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Wenn der GIS Mann 2 mal klingelt...

aLiEn 14.01.2008 - 15:23 165114 867 Thread rating
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berndy2001


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Hier ist jemand der aus gerichtlich klären will:
https://forum.geizhals.at/t851297.html

Bitte ggf. Input liefern.

COLOSSUS

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GNUltra
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Interessant hierzu, gerade darueber gestolpert: https://forum.geizhals.at/t851297.html


Edit: Hehe, SO KNAPP!! ;)

Umlüx

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danke dafür. scheinbar gilt der ausweg des tv geräts ohne tuner ja auch nicht mehr...

davebastard

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sehr interessant, hoff er kommt damit durch, der orf stream geht ja sowieso schon bei diversen fußball events in die knie.

HUJILU

Parkplatzrunner
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Zitat von eitschpi
Ja eh, aber rein dürfen sie schon, mit einem Amtsorgan oder wie genau das heißt. Da muss nur jemand vom Bezirk bzw. der Gemeinde mitkommen. .
Wer sagt, dass ich jemanden von der Gemeinde in meine Wohnung lassen muss? Nicht einmal die Polizei ohne Durchsuchungsbescheid oder "Gefahr in Verzug".

Das wär ja noch schöner, wenn die Polizei dafür bereit stehen müsste, dass GIS Leute in die Wohnung kommen.

Es gibt (oder kennt jemand eine Person wo das der Fall war?) auch noch keinen Fall wo es auf Grund der GIS eine Durchsuchung gab bzw. man die Wohnung wirklich "öffnen" musste.

davebastard

Vinyl-Sammler
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Zitat
danke dafür. scheinbar gilt der ausweg des tv geräts ohne tuner ja auch nicht mehr...

war das eigentlich schon vor gericht ? ich vermute nicht...

Umlüx

Huge Metal Fan
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Zitat von HUJILU
Wer sagt, dass ich jemanden von der Gemeinde in meine Wohnung lassen muss? Nicht einmal die Polizei ohne Durchsuchungsbescheid oder "Gefahr in Verzug".

Das wär ja noch schöner, wenn die Polizei dafür bereit stehen müsste, dass GIS Leute in die Wohnung kommen.

Es gibt (oder kennt jemand eine Person wo das der Fall war?) auch noch keinen Fall wo es auf Grund der GIS eine Durchsuchung gab bzw. man die Wohnung wirklich "öffnen" musste.
mag alles stimmen, aber du machst dich auch zum ziel damit.
"gefahr im verzug" ist sicher ein seeeeehr dehnbarer begriff wenn den beamten blöd kommst und dich querstellst. dann werden sie vermutlich schon aus prinzip kreativ.

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat von davebastard
war das eigentlich schon vor gericht ? ich vermute nicht...
Ich glaub das wurde sogar schonmal hier im Thread diskutiert. Im Endeffekt wars wenn ich mich Recht erinnere erlaubt wenn du deine Input-Dosen am TV mechanisch unbrauchbar machst (zulöten/schweissen) Also so, das du mechanisch keinen Receiver mehr anhängen kannst.

HUJILU

Parkplatzrunner
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Zitat von Umlüx
mag alles stimmen, aber du machst dich auch zum ziel damit.
"gefahr im verzug" ist sicher ein seeeeehr dehnbarer begriff wenn den beamten blöd kommst und dich querstellst. dann werden sie vermutlich schon aus prinzip kreativ.
Damit meine ich aber "Wasserrohrbruch in der Wohnung" etc... wo Leute halt wirklich in die Wohnung müssen (ist glaub ich auch in den meisten Mietverträgen drinnen).

Also wenn es mal soweit kommt, dann kannst unseren gesamten Apparat noch mehr vergessen als jetzt schon. Wo ist die Verhältnismässigkeit dabei?

Und selbst wenn hast du vermutlich eine Vorlaufzeit mit gerichtlichem Schreiben, dass man der und der Person die Wohnung zu zeigen hat. Solltest du wirklich Geräte besitzen, sind sie halt nicht da.

Turtle

Big d00d
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Zitat von HUJILU
Wer sagt, dass ich jemanden von der Gemeinde in meine Wohnung lassen muss? Nicht einmal die Polizei ohne Durchsuchungsbescheid oder "Gefahr in Verzug".

Das wär ja noch schöner, wenn die Polizei dafür bereit stehen müsste, dass GIS Leute in die Wohnung kommen.

Es gibt (oder kennt jemand eine Person wo das der Fall war?) auch noch keinen Fall wo es auf Grund der GIS eine Durchsuchung gab bzw. man die Wohnung wirklich "öffnen" musste.

Sehe ich auch so!
Bei mir ist es eine Eigentumswohnung und da hat prinzipiell keiner Zutritt und da können sich die Leute auf den Kopf stellen. Die GIS ist ja auch nur eine Firma und die lasse ich garantiert nicht rein.

eitschpi

epidämlichologe
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Dann musst aber Verwaltungsstrafen zahlen. Die haben ja das Recht, die GIS einzuheben und wenn du Falschangaben machst und der Verdacht besteht, dass Du irgendetwas betreibst (laut GIS-Meinung ja eben auch einen PC) machst Du Dich strafbar. Iirc. Oder glaubst, dass die nur einheben können, wenn Du Dich freiwillig meldest?

Warum lässt sich der Typ nicht ein Gutachten machen? Will der dann mit GH-Expertise vor Gericht auftauchen?

Turtle

Big d00d
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ich mache garkeine angaben ... das wenn ich eine Falschangabe mache und sie mir draufkommen der blöde bin ist klar ... wenn ich nichts angebe müssen sie mir mal nachweisen das ich wirklich etwas besitze das für den Empfang geeignet ist ... so hätte ich das zumindest verstanden

HUJILU

Parkplatzrunner
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Zitat von Turtle
ich mache garkeine angaben ... das wenn ich eine Falschangabe mache und sie mir draufkommen der blöde bin ist klar ... wenn ich nichts angebe müssen sie mir mal nachweisen das ich wirklich etwas besitze das für den Empfang geeignet ist ... so hätte ich das zumindest verstanden
Genau. Es geht ja nicht um Falschangaben sondern um "keine Auskunft".

eitschpi

epidämlichologe
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Oder Falschangaben, oder? Sie müssen ja eine Möglichkeit haben, das nachzuprüfen.

schizo

Produkt der Gesellschaft
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Zitat von HUJILU
Es gibt (oder kennt jemand eine Person wo das der Fall war?) auch noch keinen Fall wo es auf Grund der GIS eine Durchsuchung gab bzw. man die Wohnung wirklich "öffnen" musste.

Ich kann mich nur wiederholen:

Zitat von schizo
Ein Tipp, der mir von einem Bekannten (der bei dem Verein tätig ist) gegeben hat:
Den zugeschickten GIS Brief beantworten und auf der Rückseite das Feld [x] ich habe keine Empfangsgeräte (sinngemäß, kenn den genauen Wortlaut nicht) ankreuzen.

Sollte ein GIS Mitarbeiter wieder vorbeischauen, diesen freundlich drauf hinweisen, dass man seiner Auskunftspflicht nachgekommen ist und sämtliche angaben getätigt hat.
Dadurch, dass man seiner Auskunftspflicht nachgegangen ist liegt die Hürde, die Bezirksverwaltungsbehörde wegen Falschmeldung einzuschalten weitaus höher als bei ausbleibender Meldung.
Laut ihm werden pro Woche etwa 10 Bescheide an die Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt.
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