhindern oder einzuschränken, und die dieses Schutzziel auch tatsächlich erreichen. Diese Voraussetzungen sind nur erfüllt, soweit die Nutzung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstandes kontrolliert wird
1. durch eine Zugangskontrolle,
2. einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung des Werks oder sonstigen Schutzgegenstands oder
3. durch einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung.
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