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Winzi frage wegn steuerrückzahlung 2002

semteX 05.03.2003 - 21:04 473 9
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semteX

Risen from the banned
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und zwar versteh i das feld MITTEILUNGEN GEMÄß §109a EStG 1988 für 2002

da drunter steht: mitteilungen sind nicht erforderlich mitzuschickn

i schnalls ned... was habs ihr da reingeschriebn?!?

die Lohnzettl muas ma nimma mitschickn oder?

mfg

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Bergfuerst

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na musst du schon lang nimma wird dir "gemacht"@lohnzettel!

semteX

Risen from the banned
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jo

und das andere?

btw scho lang is gut: 2001 brauchte ich noch einen (i hab jetzt grad die für 2000, 2001, 2002 gmacht :D g0t faul all the time :D)

jo wie lang wartet ihr imma so bis ihr das geld bekommts?

mfg

Bergfuerst

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wennst dus online machst 2 wochen!

semteX

Risen from the banned
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i machs offline :)

online dauert wieder so lang case of registriern, warten, etc

nur WAS bitte gehört in dieses gschiss kastl? :(

DKCH

...
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i hab no nie was reingschrieben...

got google? http://www.bmf.gv.at/steuern/Einkom...60104_5_iv6.htm

Zitat
§ 109a EStG 1988 sieht in Verbindung mit der Verordnung BGBl II Nr. 417/2001 eine kalenderjahrbezogene Verpflichtung zur Mitteilung von personen- und leistungsbezogenen Daten (Werten) vor. Diese Mitteilungsverpflichtung besteht, wenn natürliche Personen bzw. Personenvereinigungen Leistungen der in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 8 der Verordnung BGBl II Nr. 417/2001 abschließend umschriebenen Art außerhalb eines steuerlichen Dienstverhältnisses (§ 47 EStG 1988) erbringen und die in § 1 Abs. 2 der Verordnung BGBl II Nr. 417/2001 beschriebenen Entgeltsgrenzen überschritten werden. Die Mitteilungsverpflichtung betrifft derartige Leistungen, für die das Entgelt ab dem 1. Jänner 2002 geleistet wird. Die EStR 2000 werden um den Abschnitt 32 (Rz 8300 bis 8318 erweitert). Eine Ablichtung des Formulars für die Mitteilung (E 18) ist dem Erlass angeschlossen.

oder, etwas verständlicher: http://www.koehler.at/de/news/mitteilung109.htm

Zitat
§ 109a EStG 1988 sieht in Verbindung mit der VO BGBl II Nr. 417/2001 eine kalenderbezogene Verpflichtung zur Mitteilung von personen- und leistungsbezogenen Daten vor. Diese Mitteilungsverpflichtung besteht, wenn natürliche Personen bzw. Personenvereinigungen Leistungen der in der VO umschriebenen Art außerhalb eines steuerlichen Dienstverhältnisses (§ 47 EStG 1988) erbringen und die in der VO beschriebenen Entgeltsgrenzen überschritten werden.
Die Mitteilungsverpflichtung betrifft jene Leistungen, für die das Entgelt ab dem 1. Jänner 2002 geleistet werden. Die Mitteilung kann in elektronischer Form mittels Finanzonline bis Ende Februar des Folgejahres oder mittels amtlichen Vordruck bis Ende Jänner des Folgejahres erfolgen. Die Mitteilung ist bei jenem FA einzureichen, das zur Erhebung der Umsatzsteuer des zur Mitteilung Verpflichteten zuständig ist bzw. es im Fall einer Umsatzsteuerpflicht wäre.

semteX

Risen from the banned
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guat dann schreib i nix rein

und wie lang hats bei dir offline gedauert?

DKCH

...
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ich habs auch online gemacht - offline hats voriges jahr um die drei, vier wochen gedauert

semteX

Risen from the banned
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guat thx dann gib i mrogn die zettl ab :)

Bergfuerst

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hab 2-3monate offline gewartet
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