spunz
Super ModeratorSuper Moderator
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Ein TV ohne irgendwelche eingebauten Tuner ist kein Empfangsgerät. Somit hast du keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Ein SAT-Receiver ist ein Empfangsgerät und für den musst du auch RFG zahlen. Hast du theoretisch nur einen SAT-Receiver herumstehen aber gar keinen TV musst du auch RFG zahlen. Gibt es hierzu ein Urteil? Weil ansonsten würde ja ein DVB-T Tuner zB in Kärten bald nicht mehr als Empfangsgerät gelten?
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-=Willi=-
The Emperor protects
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Kenne keines. Das wäre dann noch von einem Richter zu entscheiden, was wirklich als empfangsbereites Empfangsgerät zu zählen is. Mein Hausverstand sagt mir, dass ein DVB-T-Receiver ohne existierendem DVB-T-Funknetz nicht empfangsbereit ist, aber ein Richter ohne technischem Know-How könnte das wieder anders sehen ... Ich glaub für uns alle in diesem Thread gehts aber eher um die GIS-Geldeintreiber die hin und wieder vor der Türe stehen. Für die ist natürlich TV = RFG zahlen, was aber wie man sieht nicht immer so einfach ist.
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daisho
SHODAN
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Kenne keines. Das wäre dann noch von einem Richter zu entscheiden, was wirklich als empfangsbereites Empfangsgerät zu zählen is. Mein Hausverstand sagt mir, dass ein DVB-T-Receiver ohne existierendem DVB-T-Funknetz nicht empfangsbereit ist, aber ein Richter ohne technischem Know-How könnte das wieder anders sehen ... Ähm ... ein Richter urteilt nicht über Sachen von denen er keine Ahnung hat. Dafür gibt es Sachverständige und dessen Aussage/Urteile verwendet ein Richter dann um sich seine Meinung zu bilden. Wenn du keinen Empfang hast dann musst du natürlich keine GIS zahlen - ist aber irgendwie logisch.
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spunz
Super ModeratorSuper Moderator
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Wenn du keinen Empfang hast dann musst du natürlich keine GIS zahlen - ist aber irgendwie logisch. Dem Gesetz nach ist es zumutbar sich eine ORF Karte oder einen neuen DVB-T2 Empfänger zu kaufen. Es reicht im Grunde ja im Empfangsgebiet zu leben. So lautet auch die "Meinung" der GIS bezüglich DVB-T Abschaltung in Kärnten.
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AdRy
Auferstanden
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Dem Gesetz nach ist es zumutbar sich eine ORF Karte oder einen neuen DVB-T2 Empfänger zu kaufen. Welchem Gesetz genau? Wer zahlt einem die Anschaffungskosten? Es kann ja nicht sein, dass sie sagen man muss zahlen, weil man sich ja ein empfangsgerät kaufen kann Dann kann gleich JEDER zahlen weil sich jeder einen TV anschaffen kann. Ich würde das nicht so genau nehmen. Notfalls entscheidets der Richter.
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spunz
Super ModeratorSuper Moderator
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Welchem Gesetz genau? Wer zahlt einem die Anschaffungskosten? Es kann ja nicht sein, dass sie sagen man muss zahlen, weil man sich ja ein empfangsgerät kaufen kann Dann kann gleich JEDER zahlen weil sich jeder einen TV anschaffen kann. https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C...es_ORF-GesetzesDu musst ja keinen passenden Empfänger kaufen, du bist nur Gebührenpflichtig.
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AdRy
Auferstanden
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Ja die logik stimmt aber nicht. Man ist Gebührenpflichtig für etwas was man tun/haben KÖNNTE.
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daisho
SHODAN
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Dem Gesetz nach ist es zumutbar sich eine ORF Karte oder einen neuen DVB-T2 Empfänger zu kaufen. Es reicht im Grunde ja im Empfangsgebiet zu leben. So lautet auch die "Meinung" der GIS bezüglich DVB-T Abschaltung in Kärnten. Ja, ich meinte aber den "Empfang", also Signal from the Air. Wenn ich daheim kein Signal hätte, kann mir keiner einreden dass ich trotzdem zahlen muss (Radio vielleicht, weil aus dem Einzugsbereich kommt man wohl kaum raus) - das darf die GIS dann vor Gericht argumentieren. In dem Fall "könnte" ich ja nicht einmal Fernsehen. Ja die logik stimmt aber nicht. Man ist Gebührenpflichtig für etwas was man tun/haben KÖNNTE. Welcome to GIS. mMn auch nicht ok, darf halt jeder selbst einklagen und deswegen tut sich da leider nicht viel.
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böhmi
AdministratorSpießer
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Gestern hat meine Holde einen Brief von der GIS bekommen, dass sie zahlen muss. Wir haben ein Einfamilienhaus und zahlen schon GIS (auf meinen Namen)...
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daisho
SHODAN
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GIS ist per Haushalt ... also nein, wenn es nicht um eine andere Adresse geht -> Antwort: Sorry but good try
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böhmi
AdministratorSpießer
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Ja, ich werde im Formular meine Teilnehmernummer eintragen und gut is. Finde es nur lustig, dass solche Briefe überhaupt an Einfamilienhäuser verschickt werden. Die versuchen wirklich alles...
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-=Willi=-
The Emperor protects
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Meine Freundin hat sich vor einiger Zeit angemeldet (3-4 Wochen) und heute war der "ihr seits ned gemeldet"-Brief im Briefkasten.
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whitegrey
Wirtschaftsflüchtling
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Was darf die GIS? 12 Fakten rund um Hausbesuch und ZahlungspflichtUm kaum eine österreichische "Service-Stelle" ranken sich so viele Missverständnisse wie um die Gebühren Info Service GmbH (GIS). Wer muss zahlen, wofür muss man zahlen - und was passiert, wenn man nicht zahlt und Besuch von der GIS bekommt? VIENNA.at hat nachgefragt. Link: www.vienna.at ...die haben sich unseren Thread-Titel geklaut btw!
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NeM
OC Addicted
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Auch ein Computer mit Internetzugang oder TV-Karte ist aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme oder TV-Programme zu empfangen und abzuspielen Das ist rechtlich noch nicht gesichert und damit halt ich den Artikel bereits für fragwürdig. *Edit* Darf ein GIS-Mitarbeiter vom Mieter einen Ausweis, Meldezettel etc. verlangen?
GIS-Mitarbeiter können sich immer mit einem Dienstausweis legitimieren. Dass vom Mieter Nachweise verlangt werden, kann vorkommen, wenn die Identität nicht ganz klar ist. wtf? VIENNA.at hat bei Herbert Denk, dem Leiter des Ressorts Marketing & Kommunikation bei der GIS nachgefragt Alles klar
Bearbeitet von NeM am 14.05.2015, 15:00
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Unholy
Freak
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