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Zeitwert Digicam - Versicherungsfall

e-Lummi-N@tor 22.02.2008 - 12:51 806 1
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e-Lummi-N@tor

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Provocateur D`Automobile
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Wer kennts nicht, man borgt seinen Bekannten etwas und bekommts defekt zurück?!

Meiner ists leider passiert das sie ihre 4 Jahre alte Digicam an eine Bekannte borgte, wies kommen musste, fiel ihr die Kamera runter und genau aufs Objektiv.
Nach nun gut zwei Monaten kam mal das erste Schreiben der Versicherung.
(die Bekannte hatte sich bei ihrem Versicherungsvertreter informiert was wir nun ersetzt bekommen, da meinte dieser doch glatt, den Kaufpreis bzw. den Neukauf eines gleichwertigen Gerätes, waren zwar verwundert drüber aber nunja, wenn ers selber sagt)

Der Abfindungsvorschlag von xxx€ ergibt sich unter der Berücksichtigung eines Zeitwertabzuges von 70% nach 4 Jahren Nutzungsdauer.



Ich hab mir bis dato gedacht das es 10% pro Jahr sind die abgezogen werden, je nach Zustand (oder gilt das nur bei Einrichtungsgegenständen).
Wo kommen die restlichen 30% Verlust her?
Naja jetzt ists klar das man mit der Abfindung keine Gleichwertige, geschweige denn überhaupt was brauchbares findet und sie is halt angfressen.

Also Leute borgts nie wieder her :fresserettich:

semteX

Risen from the banned
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weil es ein elektrogerät ist, und die nutzungsdauer dieses auf 5 oder 6 jahre (ich rat hier nur, hab aber so was im kopf) festgelegt ist.

zum freund hingehen, er soll sich das geld behalten und schaun, wo er ne gleichwertige herbekommt.
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