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Wenn der GIS Mann 2 mal klingelt...

aLiEn 14.01.2008 - 15:23 164191 867 Thread rating
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wergor

connoisseur de mimi
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Zitat von Unholy
der Fuss hat nicht drin zu sein ;)
Zitat von kleinerChemiker
IMHO richtig gehandelt. Jeder kann behaupten, von der GIS zu sein. Wenn er dann aber versucht, in die Wohnung einzudringen, was er als GISler sicher nicht darf, dann nehme ich an, daß es eher jemand ist, der mir die Wohung ausräumen will. Außerdem muß er damit rechnen, wenn er den Fuß in die Türe stellt, daß die Tür zugeknallt wird. Da muß er zumindest Sicherheitsschuhe tragen, oder er ist einfach nur dumm.
Zitat von wacht
Vor Schmerz? Oder schreit der halt damit er dem Bewohner Angst macht und doch net rausgworfn wird?

Allein die Tatsache dass ihm mehrmals gesagt wird das er gehen soll und er es nicht tut is doch schon Hausfriedensbruch?
Wenn er mich dannach gewaltsam daran hindert meine Haustuere zu schliessen um ihn aus der Wohnung zu halten dann nehm ich aber ernsthaft (net als GIS Ausrede) an das er mir die Bude ausraeumen will..
Zitat von ccr
Türe schließen, aus der Türe stoßen,... ist angemessen, wenn ich den GIS Typen darauf aufmerksam gemacht habe, dass er meine Wohnung nicht betreten darf. Auch bei Hausfriedensbruch habe ich ein Recht auf Notwehr, bei einem Einbrecher zu nächtlicher Stunde wird das im Einzelfall wahrscheinlich weiter gefaßt sein, als bei einem lästigen Vertreter. Aber im Prinzip ist "Fuß in der Türe" ein klarer Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, und der GIS Mensch muß damit rechnen, dass ich meine Türe zuknalle.
geh bitte, was sind das für ausreden? hausfriedensbruch durch fuss in der tür? angst vor übergriff durch gis-mitarbeiter der sich als solcher ausgewiesen hat? gis mitarbeiter ist selber schuld wenn er keine sicherheitsschuhe trägt und ein möglicherweise gebrochener mittelfuß ist ein akzeptables resultat von notwehr gegen eine nervensäge? wut? :rolleyes:

NeM

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Kann froh sein wenns nur der Fuß und ned was anderes is :D

wacht

pewpew
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Zitat von wergor
geh bitte, was sind das für ausreden? hausfriedensbruch durch fuss in der tür? angst vor übergriff durch gis-mitarbeiter der sich als solcher ausgewiesen hat? gis mitarbeiter ist selber schuld wenn er keine sicherheitsschuhe trägt und ein möglicherweise gebrochener mittelfuß ist ein akzeptables resultat von notwehr gegen eine nervensäge? wut? :rolleyes:

Der Herr von der GIS hat genau dass selbe Recht meine Wohnung ohne meinen Wunsch zu betreten wie der Junkie aus der Ubahn.. wenn ich ihm sage er darf net rein, darf er net rein.
Wenn ich ihm unmissverstaendlichst klar mache das er das nicht darf und er dann versucht Zugang zu erzwingen (und nichts anders is ein Fuss in der Tuer) was soll das sein wenn net mindestens Hausfriedensbruch? Wo is die Grenze? Beim Tuer aufstossen mit Gewalt? Beim Bewohner tackeln und ins Wohnzimmer sprinten?

Voellig egal ob man die Gebuehr fuer gerecht haelt oder nicht, sie zahlen will oder nicht, voellig egal wieviele Ausweise er hat, voellig egal was er mir erzaehlt - welche Privatperson die eigene Wohnung betritt kann man immer noch selber entscheiden...

// Bzgl dem Identitaetsnachweis - wie schaut ein echter GIS Ausweis aus? Weis das jeder? Gehst schnell nachschaun? Wie einfach bastelt ma sowas nach? Glaubst net das genug Trickbetrueger gibt?

// Ich haett vielleicht auch nicht die Tuer zugeknallt, schon garnet mit Absicht ihn zu verletzen... ich glaub auch nicht dass 'eam e ghert'... was ihm allerdings gut tun wuerd is a Anzeige und a ordentliche Strafe fuer sowas.. weil strafbar macht er sich mit der Aktion.
Bearbeitet von wacht am 25.05.2013, 16:06

quake

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Mein kumpel hat die tür sicher nicht zugemacht um den zu verletzen, sondern eher darum das er endlich abhaut. AUsserdem is den e nix passiert. Ich mein der wollt beinhart warten bis seine freundin nachhause kommt. Klar kann man das anders auch lösen, aber wenn man schon die ganze zeit sagt, dass er bitte gehn soll und da nix weiter geht, is irgendwann der punkt erreicht.

