Legat_Lanius
Bloody Newbie
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Hallo Miteinander,
ich wollte meinen Sohn mit einem Gaming-PC überraschen und habe mich gestern mit einem Willhaben Verkäufer (Privatperson) getroffen und wir haben Geld und PC ausgetauscht. Zuhause angekommen habe ich ihn ordnungsgemäß angesteckt und er ließ sich nicht einschalten. Habe ihn daraufhin geöffnet und musste zu meinem Erstaunen feststellen, dass er keine Grafikkarte verbaut hat. Das ist natürlich nicht der Grund dafür warum er nicht läuft (tippe auf Stromzufuhr). Habe ihn sofort kontaktiert, er streitet natürlich alles ab und antwortet mir nicht mehr. Habe daraufhin seine SSD an meinen PC angehängt und sah, dass er entgegen seinen Angaben, seine persönlichen Daten nicht gelöscht hat. Dadurch konnte ich so ziemlich alles über ihn in Erfahrung bringen was ich für eine Klage brauche. Die rechtliche Lage ist mir klar, er hat nach § 922ff ABGB Gewähr zu leisten und ist in den ersten 6 Monaten nach Übergabe gem §924 S2 ABGB beweispflichtig. Es erfolgte kein GWL-Auschluss nach § 929 ABGB wie man dies häufig auf Willhaben antrifft. Jetzt wollte ich euch fragen, ob ich (oder ein Gerichtssachverständiger) aus der SSD oder Bios o.ä auslesen kann ob und wenn ja bis wann eine Grafikkarte verbaut war und welche?
Ich bitte euch um Hilfe
Bearbeitet von Legat_Lanius am 23.02.2020, 12:45
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D-Man
knows about the word
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Ob du da ne große Chance bei einem Privatverkauf hast weiß ich nicht. Ich tausche im Vorfeld immer die komplette Adresse und Telefonnummer aus, es kann immer etwas passieren.
Auf deinem Bild vom Innenleben fällt mir jedenfalls sofort auf, dass die Blende wo eigentlich die Grafikkarte sitzen sollte, eingebaut ist, d.h. sie wird wohl nicht beim Transport aus dem Gehäuse gefallen sein.
Auf der Festplatte müssten Ordner von AMD sein, ob man allerdings aus irgendeiner Log-Datei auslesen kann, wann die Grafikkarte ausgebaut wurde...puh, unwahrscheinlich. Zumal der PC danach ja dann noch mal ins Windows hätte booten müssen, evtl. findest du da was über die Ereignisanzeige.
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WONDERMIKE
Administratorkenough
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Wenn ich wetten müsste: der Verkäufer weiß nichtmal wie eine Grafikkarte aussieht und hat bislang einfach die Intel Grafik verwendet und dadurch eine falsche Angabe im Inserat gemacht.
Ist das auch wirklich ein 650 Watt Netzteil? Wirkt etwas seltsam, dass der Aufkleber so beschädigt ist.
Würde da versuchen wenig von Anwälten zu reden und ihn dazu zu bewegen das Gerät zurückzunehmen.
ps: der Gehäuselüfter ist scheinbar falsch herum montiert.
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Legat_Lanius
Bloody Newbie
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Ja habe Ordner von AMD gefunden, konnte allerdings nicht feststellen welche Karte es ist. Kann ihn leider nicht booten, da das Netzteil oder der Power ein Schalter defekt ist. Habe seinen Namen Adresse und alles Andere bereits sichergestellt. Er hat sofort nachdem ich ihn konfrontiert habe alle Anzeigen von Willhaben gelöscht und sein Profilbild auch. Keine Ahnung was das bringen soll aber naja. Morgen geh ich zu meinem Anwalt und zeig ihm das ganze mal.
