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Fotografie und das Gesetz oder ändert sich mit der DSGVO etwas?

Viper780 13.06.2018 - 12:13 5833 17
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Viper780

Er ist tot, Jim!
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Da sich das Thema hier in Richtung "was ist erlaubt und was nicht" geändert hat und es zum Ursprungsthema keine Resonanz gab (sorry lagwagon) hab ich den Titel und den ersten Post einfach geändert.

Hier kann gerne diskutiert werden wen/was/wie man fotografieren darf, oder eben nicht.
Und wie sich das ändert wenn man das Bild veröffentlicht.

Im Zuge der DSGVO ist es ein sehr heißes Thema geworden, obwohl es damit nichts zu tun hat.


Grüß euch

Es gibt hier einige die gerne Fotografieren und viele die das schon lange betreiben.
Ich brauch aber bei der Inspiration und auch beim Rausgehen immer einen Schubs.

Wer hat Lust hin und wieder bei einen Fotowalk durch die Stadt zu streifen?

Entweder nur zum fotografieren oder ein wenig wie ein Stammtisch und Einsteiger zusätzlich Wissen vermitteln.
Bearbeitet von Viper780 am 13.06.2018, 23:54

Bogus

C64 Generation
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Wie verhält sich das in Anbetracht der DSGVO?
Ein Freund von mir ist leidenschaftlicher Hobbyfotograf, und lichtet gerne Menschen in unterschiedlichsten Situationen ab. So wie's aussieht, muss er solche Schnappschüsse ja nun unterlassen.

lagwagon

bierfräser
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muss nochmal raussuchen, wo ich das gelesen habe.
scheinbar ändert sich für den fotografen nichts (zumindest nichts beim akt des fotografierens). menschen die ohnehin nur beiwerk waren, bleiben es auch. bei portraits, wo es um den menschen geht, hat man auch vorher die erlaubnis/zustimmung benötigt, um das foto kommerziell verwenden zu dürfen.

@OT:
würd gern so photo-wandertage oder workshops mitmachen, aber eher landschaft als stadt... bin aber auch nichtmal in der nähe von wien :)

rad1oactive

knows about the birb
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Das war früher nicht anders. Wenn er sie ablichtet, sollte er sie fragen, wenn er veröffentlicht, am besten noch schriftlich.

hachigatsu

king of the bongo
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Zitat aus einem Post von Bogus
Wie verhält sich das in Anbetracht der DSGVO?
Ein Freund von mir ist leidenschaftlicher Hobbyfotograf, und lichtet gerne Menschen in unterschiedlichsten Situationen ab. So wie's aussieht, muss er solche Schnappschüsse ja nun unterlassen.

Du meinst Street-Fotografie? Ja stimmt, im Prinzip ist die Zeit nun vorbei.

Hätte man vorher auch abklären müssen (mit der Person am Foto), aber hat natürlich keiner. Jetzt könnte das aber sehr teuer werden.

Viper780

Er ist tot, Jim!
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DSGVO trifft Fotografen fast nicht. Da geht es sowieso viel mehr um Persönlichkeitsrechte.
Auch ist das Aufnehmen eine Kleinigkeit, Problem ist immer das veröffentlichen.


Der einzige Beitrag zum Topic ist als OT gekennzeichnet ;)
Genau darum geht es mir. Würde gerne mehr in die Richtung machen. Explizit nicht auf Wien bezogen und gerne auch ein breites Themenfeld.

Landschaft im Mühlviertel, am besten Herbstmorgen bis Nachmittags würd mich extrem reizen.

Auch Austauschen über Fotoreisen und Workshops. Evtl gemeinsam dran Teilnehmen und später darüber diskutieren.



Bearbeitet von Viper780 am 14.06.2018, 00:09

ccr


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Zitat aus einem Post von hachigatsu
Hätte man vorher auch abklären müssen (mit der Person am Foto), aber hat natürlich keiner.
Ich kenne keine Profi, der sich nicht die Zustimmung holt. Die Diskussion ist natürlich immer, ob man die Zustimmung nicht sogar schon vor der Aufnahme einholen müsste, und ob das dann noch Street Photography wäre. Aber keine Gallerie oder kein Herausgeber würde solche Fotos ohne Prüfung der Zustimmungen ausstellen/drucken.

hachigatsu

king of the bongo
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Also ich kenne keinen Fotografen der auf seinen Fotoreisen jemals einen Passanten oder eine Person die er auf der Straße erwischt hat gefragt hätte :D .. Gerade Street-Fotografie lebt davon das die leute nix davon mitbekommen Fotografiert zu werden.

Viper780

Er ist tot, Jim!
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Da ich den Thread umwidme kann hier gerne weiter diskutiert werden.

Es geht hier vorallem um Persönlichkteisrechte. Die DSGVO hat hier nur ganz am Rande etwas geändert oder vorallem unter Strafe gestellt. Das betrifft aber den Hobbyfotografen nicht.

Das man ein recht an seinem Bild hat und vorallem wie man in der Öffentlichkeit präsentiert wird ist seit ~50 Jahren gleich.
Im Grunde sollte ich jeden Fragen von dem ich ein Bild mache, in der Praxis reicht es wenn man nachher fragt (und es auch am besten Beweisen kann) und das Bild veröffentlichen will.
Einfach einen Modelvertrag immer dabei haben, kurz erklären was man gemacht hat (Foto herzeigen) und was man vor hat. Diesen dann Ausfüllen und unterschreiben lassen.
Die Schmalspurvariante davon ist es eine Visitenkarte mit kurzem erklärendem Text hinten drauf mit zu geben.

