Wie umgehen mit geborgtem Geld
Corow 22.01.2014 - 08:54 973 9
Corow
Here to stay
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Aaalso. Wir (Freundin & Ich) werden in cirka einem Jahr ne Genossenschaftswohnung beziehen. Damit wir nicht nen Kredit aufnehmen müssen haben die Eltern beider Seiten sich bereiterklärt die Hälfte des Genossenschaftsbeitrages beizutragen. Handelt sich um jeweils 20.000 Euro. Da 20.000,- ein großer Betrag ist würde mich interessieren, gibts ne Möglichkeit das irgendwie jede Seite die Gewissheit hat dass im fall eines Beziehungsaus ihr Geld nicht futsch ist. Wir gehen natürlich nicht davon aus dass es aus ist, aber man muss schon sachlich bleiben und ale möglichkeiten ins Auge fassen, imho.
Was würdet ihr machen? Geld nehmen und gut ist oder kann man ei Schriftstück aufsetzen wo das Finanzielle geregelt wird?
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userohnenamen
leider kein name
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schriftlich kannst immer was machen, aber wenn eh jeder elternteil 20k gestiftet hat is es imho eh klar jeder zahlts einfach seinen eltern zurück
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Turrican
LegendAmiga500-Fan
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schriftlich kannst immer was machen, aber wenn eh jeder elternteil 20k gestiftet hat is es imho eh klar jeder zahlts einfach seinen eltern zurück würde ich auch sagen.
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|3er0
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würde ich auch sagen. So sehe auch ich das. Wenn jeder von Euch seinen Eltern Monatlich eine Rückzahlung des Geborgten gibt, wäre ja im Fall der Fälle nichts anders. Klar, wenn letztendlich im schlimmsten Fall einer alleine die Wohnung behält dann wird’s Problematisch.
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Turtle
Big d00d
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unterschreibt halt jeder von euch einen schuldschein
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rad1oactive
knows about the birb
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check ich auch grad nicht, wenn ihr eh 1:1 die finanzierung geteilt habt, bleibt ja jede hälfte sowieso in der familie? es sei denn ihr habt die rückzahlung noch irgendwie anders vereinbart.
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meepmeep
Here to stay
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Ich glaub die Frage ist, ob bei einer Trennung einer in der Wohnung bleibt. Derjenige muss ja dann nicht nur seinen eigenen Eltern das Geld zurückzahlen, sondern auch den Eltern des Ex-Partners
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WONDERMIKE
Administratorkenough
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Ich glaub die Frage ist, ob bei einer Trennung einer in der Wohnung bleibt. Derjenige muss ja dann nicht nur seinen eigenen Eltern das Geld zurückzahlen, sondern auch den Eltern des Ex-Partners das spielt sich dann rechtlich sowieso auf der Ebene des Paares ab, wobei hoffentlich beide Vertragspartner und Genossenschaftsmitglied sind
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daisho
SHODAN
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Das größere Problem wird eher sein dass bei einer Trennung plötzlich eine Seite ~20.000 auszahlen darf (sollte) Was das rechtliche angeht, wird im Nachhinein wohl nicht so schwer zu beweisen sein dass eine Seite 20.000 überwiesen hat (Kontoauszug).
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bsox
Schwarze Socke
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Ich stand vor 13 Jahren vor einer ähnlichen Situation. (Kauf Eigentumswohnung) So schwer es war in der größten Verliebtheit über ein mögliches Ende der Beziehung und die daraus resultierenden Konsequenzen zu reden, so wichtig war es das Ganze auch dann schriftlich festzuhalten. In unserem Fall im Grundbuch.
=> Auch wenn jetzt eh alles klar, scheint macht es schriftlich.
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