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Wiener Linien: Inkasso Strafe abwenden

Garrett 19.01.2010 - 13:43 23432 55 Thread rating
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d3cod3

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mahngebühren sind eh ein absurdum :p

man sollte aus prinzip immer nur den geforderten betrag zahlen (kann ja passieren dass mal mit der post was nicht klappt) und die mahnkosten weglassen. wenn die firma das einklagen würde müsste sie exakt vorrechnen wie die gebühren zusammenkommen. also inklusive sachen wie "wieviel hat das papier gekostet auf dem die mahnung gedruckt wurde". da offensichtlich jede firma _irgendwelche_ gebühren verlangt wird das wohl nie wer einfordern und man verschenkt nur geld.

VAC

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Zitat von DareDeviL
Da magst du durchaus rechthaben

Es ist aber trotzdem falsch und Illegal

@topic: Inkassobüros sind die ärgsten abzocker. ich würde übrigens die summe zahlen auch wenns abzocke ist, weil Inkassobüros fackeln da nicht lange rum die schicken dir auch gleich den exikutor.

mfg

Matthias

Da magst du recht haben, ich hatte auch immer meine Monatskarte als Schüler und jetzt mein Semesterticket.

Aber bei jedem anderen Dienst kann ich die Bezahlung verweigern oder den Preis mindern wenn die Leistung nicht oder nur zum Teil erbracht wird.
Und bei einem Sauhaufen der ewige Verspätungen hat wenns regnet oder schneit (worauf man im Winter in unserem Breitengrad vorbereitet sein sollte) und alle Tage eine "Erkrankung eines Fahrgastes" vorliegt kannst nix machen und die trauen sich auch noch Gebühren zu erhöhen und zu kontrollieren.

Ein kleines Beispiel, ich muss eh immer ne halbe Stunde vorher beim Audimax sein damit ich nen Platz krieg.
Fahr also 1 1/4h vor der Vorlesung von zu Hause los.
Nun --> Straßenbahn fährt nicht weil technisches Gebrechen wegen Schneelage, geh zur S-Bahn vor --> 40 Minuten verspätung.

Toll, keine Chance auch nur annähernd rechtzeitig in der Uni zu sein, .. war schlussendlich 15 Minuten nach Beginn dort und saß am Boden

Und dafür zahl ich.. wohoo

Bezüglich Inkassobüro - hab damit nur wegen so Online Betrugsversuchen Erfahrung und diese Mails immer ignoriert.

Aber knapp 300% des Ursprungsbetrags zahlen zu müssen weil die WL nicht im Stande waren eine Rechnung zu stellen erscheint mir doch etwas suspekt und ich würd da mal nen Anwalt befragen..

HaBa

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Zitat von VAC
Und bei einem Sauhaufen der ewige Verspätungen hat wenns regnet oder schneit (worauf man im Winter in unserem Breitengrad vorbereitet sein sollte) und alle Tage eine "Erkrankung eines Fahrgastes" vorliegt kannst nix machen und die trauen sich auch noch Gebühren zu erhöhen und zu kontrollieren.

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Bezüglich Inkassobüro - hab damit nur wegen so Online Betrugsversuchen Erfahrung und diese Mails immer ignoriert.

Aber knapp 300% des Ursprungsbetrags zahlen zu müssen weil die WL nicht im Stande waren eine Rechnung zu stellen erscheint mir doch etwas suspekt und ich würd da mal nen Anwalt befragen..

Für "Erkrankung eines Fahrgastes" können sie ja wohl genau garnichts, und für Verkehrschaos etc. aufgrund von Schnee auch nicht. Stehenbleiben sollte technisch wegen ein bißchen Schnee aber nichts, da kann ich dir zustimmen.


Zum "Rechnung stellen": nunja, da man als Tourist ja "reinen Gewissens" den Zahlschein wegwerfen kann und dem betroffenen Herren schon jede Menge "toller" Tipps gegeben wurden ist das mit dem fehlenden Zahlschein für mich noch nicht ganz durch. Vor Ort hätte er nicht bezahlen können?

Hmm, wegen wwi 130 EUR zum Anwalt? Der kostet doch pro Stunde schon mehr als das ...

Anima

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natürlich hätte er vor ort zahlen können, aber was tut das jetzt noch zur sache?

Garrett

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Zitat von HaBa
Für "Erkrankung eines Fahrgastes" können sie ja wohl genau garnichts, und für Verkehrschaos etc. aufgrund von Schnee auch nicht. Stehenbleiben sollte technisch wegen ein bißchen Schnee aber nichts, da kann ich dir zustimmen.


Zum "Rechnung stellen": nunja, da man als Tourist ja "reinen Gewissens" den Zahlschein wegwerfen kann und dem betroffenen Herren schon jede Menge "toller" Tipps gegeben wurden ist das mit dem fehlenden Zahlschein für mich noch nicht ganz durch. Vor Ort hätte er nicht bezahlen können?

Hmm, wegen wwi 130 EUR zum Anwalt? Der kostet doch pro Stunde schon mehr als das ...
"mit ruhigem gewissen" weil eine verfolgung ins ausland glaub ich ziemlich ausgeschlossen ist. möchte mit dieser formulierung nicht den tatbestand des "wegwerfens"/"nicht bezahlen" verharmlosen.

fakt is: bei den wiener linien hat man normalerweise 2 möglichkeiten wenn man erwischt wird:
a) barzahlung vor ort
b) mitnahme des erlagscheines

leider hatte er keine ~70 EUR mit und das man einen erlagschein mitbekommt wusste er nicht, deswegen hat er auch nicht nachgefragt, als er keinen bekommen hat, so wie das wohl jeder ortskundige machen würde.

und nicht ortskundige würden wohl ganz einfach mit dem kontrolleur reden und sich informieren wie es nun weitergeht. aber da haben wir halt das problem mit der sprachbarriere.

