daisho
SHODAN
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Ack, ich zahle im Moment rund 25 Euro das Monat für nichts, ich sehe eigentlich kein FTA und die ultra-wenigen Ausstrahlungen die ich mir dann wirklich ansehe könnte man auch via Pay-Internetstream übertragen.
Aber dann würde ja keiner Millionen daran verdienen ...
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schizo
Produkt der Gesellschaft
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Und wenn ich eine Falschangabe mache? Dann werden's ja trotzdem zuerst ohne Amt herkommen? Und wenn ich sag' "Ich bin meiner Auskunftspflicht nachgekommen."?
Und wenn's dann mit Amt kommen, kann ich dann nicht einfach sagen, ich hätte den Fernseher/Radio/(Laptop) erst seit heute? Wie soll das nachgewiesen werden? Zum 3. mal schreib ichs in den Thread rein: Bei einer Falschangabe hast du eine niedrigere Wahrscheinlichkeit, dass jemand vom Amt vorbeischaut, als bei keiner Angabe. Und in ganz Österreich werden angeblich pro Woche "ein paar" Ansuchen genehmigt, dass das Amt vorbeischauen darf. Bei wwi wie vielen Haushalten is das halt eine recht kleine Zahl, darum liest man angeblich nix darüber.
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eitschpi
alpakaflüsterer
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Ja das hab' ich ja gelesen. Aber warum is das so ein Geheimtipp, das müsste ja in viel mehr Gisinsiderkreisen bekannt sein?
Und die Zahl is ja so niedrig, weil so viele sowieso zahlen, und man nur bei Neueinzug mit Nicht- oder Falschangabe überhaupt gefahr läuft, von den Behörden geprüft zu werden.
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Lord Wyrm
topquote owner since '17
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Na klass, da geht man einen Tag früher vo der Hockn heim und dann sowas:
In der Tür hängt Gis Brief + Visitenkarte, ich denk mir nur 'Oooh, schade das ich den Gisler nicht getroffen habe'.
Ich geh rein, auf einmal stürmt der Gisler vom oberen Stockwerk daher, ich mach ihm die Tür vor der Nase zu.
Tja, Gespräch beginnt, nach der ersten Bitte, dass ich die Tür öffnen solle hab ich sofort verneint mit der Begründung 'i seh keinen Grund Sie hereinzulassen'. Danach wurd er mal kurz frech wie erwachsen es ned sei durch den Türspion zu sprechen - leider hab ich dann kurz mit ihm diskutiert und dann aber das Gespräch beendet.
Facts: *nicht reingelassen *hat die Aussage, dass ich ein nicht empfangsbereites Gerät hab - da kein Receiver für Fernseher zur Verfügung steht - abermals abgewimmelt und nicht hereingelassen *hat sich meinen Namen notiert *ich hab nichts unterschrieben
Die 24€/Monat Frage lautet nun: Wie schauts mit meinen Outs aus - weiterhin ignorieren oder zahlen für nicht konsumierte Volksverblödung?
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-=Willi=-
The Emperor protects
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Die Beweislast, dass du ein Empfangsgerät hast, liegt bei der GIS. Wenn er jedoch von der Tür aus sieht, dass ein Fernseher rumsteht, kanns scho ungut werden. Also bezirksbehördlich angeordnete "Hausdurchsuchungen" können dann zumindest theoretisch passieren so viel ich weiß. Das kann ich mir in der Wirklichkeit allerdings nur dann vorstellen, wenn der GISler in der Tür steht und hinter dir Leute am Sofa fernsehen sieht, obwohl du sagst du hast keinen Fernseher. Wenn du mit dem Fernseher kein Fernsehprogramm konsumierst, dann kostet das ausbauen/deaktivieren des Receivers anscheinend nicht so viel, womit man auf legalem Weg raus wäre, was du dem GISler auch schön ins Gesicht reiben kannst . Wenn du aber doch ein Empfangsgerät hast, dass du auch dafür benutzt, kannst du ihm natürlich trotzdem erzählen, dass du keines hast und er wird dich nicht viel anhaben können außer ungut sein (sofern s. o.). Meine Meinung dazu ist natürlich, dass sich die GIS ihre Gebühren und Schutzgeldeintreiber gerne ins Rektum einführen kann, wo sie herkommen und hingehören und man so oder so nicht zahlen sollte. Bei mir in OÖ kostet der Spaß €19,78/Monat wovon €17,78 "ORF-Programmentgelte" sind. Wo diese "ORF-Programmentgelte" hinfließen, hör ich nur aus Schauergeschichten, weil ich das Programm im Leben nicht einschalten würde (und sowieso keinen Fernseher hab ). €5/Monat nur für die Rundfunkinfrastruktur, Ö1 und FM4 würd ich nämlich glatt bezahlen.
Bearbeitet von -=Willi=- am 27.01.2015, 18:03
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quake
Here to stay
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alternative Lösung wäre die Radio gebühren zahlen, dann hast auch ne Ruhe.
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Lord Wyrm
topquote owner since '17
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Wenn du mit dem Fernseher kein Fernsehprogramm konsumierst, dann kostet das ausbauen/deaktivieren des Receivers anscheinend nicht so viel, womit man auf legalem Weg raus wäre, was du dem GISler auch schön ins Gesicht reiben kannst . Irgendwie versteh ich den Absatz nicht. Ich habe zwar keinen Receiver, aber ich dachte in Österreich ist es so, dass man mit einem Fernseher alleine schon zahlen muss?
