Jazzman
lurker
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Mag sein aber es wäre trotzdem unwahr, dass wir nur Smartphones besitzen bzw. nur mit diesen das Internet nutzen.
Danke erstmal für eure Antworten.
Dann werde ich uns mit dem Argument, dass wir keine per Gesetz gebührenpflichtige Rundfunkempfangsanlage haben - lediglich ein Gerät, das nach Auslegung der Gesetzeslage durch die GIS GmbH unter die Gebührenpflicht für Rundfunkempfangsgeräte fällt abmelden? klingt für mich sehr schlüssig - und ich bitte um rückmeldung was dabei rauskommt. hatte vor ein paar jahren genau diesen fall und habs dann sein lassen, weil es schon ein ziemlicher zeitlicher/nervlicher aufwand damals war "nur" radiogebühren für tatsächlich "internet only" zu bezahlen :|
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deleted751877
Bloody Newbie
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deleted751877
Bloody Newbie
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InfiX
she/her
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§ 1 (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen. § 2 (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten. so stehts im gesetz, das wort computer kommt im gesetz nicht ein einziges mal vor und wird von der GIS hier dazugedichtet. kann man sich nicht einfach grundlos wieder abmelden?
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daisho
SHODAN
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Die GIS hätte gerne ... das Thema ist aber nicht so einfach: Definition von Rundfunk:396. Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks Der Nationalrat hat beschlossen: Artikel I (1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen. Sprich Übertragung von Wort, Ton oder Bild via Funk oder Leitung + Gerät das dazu dient zu Senden oder Empfangen. Gesamte Rechtsvorschrift für Rundfunkgebührengesetz, Fassung vom 30.08.2014:Rundfunkempfangseinrichtungen § 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen. Rundfunktempfangseinrichtungen sind also Geräte die Rundfunk (s.o.) unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen. Das tut meiner (technischen) Meinung nach ein Computer mit Internetanschluss NICHT (Bild/Ton), bei einer TV-Karte aber sehr wohl - hier werden Rundfunksignale umgehend in Ton/Bild umgewandelt. Allerdings sorgt mich da eher die Definition des Rundfunks "Wort", man könnte argumentieren dass eine Internetleitung (egal ob Physikalisch oder Funk) durchaus "Wörter" überträgt - das ist allerdings sehr schwammig formuliert und liefert sicher eine Diskussionsbasis. Das man Radioprogramme empfangen kann über das Internet ist schon klar, die Frage ist ob ein Computer generell ein Rundfunkempfangsgerät ist und das ist den derzeitigen Gesetzen einfach immer noch nicht klar geregelt. Prinzipiell würde ich sagen: Nein, ich muss für einen Computer (ohne TV-Karte) nicht zahlen - und wenn die GIS das anders sieht muss man im Streitfall halt klagen (wofür gibt es eine Rechtsschutzversicherung). kann man sich nicht einfach grundlos wieder abmelden? Das geht jederzeit.
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InfiX
she/her
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Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters glasfaser zählt also schonmal sicher nicht dazu
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daisho
SHODAN
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Genaugenommen richtig, wobei diese Art der Übertragung damals noch nicht gab - jedoch aber sicherlich im Sinne des Gesetzes wäre.
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wacht
pewpew
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InfiX
she/her
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deleted751877
Bloody Newbie
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deleted751877
Bloody Newbie
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AdRy
Auferstanden
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lol? heißt unmittelbar nicht, dass das gerät den rundfunk direkt empfangen muss? Im Internet(wan) wird ja kein (rund)funk sondern tcp/ip "emfpangen".
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InfiX
she/her
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ein computer macht das sowieso nicht unmittelbar, dafür brauchst du noch lautsprecher und einen monitor aber wieso argumentierst du mit denen überhaupt herum? glaubst die verzichten freiwillig drauf? da können die argumente noch so gut und/oder eindeutig sein, das ändert an deren ansicht garnichts. meld dich halt einfach wieder ab. aber ja das mit tcp/ip ist auch ein gutes argument, denn hier werden ja explizit pakete angefordert, von "rund"funk empfangen kann also keine rede sein, das würde dann wohl auch für IPTV&co gelten
Bearbeitet von InfiX am 02.09.2014, 20:59
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Bearbeitet von deleted751877 am 02.09.2014, 21:06
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Hansmaulwurf
u wot m8?
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lol? heißt unmittelbar nicht, dass das gerät den rundfunk direkt empfangen muss? Im Internet(wan) wird ja kein (rund)funk sondern tcp/ip "emfpangen". Dein WLAN-Chip empfängt aber die elektromagnetische Strahlung genauso wie ein Radio und damit gehts wohl durch. Den Radio steckst ja auch nicht "direkt" an den Äther. Gefunket wird es ja trotzdem, auch wenn es "deine" Pakete sind, die du dann wieder rausfilterst. -> Rennt ja beim Fernsehen ähnlich (?) edit: Der "Umweg" und das processing im Gerät ist da wohl nicht von "unmittelbar" umfasst, Radio hat ja denk ich auch Filter, Lautstärke, Frequenzregler, usw.. und muss das erst verarbeiten bis es hörbar wird.
Bearbeitet von Hansmaulwurf am 02.09.2014, 21:11
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