HaBa

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Ich bin kein Ortskundiger in Wean, ich wüsste nicht wie ich mich beim Schwarzfahren verhalten sollte => das mit dem Erlagschein z.B. war mir neu.

Nunja, Sprachbarriere, vielleicht hätte er ja einen Erlagschein mitbekommen, die beiden haben aber aneinander vorbeigeredet?


Nicht falsch verstehen, dieser Inkassobetrag ist mMn absurd, entstanden ist diese Misere aber nicht beim Inkassounternehmen ...

Garrett

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Zitat von HaBa
Ich bin kein Ortskundiger in Wean, ich wüsste nicht wie ich mich beim Schwarzfahren verhalten sollte => das mit dem Erlagschein z.B. war mir neu.

Nunja, Sprachbarriere, vielleicht hätte er ja einen Erlagschein mitbekommen, die beiden haben aber aneinander vorbeigeredet?


Nicht falsch verstehen, dieser Inkassobetrag ist mMn absurd, entstanden ist diese Misere aber nicht beim Inkassounternehmen ...
ja aber ich unterstelle dir, dass du dem weanarischen mächtig bist und du somit mit dem kontrolleur kommunizieren kannst.

und ja, vielleicht hat der kontrolleur ihn auf deutsch gefragt ob er einen erlagschein will, vielleicht war es ihm aber auch wurscht... wir wissen es leider nicht.

fakt ist auch: das inkassobüro hat natürlich keine schuld, die machen nur ihren job. ob die gebühren überzogen sind ist wieder ein anderes thema.

daisho

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Das mit dem Erlagschein etc. ist sogar mir als Wiener neu, ich fahr halt auch nie schwarz.

HUJILU

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Erlagschein gabs schon immer gleich zur Strafe hinzu.

Gilt dann netterweise auch gleich als Fahrschein :D

Facetious

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Zitat von master blue
d.h. das inkassobüro bleibt auf ihren aufwändungen und damit verbundenen kosten sitzen, die dadurch entstanden sind? find ich auch irgendwo komisch.

Nein natürlich nicht. Das Inkassobüro steht im Auftragsverhältnis zu den WL und ist als Auftraggeber daher verpflichtet das vereinbarte oder gesetzlich gebührende Entgelt zu zahlen und zwar auch dann, wenn Auftrag ohne Verschulden des Inkassobüros erfolglos geblieben ist.
Wenn er also die Nebenkosten der WL zahlt, fällt wie schon von crowler geschrieben die Anspruchsgrundlage für die Leistungsklage weg und ein Regress des Inkassobüros kommt nur noch ggü den WL in Frage.

Aber nur so ganz grds @ crowler. Wie soll das Inkassobüro irgendetwas einklagen können. Es besteht zwischen Inkassobüro und Schuldner gar kein Vertragsverhältnis. Aus welchem Anspruch heraus soll es dann klagen? mE fehlende Legitimation des Inkassobüros ggü Schuldner.

CROWLER

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Zitat von master blue
d.h. das inkassobüro bleibt auf ihren aufwändungen und damit verbundenen kosten sitzen, die dadurch entstanden sind? find ich auch irgendwo komisch.
führt das nicht auch sämtliche mahngebühren ad adsurdum?

nein
im fall einer nichteintreibung holen sie sich einen teil der entstandenen kosten vom auftraggeber zurück
war zu mindest bei mir so
allerdings sind diese kosten sehr moderat
in meinem fall
rechnung 2600 euro
inkassobüro beauftragt
inkasse hat ein paar brieferln geschickt und mir dann gesagt wir müssen klagen der zahlt nicht
und dann hat mir das inkassobüro eine rechnung von ca 30 euro zukommen lassen
(was im verhältnis zu 2600 euro sehr moderat war imho)

war btw der ksv


Zitat von Facetious
Nein natürlich nicht. Das Inkassobüro steht im Auftragsverhältnis zu den WL und ist als Auftraggeber daher verpflichtet das vereinbarte oder gesetzlich gebührende Entgelt zu zahlen und zwar auch dann, wenn Auftrag ohne Verschulden des Inkassobüros erfolglos geblieben ist.
Wenn er also die Nebenkosten der WL zahlt, fällt wie schon von crowler geschrieben die Anspruchsgrundlage für die Leistungsklage weg und ein Regress des Inkassobüros kommt nur noch ggü den WL in Frage.

Aber nur so ganz grds @ crowler. Wie soll das Inkassobüro irgendetwas einklagen können. Es besteht zwischen Inkassobüro und Schuldner gar kein Vertragsverhältnis. Aus welchem Anspruch heraus soll es dann klagen? mE fehlende Legitimation des Inkassobüros ggü Schuldner.


eben das ist der springende punkt
das inkassobüro kann die nebenkosten ohne der anspruchsgrundlage der wiener linien nicht einklagen

sollte es zu keiner eintreibung kommen würde das inkassobüro im auftrag der wl einen anwalt aufsuchen
dann scheinen wieder die wl als kläger auf
und die inkassogebühren als klagsnebenkosten (also im bedingten zahlungsbefehl vom gericht) wenn es aber zur klage kommt wird man die klagsnebenkosten nicht mehr los
drum schnell wl zahlen sonst wirds nur extrem teuer (im google tarifpostenrechner suchen - ich sag mal daumen mal pi kommt man am ende auf ca 350 - 400 euro)
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