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CatEye
Meisterdieb
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Irgendwie versteh ich den Absatz nicht. Ich habe zwar keinen Receiver, aber ich dachte in Österreich ist es so, dass man mit einem Fernseher alleine schon zahlen muss? Man zahl meines Wissens nach für alle "Empfangsgeräte" - wenn mein Fernseher also nicht in der Lage ist, das Fernsehprogramm zu empfangen, dann müsste er eigentlich nichts anderes sein, als ein großer Computerbildschirm. Cat
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AdRy
Auferstanden
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War nicht mal davon die rede, dass alleine im Empfangsgebiet wohnen (weil man ja eine DVB-T box nutzen kann) schon zur Zahlung verpflichtetet? Wurde doch so gemeint als das Argument kam, dass man mit einem Analogtuner nichts mehr empfangen kann nach der analogabschaltung. Irgendwie ändert sich das Gesetz monatlich.
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-=Willi=-
The Emperor protects
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Ja es geht nur um Empfangsgeräte, nicht nur um Fernseher. D. h. alles womit du theoretisch Rundfunk empfangen kannst ist gebührenpflichtig. Deswegen hört man im Kontext von "Wie weiche ich der GIS aus" oft den Begriff "Public Display". Das sind nichts weiter als Displays in Fernsehergröße mit HDMI-Eingängen. Die können keinen Rundfunk empfangen und sind damit auch nicht gebührenpflichtig. Wenn du allerdings einen DVB-T/S-Receiver hast, ist das ganze schon wieder gebührenpflichtig. Wenn Sie eine Rundfunkempfangseinrichtung, also ein Gerät, mit dem Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen können, besitzen, dann müssen Sie das melden. https://www.gis.at/faq/anmeldung/Nur im Empfangsgebiet wohnen, reicht nicht . Edit: Also genau genommen sind nicht die Fernseher, sondern die DVB-Receiver die eigentlich immer in Fernsehern verbaut sind, zu bezahlen.
Bearbeitet von -=Willi=- am 27.01.2015, 18:26
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berndy2001
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ich habs schon mehrmals hier geschrieben und auch gesetzestext verlinkt: Es reicht aus im dvb-t empfangsgebiet zu wohnen weil es zumutbar (weil kostengünstig) ist sich eine dvb-t box zu kaufen. TV ohne Tuner geht somit leider nicht mehr.
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-=Willi=-
The Emperor protects
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Machts dir was aus den Gesetzestext noch mal zu verlinken ? Denn selbst auf gis.at stehts so: Man muss Rundfunkempfänger anmelden und zahlen, nicht das Potential solche zu besitzen. Das wär ja noch schöner. Edit: Ja ich glaubs nicht. ORF-Gesetz § 31, Abs. 10: Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF...nummer=10000785Ich kanns grad echt ned glaub was da für ein absoluter Kack in einem Gesetzesbuch steht. Wenn man aber genau liest, dann gehts hier um eine Abdeckung mit einem analogen Signal -- was bereits abgeschaltet wurde -- oder mit DVB-T -- was schon oder bald abgeschaltet wird. Von DVB-T2 ist nicht die Rede, aber keine Ahnung wie das ein Richter wieder auslegen würde . Edit 2: Ich würde aber nach gis.at gehen und dort ist immer nur die Rede von "technischen Geräten, mit denen man Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann" und nicht davon, ob man in der Rundfunkabdeckung wohnt. Edit 3 : Aaalso. Das Rundfunkgebührengesetz sagt den Teil mit den technischen Geräten aus. Das Programmentgelt ist laut gis.at ein Teil der Rundfunkgebühren. So wie ich das jetzt verstehe, muss man Rundfunkgebühren dann zahlen, wenn man Rundfunk empfangen kann könnte. Das Programmentgelt als Teil der Rundfunkgebühren muss bezahlt werden, wenn zusätzlich terrestrischer Rundfunk empfangen werden kann. Wenn man jetzt theoretisch z. B. mit seinem Fernseher auf einer Bergspitze wohnt, muss man Rundfunkgebühren bezahlen (die paar Cent die im Gesetzestext stehen), ist aber gleichzeitig nicht verpflichtet Programmentgelt zu bezahlen. Oder wie oder was ?
Bearbeitet von -=Willi=- am 27.01.2015, 21:27
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wergor
connoisseur de mimi
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Oder wie oder was ? die große gis- frage
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eitschpi
alpakaflüsterer
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Man muss schon eine Rundfunkempfangseinrichtung haben. § 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des
BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
Rundfunkempfangseinrichtungen
Die für
(2)
geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 2. (1) Wer
Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten.
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deleted428578
Bloody Newbie
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nö, die tolle faymann regierung hat die lücke geschlossen und sobald du im empfangsgebiet bist automatisch gebührenpflicht bist:
"§ 31 Abs. 10: Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften."
Somit kannst nicht mehr raus, außer du wohnst am Berg. Fotzduttlegal ob du tatsächlich empfangen kannst mit deinem TV oder SAT.
EDIT: GODDAMIT, wurde ja 3 posts oben schon gepostet... :/
also dann halt nochmal: danke werner!
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