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S: Hobbyfotografen für Portrait Businessfotos

djonny 24.01.2017 - 13:03 14632 75 Thread rating
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djonny

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Hi,

ich hoffe der Thread ist hier richtig... ansonsten bitte verschieben

Ich bin auf der Suche nach einem Hobbyfotografen der von mir Portraitfotos fürs Business machen kann/möchte - natürlich gegen Aufwandsentschädigung ;-)

Am Besten wäre im Raum Neusiedler Bezirk (BGLD) oder Wien

Wenn Ihr Lust und Laune habt würde ich mich über ein PN freuen :-)

Danke
LG Jonny

total_eclipse

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Also Hobbyfotografen mit Business-Fotos zu beauftragen kann ziemlich ins Auge gehen; da ist's schon besser Profis anzusprechen.
Sonst kann man sogar mit vermeintlichen günstigen "Aufwandsentschädigungen" eigentlich nur draufzahlen...

Abgesehen davon wäre das im Prinzip gegen Geld (egal welcher Höhe) sowieso nur bei Berufsfotografen erlaubt...

Aber wenn's Profis sein dürfen kann ich Empfehlungen abgeben

XeroXs

doh
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Zitat von total_eclipse
Abgesehen davon wäre das im Prinzip gegen Geld (egal welcher Höhe) sowieso nur bei Berufsfotografen erlaubt...
Warum soll das so sein? Ist ein freies Gewerbe und Honorarnote kann jeder stellen.

total_eclipse

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Freies Gewerbe aber dazu brauchst einen Gewerbeschein bzw eine Anmeldung. Dann musst die Beiträge für die Innung zahlen und dann darfst das erst machen.

InfiX

she/her
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Zitat von total_eclipse
Abgesehen davon wäre das im Prinzip gegen Geld (egal welcher Höhe) sowieso nur bei Berufsfotografen erlaubt...

warum sollte das so sein?
die fotografie ist kein geschütztes gewerbe mehr.

und solang mans nicht im gewerblichen rahmen macht darf es sowieso jeder.

sry für OT.
e: pwnd.

total_eclipse

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Das hat damit nichts zu tun. Früher war es so, dass man vor der Gewerbeanmeldung einen Befähigungsnachweis erbringen musste (also Meisterprüfung o.ä.)und man musste zB auch als Pressefotograf einen Antrag stellen, um als Berufsfotograf zu arbeiten.
Das ist weggefallen.
Die Mitgliedschaft bei einer der Innungen ist aber Pflicht geblieben.

edit: ebenso der Zwang, das Gewerbe bei der Wirtschaftskammer anzumelden.


Zitat von InfiX
warum sollte das so sein?
die fotografie ist kein geschütztes gewerbe mehr.

und solang mans nicht im gewerblichen rahmen macht darf es sowieso jeder.

sry für OT.
e: pwnd.

Wie soll man ein Gewerbe nicht im gewerblichen Rahmen machen? Sobald du Geld für eine Tätigkeit verdienst, die als gewerbliche Tätigkeit gilt, ist es ja eine Ausübung des Gewerbes. :bash:

ccr


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Nur wenn Wiederholungsabsicht besteht. Ausserdem kann die Honorarnote zu Selbstkosten gelegt sein :p

Das Problem beim Profi: man zahlt bis zum Sankt Nimmerleinstag für jede Nutzung des Fotos. Eine Einmalabgeltung aller Nutzungsrechte - sofern vom Fotografen überhaupt angeboten - ist üblicherweise nicht finanzierbar.
Da verstehe ich djonnys Wunsch nach einem Hobbyfotografen. Gibt ja genügend ambitionierte Hobbyisten oder Fotoschüler/-Studenten die Portraits üben möchten oder für das eigene Portfolio brauchen, und das deshalb zu einem vertretbaren Preis machen würden.