Genau das gleiche dachte ich auch @Wondermike, zumal er damit nur Tibia (ist ein uralt MMORPG) gespielt hat. Aber nichts desto trotz hat er den PC so beworben und haftet auch dafür dass er dem entspricht. Muss mir das Netzteil nochmals ansehen. Ich habe ihm im Zorn gleich mit Anwalt gedroht weil ich es leid bin auf Plattformen wie Willhaben verarscht zu werden. Seitdem meldet er sich nicht mehr.
Bearbeitet von Legat_Lanius am 23.02.2020, 16:02
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Viper780
ModeratorEr ist tot, Jim!
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Im Grunde ist es nicht relevant ob jemals eine Karte verbaut war. Sie ist Bestandteil des Artikels und war nicht dabei. Es muss also der beworbene Zustand hergestellt werden oder eine Wandlung
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daisho
SHODAN
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Was gut war ist auf jeden Fall mal Screenshots von der Anzeige und Kommunikation machen für alle Fälle.
So, dann ... lt. OP war das ein Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung von 6 Monaten und dann die restlichen 18 Monate mit Beweislastumkehr gelten nur bei gewerblichen Verkäufern.
Bei Privatverkäufen von beweglichen Sachen sind es iirc (nagelt mich nicht darauf fest) nur 6 Monate und Beweislast liegt schon bei Beginn beim Käufer.
Lt. Anzeige müsste eine "Rx 570 mit 8GB DDR 5" verbaut sein. Nur wie willst du beweisen dass die beim Kauf nicht drinnen war? (siehe Beweislast beim Kläger)
Wenn du Rechtsschutz hast kannst du ja trotzdem mal nachfragen und falls überhaupt möglich (ich schätze der Vertrag ist in dem Fall sowieso zu "klein" um Rechtsschutz geltend zu machen ...) ein kleines Satzerl aufsetzen lassen für den Verkäufer.
Bei Privatverkäufen würde ich imho halt immer alles checken bevor ich so etwas kaufe. Ich schätze die Chancen sind nahe Null da was zu erreichen, außer ev. per Willhaben Kommunikation "Druck" zu machen (nicht drohen) dass das Geschäft Rückgängig gemacht wird ...
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InfiX
she/her
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Ob du da ne große Chance bei einem Privatverkauf hast weiß ich nicht. Ich tausche im Vorfeld immer die komplette Adresse und Telefonnummer aus, es kann immer etwas passieren. das werd ich wohl in zukunft auch machen... hatte jetzt so einen spezialisten der konsequent nirgends seinen vollständigen namen angegeben hat, nichtmal beim konto... da hab ich mir aber noch nix dabei gedacht.
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xtrm
social assassin
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Ja und was machst du dann damit, wenn jemand etwas dort anbietet und du kaufst es und es funktioniert nicht korrekt? Ich mein, bei mir gibt es zwei Fälle, einmal 25 EUR einmal 50 EUR, ich habe die Adresse denke ich. Und nun?
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Legat_Lanius
Bloody Newbie
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Hätte dazu sagen sollen dass ich Jurist bin. Die GWL Bestimmungen finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und sie gelten auch im C2C Bereich. §924 S2 ABGB ist hier einschlägig. Nur die Bestimmungen des KSchG und FaGG sind allein im B2C Bereich Anwendbar. Aber möchte nicht die Juristische Seite des Falles klären, das habe ich im Studium bereits in allen Facetten. Wollte hauptsächlich wissen ob ich rausfinden kann ob eine Graka verbaut war, möchte dass der Gerichtssachverständige feststellt dass entweder nie eine drinnen war (dafür sprechen die Blenden und die möglicherweiße die Abmessungen der angegebenen Karte) oder dass eine solche zwar ursprünglich vorhanden war aber vor Übergabe entfernt wurde.
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InfiX
she/her
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Ja und was machst du dann damit, wenn jemand etwas dort anbietet und du kaufst es und es funktioniert nicht korrekt? Ich mein, bei mir gibt es zwei Fälle, einmal 25 EUR einmal 50 EUR, ich habe die Adresse denke ich. Und nun? nix ausser es ist es dir wert eine anzeige zu machen, aber wenn jemand von anfang an schon so komisch tut und mir nichtmal seinen namen geben will werd ich einfach nix mehr überweisen.
