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Wieviel Steuern/SV werden vom Gehalt abgezogen?

Darius 29.07.2004 - 15:25 5156 11
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Darius

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Hiho...

ich habe jetzt den ganzen Juli bei UPC Telekabel garbeitet und bekomme dann 660 euro...jetzt die frage wieviel davon kommt weg für Steuern und SV?

mfG
Darius

xephus

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netto(edit) solltest du ca. zw. 40 und 60 euro weniger bekommen, ein jahr später kannst du einen steuerausgleich beantragen und bekommst dann 11/12 von diesen ca 60euro zurück, da du ja eigentlich keine Steuern zahlen musst weil gehälter unter 1000euro steuerfrei sind
alle angaben ohne Gewähr.
Bearbeitet von xephus am 29.07.2004, 16:00

Corran_Horn

Wollt's nur wissen...
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Zitat von xephus
brutto solltest du ca. zw. 40 und 60 euro weniger bekommen, ein jahr später kannst du einen steuerausgleich beantragen und bekommst dann 11/12 von diesen ca 60euro zurück, da du ja eigentlich keine Steuern zahlen musst weil gehälter unter 1000euro steuerfrei sind
alle angaben ohne Gewähr.


wtf? Bruttolohn ist höher als nettolohn!

Was du gleich machen kannst ist dir die Lohnsteuer retour holen da du die bei ner Ferialhacken ned zahlen musst! Formularnr. hab ich leider vergessen aber da sagen dir die am FA eh bescheid!

Rest sollte passen!

btw. hab gestern mit einem Ferialhacken-Kollegen bei der post geplaudert (er hört morgen auf) und von dem die Mutter hackelt beim FA! Angeblich soll man in diesem Jahr sogar mehr retour kriegen als man mit Steuern einzahlt wegen irgendeiner neuen regelung! (Bin allerdings sehr skeptisch deswegen! Falls wer nähere infos hätte würds mich sehr freun :) )

SYSMATRIX

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über 1000E kommt für jedes 1000 mehr 10% auf die jeweiligen 1000
sprich:
bei 3000 zahlst du auf die zweiten 1000 20% steuer und für die dritten 1000 30%, usw. max is 40%.
SV kommt noch extra dazu(dunno wie viel das is)
(AFAIR)

dosen

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hm, kann man sich als lehrling eigentlich auch was zurückholen? also wenns gehalt unter 1000€ ist=

ccr


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Einen Lohnsteuerausgleich (oder wie's korrekt heißt: Arbeitnehmerveranlagung) sollte jeder machen, egal ob hohes oder niedriges, regelmäßiges oder gelegentliches Einkommen.
Geht easy übers Internet.

Außerdem ist nicht das monatliche Einkommen sondern das Jahreseinkommen relevant. Deshalb muß man unterjährig Lohnsteuer zahlen und kann dann am Jahresende den Ausgleich machen.

Und ja, es gibt eine "Negativsteuer", sprich es kann passieren, dass man vom Finanzamt mehr zurückbekommt als man an Lohnsteuer bezahlt hat (pauschale Absetzbeträge, Breitbandinternet,...)

Zum Berechnen des monatlichen Abzuges: http://www.bmf.gv.at/steuern/steuer...ettoRechner.htm
Bearbeitet von ccr am 29.07.2004, 21:51

xephus

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Lohnsteuerausgleich kann ich frühestens nächstes Jahr beantragen oder schon gegen ende dieses Jahres?

Darius

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glaube ende dieses jahres!

watercool

BYOB
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frühestens anfang nächsten jahres. die Lohnsteuer / Einkommenssteuer wird aufs jahr und nciht aufs monat gerechnet, somit muss der dezember dabei sein. Edit: Weiss nicht ob du evtl schon im dezember einreichen kannst und das finanzamt wartet automatisch, glaub aber kaum...

Bei Ferialjobs ist der Bruttolohn/Nettolohn paradoxerweise meist um einiges höher als der Bruttolohn der im Arbeitsvertrag steht weil du für das Monat 1/12 Urlaubsgeld, 1/12 Weihnachtsgeld und Urlaubsabfindung bekommst was wiederrum mehr ausmacht als die bezahlte Soz. Vers. und Lohnsteuer.

berndy2001


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Zitat von dosensteck
hm, kann man sich als lehrling eigentlich auch was zurückholen? also wenns gehalt unter 1000€ ist=

ja kann man, nennt sich negativsteuer, wie ccr beschrieben hat.
kann man im rahmen der arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für die letzten 5 jahre machen. sind zwar ned unsummern wast bekommst, aber es lohnt sich.

hab ich auch gmacht, wie ich nich lehrling war.

formular gibts immer erst im jänner, online gehts glaub ich erst ab februar. wer noch keinen onlineaccount hat, sollte sich rechtzeitug einen zulegen, bis man alles hat, dazert es lang genug.
Bearbeitet von berndy2001 am 31.07.2004, 22:39

zeta

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für Brutto/Netto, SV... schaut auf http://www.lohnonline.at

ccr


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Online geht theoretisch ab Anfang Jänner (hängt davon ab wann die jährliche Meldung der Gehaltszettel an das Finanzamt erfolgt - die haben AFAIK bis 15.01. Zeit und dann dauert's noch ein paar Tage bis sie online sind), Formular darf ebenfalls ab Anfang Jänner eingereicht werden.
Ich hab beim ersten Mal vom Online-Anmelden bis zum Erhalt der Zugangsdaten 3 Werktage warten müssen.

Bei einer Online-Veranlagung bekommt man meistens nach 1 Woche den Bescheid, auf herkömmlichem Wege kann's auch mal 1 Monat dauern.
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