total_eclipse

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Das gilt nur, wenn man das für bestimmte Sachen braucht, die nicht ursprünglich vereinbart waren; bei den meisten ist eine Nutzung als Bewerbungsfoto inkludiert.
Und wenn das Foto dann für mehr Zwecke genutzt wird, als es vereinbart war, dann ist es auch klar, dass man dem Fotografen dann was dafür zahlt. Man würde auch keinen Architekten damit beauftragen, das eigene Haus zu konstruieren und dann den Entwurf für andere Gebäude weiter verwenden ohne dem Architekten was dafür zu zahlen.
Oder die Software, für die man nur eine private Lizenz hat, für kommerzielle Sachen zu verwenden.
Wenn du dir einen Film kaufst kannst den auch nicht einfach so kommerziell verwerten oder gar vertreiben, denn damit hast du nur die Erlaubnis den Film im privaten Umfeld zu sehen.

edit: Außerdem wird man Bewerbungsfotos ja auch nicht 10 Jahre lang verwenden; es sollen ja aktuelle Bilder sein. Ist ja nicht wie mitm Führerschein ;)

Und Wiederholungsabsicht hat damit nix zu tun, Honorarnote oder Rechnung ist egal - sobald Geld fließt, das nicht zB eindeutig nachweisbare Kosten, wie Fahrtkosten ersetzt, begibt man sich auf Glatteis.
Bearbeitet von total_eclipse am 24.01.2017, 15:53

ccr


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Es gibt eine klare Definition von "gewerblich" - und da gehören Regelmäßigkeit oder zumindest Wiederholungsabsicht dazu.
Sonst dürftest Du auch kein altes Handy auf Willhaben verkaufen ;)


Wegen der Nutzung: wenn ich später aus dem Abstellzimmer ein Büro mache, werde ich dem Architekten nichts nachzahlen wollen, nur weil aus der privaten Nutzung eine kommerzielle wurde.

Ich sehe bei einem Fotografen in diesem professionellen Kontext keinen Künstler, dem für die Schaffung eines Werkes lebenslang Geld zusteht.
Da ist er für mich ein Handwerker. Und so wie es dem Tischler egal sein muss, was ich mit dem von ihm gezimmerten Tisch zukünftig mache, sollte der Fotograf auch nur für die Erstellung des Fotos, nicht aber für die Nutzung abgegolten werden.

Ich weiss, dass das ein philosophisches Thema ist, das sehr polarisiert.

total_eclipse

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Sofern du es als Neuware mit Rechnung (+Garantie, Gewährleistung etc) verkaufst wäre es ja gewerblich. Bei Privatverkäufen ist das ja was anderes. Deswegen heißen die so.


wegen der Nutzung: Wenn du das ausgedruckte Foto vom Führerschein kletzelst und auf einen Pass klebst, wirst dafür auch nichts zahlen. Aber wenn du ein digitales Bild in einer anderen (als der vereinbarten) Weise nutzt, dann ist das ein Equivalent zum Architekten, dessen Plan für andere als die vereinbarten Zwecke nutzt.

Wenn dir ein Tischler einen Tisch zimmert und du diesen Tisch in Massenproduktion kopierst und verkaufst, wirst auch Probleme bekommen.


Wir haben hier folgenden grundsätzlichen Unterschied:

-> das gedruckte Foto kann genau wie ein Tisch oder ein Raum direkt für andere Zwecke eingesetzt werden und das ist - sofern nicht anders vereinbart - auch nicht zu verhindern und meist okay.

-> das digitale Foto .kann genau wie das Design eines Tischlers oder der Plan eines Architekten vervielfältigt und verbreitet und verwendet werden - dafür gibt's einen konkreten Nutzungsumfang.

Der Gedanke "ich hab dafür bezahlt, deswegen gehört es mir" gilt ja in dem Sinne nicht, man bezahlt ja als Konsument nur für eine beschränkte Nutzung eines Produkts. Wenn ich in ein Restaurant geh und dort was ess, dann zahl ich auch nur für das konsumierbare Essen und nicht für das Rezept dazu. Und selbst wenn ich das Rezept erhalte, dann darf ich nicht davon ausgehen, dass ich es einfach so (kommerziell oder sonstwie) verwenden darf. Geistiges Eigentum ist geistiges Eigentum, ob man als es Kunst betrachtet oder nicht.