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wergor
connoisseur de mimi
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die blenden sprechen dafür dass keine drin war, sind aber nicht das stärkste argument imho. was spuckt driverquery bei dir aus? bei mir (hatte nie AMD hardware installiert, nur nvidia): amdgpio2 AMD GPIO Client Driver Kernel 07.02.2019 10:32:20
amdi2c AMD I2C Controller Ser Kernel 13.06.2018 07:25:43
AmdK8 AMD K8-Prozessortreibe Kernel
AmdPPM AMD-Prozessortreiber Kernel
[...]
NVHDA Service for NVIDIA Hig Kernel 19.03.2019 05:47:57
führe das mal in der eingabeaufforderung aus und poste das ergebnis: driverquery | findstr /i "AMD"
Bearbeitet von wergor am 23.02.2020, 20:18
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Legat_Lanius
Bloody Newbie
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Funktioniert dies auch ohne ihn zu booten, will nämlich das Innere (Netzteil) des PCs aus beweisgründen nicht anfassen. Sprich, ich habe nur die SSD als Analysematerial. Falls dies ausreicht, probiere ich es morgen wenn ich zu Hause bin aus. Tausend Dank jedenfalls an euch alle.
P.s: Falls ihr keine GWL leisten wollt solltet ihr diese auch ausdrücklich ausschließen diese sind dispositiv. Andernfalls sind sie zwingend! Solltet ihr aber in der Käuferrolle sein, kauft im Zweifel lieber bei jemandem der die GWL nicht ausgeschlossen hat.
Bearbeitet von Legat_Lanius am 23.02.2020, 20:39
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wergor
connoisseur de mimi
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nein, du müsstest das system dafür starten. ssd in einen anderen pc einbauen würde ich nicht, windows installiert ja gerne automatisch treiber nach, worauf sich der verkäufer dann rausreden könnte.
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Legat_Lanius
Bloody Newbie
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Ok dann überlasse ich dies dem Sachverständigen, so ein solcher bestellt wird. Müsste wahrscheinlich das Netzteil ersetzen und das wäre m.E ein zu großer Eingriff und würde mir im Verfahren eher zum Nachteil gereichen.
Macht Windows so etwas auch wenn man ihn im abgesicherten Modus bootet?
Das ist ja auch so eine Sache. Habe einen funktionierenden PC gekauft und einen nicht funktionierenden PC erhalten. Und das Beste daran ist, dass er dies sogar in der Kommunikation mehr als deutlich macht, dass mit dem PC bereits am Abend davor etwas nicht gepasst hat. Dann aber doch wieder alles in ordnung gewesen sein soll. Kopfschüttel
Bearbeitet von Legat_Lanius am 23.02.2020, 20:49
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SaxoVtsMike
R.I.P. Karl
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Ballert man da nicht mit Kanonen auf Spatzen ? Beim normalbürger wird wohl eine Androhnung einer Anzeige reichen das er seinen alten Rechner retour nimmt. Andererseits, wie wenig kennt man sich beim PC Kauf aus wenn man nicht merkt das keine Grafikkarte im System steckt (sieht man von außen das keine Anschlüsse da sind) und nicht mal einen Boot Test macht oder im Vorfeld vernünftige Screenshots machen lässt wo man sieht das das System läuft.
Es ist Kacke das bei einem Willhaben deal was schief ging, aber ehrlich gesagt, ich sehe da schon einiges an Leichtsinn deinerseits dabei. Ist nur mal so meine Meinung, und hilft beim Thema nicht wirklich weiter. Ab vernüntigsten wäre es wenn du die Kiste retourgeben kannst und dein Geld bekommst.
FAlls du dich hier verdammt beliebt machen willst, könntest ja ein kleines Proformasätzchen aufsetzen, mit allen Paragraphen u.s.w was als privatverkäufer alles ausgeschlossen sein sollte, wenn man keine probleme haben will
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