Es gibt da natürlich Ausnahmen. Politiker und Prominente stehen im öffentlichen Interesse und können somit in der Öffentlichkeit fotografiert werden.
Auch wenn ich auf der Regenbogenparade mit gehe und mich verkleide muss ich damit rechnen fotografiert zu werden. Anders sieht es aus wenn man zB die Oma die daneben gerade spaziert fotografiert

Als "Beiwerk" gilt wenn ich eine zB Sehenswürdigkeit fotografiere und es geht ein Tourist durchs Bild. Solang zB die Hofburg als Hauptmotiv erkennbar ist sind die Personen nur Beiwerk.

Erkennt man eine Person nicht, muss sie auch nicht geschützt werden (zB nur als Silhouette zu sehen oder von hinten abgebildet).

Ausnahmen von allem ist es wenn man jemand in "unvorteilhafter" Pose erwischt. zB mit der Hand im Schritt oder ähnlichem. Dann ist das erniedrigend und ein veröffentlichen kann unterbunden werden (auch oder vorallem bei Promis)

daisho

SHODAN
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Ich kann mir auch nicht vorstellen (nur Mutmaßung) dass sich für die Fotographie an sich viel ändert. Aber wie man die Daten seiner Kunden speichert usw., das unterliegt sicherlich der DSGVO und das muss sich ein Fotograf genauso ansehen/darum kümmern wie jeder andere auch.

HaBa

Legend
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Zitat aus einem Post von daisho
Ich kann mir auch nicht vorstellen (nur Mutmaßung) dass sich für die Fotographie an sich viel ändert. Aber wie man die Daten seiner Kunden speichert usw., das unterliegt sicherlich der DSGVO und das muss sich ein Fotograf genauso ansehen/darum kümmern wie jeder andere auch.


Als Privatmensch?

daisho

SHODAN
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Komerzielle Fotografie. Als Privatperson der seine Urlaubsfotos macht wird man wohl kaum irgendwelche Kundendaten abspeichern.

Außerdem, wo kein Richter da kein Henker. Sprich wenn du Fotos aus deinem Thailand-Urlaub bei dir in's Facebook stellst interessiert das vermutlich keine Sau.
Aber: Theoretisch, es ist immerhin das Internet, könnte dich jemand klagen wenn du ein Portrait von irgendeinem Einheimischen online stellst ohne das er gefragt wird (war aber vorher auch schon so - also keine Änderung durch die DSGVO).

Prinzipiell: Veröffentliche keine Fotos von irgendwelchen Leuten die davon nichts wissen ... (ich persönlich hasse es wenn jemand Fotos von mir in den Social Media posted)

hachigatsu

king of the bongo
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Zitat aus einem Post von daisho
Thailand-Urlaub

EU-DSGVO... EU, damit hat Thailand wenig zu tun :D

Hatte gestern ein Gespräch mit unserem Datenschutztypen, er sagte das wir mal ein bisschen Bremsen sollen, es wird sich bis Jahresende noch einiges bei der DSGVO ändern. Sie ist jetzt vorhanden und geschrieben, aber teilweise nicht durchführbar. Auch die Whitelist wird sich offenbar noch stark verändern. Er meinte auch das eigentlich sämtliche Fotografen ihrer Tätigkeit im sinne der DSGVO einstellen müssten (und sogar werden)... Im Prinzip dürften ja auch keine Jährlichen Firmenevents oder Weihnachtsfeiern mehr Fotografiert werden (wenn auch nur für Firmeninterne zwecke).
Ausnahmen gibt es bei besonderen festen, zb Eröffnung, 20, 50 oder 100 Jahr-Feiern... Aber da haben wir es wieder, ausnahmen.. Wer definiert ausnahmen? Bei der Scheiss DSGVO (sorry, aber mich nervt das Thema einfach schon) ist einfach so unglaublich vieles reine Auslegungssache.

daisho

SHODAN
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Wenn du daheim im schönen Österreich deine Website aktualisierst mit den ganzen Fotos aus deinem Urlaub hat das meiner Meinung nach sehr viel mit der österr. Gesetzgebung zu tun :)
Zitat aus einem Post von hachigatsu
Aber da haben wir es wieder, ausnahmen.. Wer definiert ausnahmen? Bei der Scheiss DSGVO (sorry, aber mich nervt das Thema einfach schon) ist einfach so unglaublich vieles reine Auslegungssache.
Man darf halt wegen ein-zwei Sätzen nicht gleich resignieren. Ich denke wenn man sich ein wenig genauer einliest in die Sache wird das ganze klarer.
Ich denke der große Konsens im Moment ist einfach das viele sich gar nicht damit befassen wollen und nur Schlagworte hören, irgendwo was aufschnappen und sich den gigantischen Wälzer vorstellen den sie beackern müssen um alles zu verstehen.
Bearbeitet von daisho am 15.06.2018, 11:20

hachigatsu

king of the bongo
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Zitat aus einem Post von daisho
Wenn du daheim im schönen Österreich deine Website aktualisierst mit den ganzen Fotos aus deinem Urlaub hat das meiner Meinung nach sehr viel mit der österr. Gesetzgebung zu tun :)

Wo kein kläger.. Fragt sich ob der "Thai" jemals ein Problem werden würde ;)

Bin seit über einem Jahr mit der DSGVO unterwegs, und selbst unser Berater lernt auch ständig dazu, Sachen die er Mitte 2017 sagte, sind jetzt wieder ganz anders, eben wegen der Auslegung und anderen Gesetzen.

Hatte gerade vor einer Woche eine Diskussion auf Facebook, da ging es um das Thema "Nummernschilder" auf Facebook :)... Die leute sind seeeehr uneinsichtig kann ich sagen.
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