Skatan

peace among worlds!
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das führt jetzt aber vom eigentlichen thema weg.

wenn ich hobbyfotograph bin und solche "aufträge" für ein "taschengeld" erledige (ob das jetzt ganz legal ist oder nicht) wird es mir in der regel komplett egal sein was der mit dem foto dann macht.
ob der es einmal für die berwerbung verwendet oder sich dann damit auch auf tinder anmeldet, hauptsache ich habe damals den für mich akzeptablen betrag bekommen.

es gibt sicher genug leute die das super können und auch machen, ich finde da spricht absolut nichts dagegen.
natürlich kannst auch einfahren und dann nicht zufrieden sein mit dem foto, der schaden hält sich in dem fall halt auch eher in grenzen...

ccr


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So wie Du das mit den Privatverkäufen beschreibst, ist das ein häufiges Missverständnis.
Relevant sind: Gewinnabsicht, Regelmäßigkeit bzw. Wiederholungsabsicht.

Altes Handy unter eigenem Einkaufspreis - keine Gewinnabsicht
Einmalig: seltene alte Uhr über damaligem Einkaufspreis - Gewinnabsicht, aber keine Regelmäßigkeit
Regelmäßiges Verchecken alter Sammlerstücke: gewerblich, auch wenn aus dem Privatfundus


Ein Fotograf, der Benzin, AfA für Ausrüstung und vielleicht noch ein paar Euro für Verpflegung verrechnet, tut das nicht in Gewinnabsicht. Daher braucht er heute keinen Gewerbeschein mehr.
Kritisch wird es erst, wenn er auch seine Arbeitszeit verrechnet - und da aber nur, wenn es nicht bei einem Mal bleibt.

total_eclipse

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Zitat von ccr
So wie Du das mit den Privatverkäufen beschreibst, ist das ein häufiges Missverständnis.
Relevant sind: Gewinnabsicht, Regelmäßigkeit bzw. Wiederholungsabsicht.

Altes Handy unter eigenem Einkaufspreis - keine Gewinnabsicht
Einmalig: seltene alte Uhr über damaligem Einkaufspreis - Gewinnabsicht, aber keine Regelmäßigkeit
Regelmäßiges Verchecken alter Sammlerstücke: gewerblich, auch wenn aus dem Privatfundus


Ein Fotograf, der Benzin, AfA für Ausrüstung und vielleicht noch ein paar Euro für Verpflegung verrechnet, tut das nicht in Gewinnabsicht. Daher braucht er heute keinen Gewerbeschein mehr.
Kritisch wird es erst, wenn er auch seine Arbeitszeit verrechnet - und da aber nur, wenn es nicht bei einem Mal bleibt.

Ertragserzielungsabsicht. Nicht Gewinnabsicht. Ein Ertrag zur Bedarfs- oder Kostendeckung ist ein Ertrag.
Wenn man kein gemeldetes Gewerbe hat, darf man eben nicht um Geld Fotos machen, auch wenn's nur einmal ist. Sonst kann man á la FPÖ alles als Einzelfall bezeichnen und arbeitet immer nur einmalig :D

Und wie's so schön auf der WKO-Seite steht: Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßig, wenn nach den Umständen des Falles auf Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann(...)

In jedem Fall: zuerst mal die Arbeit des Fotografen anschauen und dann erst kontaktieren - sonst kann ma überall einfahren.

ccr


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Das mit der Wiederholungsabsicht habe ich eh schon 100mal ;)

Und Entgeltlichkeit zählt nicht als Ertragsabsicht, wenn damit nur Unkosten ganz oder teilweise abgedeckt werden sollen.

master_burn

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g0t PM

- mann ihr könnts euch aber auf rechtliches verbeißen

er braucht warscheinlich 3 Fotos für eine Homepage die nicht grauslich sind und würd dafür an 20er in die Kaffee Kasse legen - man kanns auch übertreiben
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