normahl

Here to stay
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Zitat von wergor
geh bitte, was sind das für ausreden? hausfriedensbruch durch fuss in der tür? angst vor übergriff durch gis-mitarbeiter der sich als solcher ausgewiesen hat? gis mitarbeiter ist selber schuld wenn er keine sicherheitsschuhe trägt und ein möglicherweise gebrochener mittelfuß ist ein akzeptables resultat von notwehr gegen eine nervensäge? wut? :rolleyes:

wenn ich jemand mehrmals auffordern muss damit er meine wohnung verlässt und er es trotzdem nicht macht, würd ich nicht anders reagiern.

ccr


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"Fuß in der Türe" ist Hausfriedensbruch, da gibt's unter Juristen nicht den kleinsten Zweifel. Und ich finde das auch gut so, es muß schließlich die Möglichkeit geben, das "Gespräch" mit Vertretern, Spendenkeilern, GIS Menschen, Bettlern, lästigen Nachbarn... durch Schließen der Türe zu beenden. Stell Dir mal vor, was los wäre, wenn das erlaubt wäre - dann kannst gleich 24/7 Tag-der-offenen-Türe machen und der Privatsphäre tschüss sagen ;)

wergor

connoisseur de mimi
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Es macht aber einen unterschied ob er in der Wohnung is oder nur den Fuss in der Tür hat.
Und ich glaube es ist nicht schwer einen echten GIS Ausweis von einem fake zu unterscheiden, des ding ist ja kein bedrucktes, ausgeschnittenes druckerpapierl. Im Zweifelsfall is es kein echter, aber wenn das eine bedruckte plastikkarte ist mit Prägung, Hologramm oder wwi, ist mit _sehr_ hoher Wahrscheinlichkeit ein echter.

wacht

pewpew
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Zitat von wergor
Es macht aber einen unterschied ob er in der Wohnung is oder nur den Fuss in der Tür hat.

Ja, wenn er in der Wohnung drin is dann hab ich ihm irgendwann die Erlaubnis gegeben... wenn er den Fuss in der Tuere hat um nicht rauszufliegen hab ich ihm vorher das Betreten der Wohnung wahrscheinlich verboten - was er dann macht is versuchen sich Zugang zu erzwingen...


Zitat von wergor
Und ich glaube es ist nicht schwer einen echten GIS Ausweis von einem fake zu unterscheiden, des ding ist ja kein bedrucktes, ausgeschnittenes druckerpapierl. Im Zweifelsfall is es kein echter, aber wenn das eine bedruckte plastikkarte ist mit Prägung, Hologramm oder wwi, ist mit _sehr_ hoher Wahrscheinlichkeit ein echter.

Wenn sich einer ausweisen kann als Mitglied einer bestimmen Organisation und sich dementsprechen verhaelt dann glaub ichs ihm schon...

Wenn sich der aber dann verhaelt wie ein Einbrecher/Vandale/usw bzw. voellig unpassend fuer sein 'Amt' agiert dann glaub ich ihm nicht mehr das er von der Organisation is... auch wenn er mir nochsoviele seiner Dienstausweise hinhaelt - besonders wenn ich in beiden Faellen das Recht habe den Menschen jederzeit meiner Wohnung zu verweisen...


@quake - e klar, wollt ich ihm a net unterstelln...

flying_teapot

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bei die GiS Manderl und Weiberl ist halt genauso wie mit den Vampiren - ohne Erlaubnis kein Eintritt :)

ftp.

NeM

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Ich glaub kein Mensch weiß, wie ein GIS Ausweis ausschaut.

Wenn man auf der GIS Website nachschaut, wie man GIS Mitarbeiter erkennt, kommt man ja auf diese... ich nenns eine Parodie, die wohl von Anon hinterlassen wurde, weils so absurd is..

http://gis.t3.world-direct.at/uploa...tarb_05.gif.gif

Also vom Ausweis abgesehen (wobei, irgendeinen hat der vermutlich auch dabei) geht der Grafik zufolge jeder redselige Betrunkene am Straßenrand als GIS Mitarbeiter durch :D
Bearbeitet von NeM am 25.05.2013, 20:57

wacht

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Zitat von NeM
Ich glaub kein Mensch weiß, wie ein GIS Ausweis ausschaut.

I hab vorher mal gesucht, das einzige was man auf die Schnelle findet is ein Bild in einem derstandard.at Artikel...

u5V8eYCW7P

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Zitat von ccr
"Fuß in der Türe" ist Hausfriedensbruch, da gibt's unter Juristen nicht den kleinsten Zweifel.

Wo hast du das her? Deutsches Recht vermute ich mal ganz stark.

Hausfriedensbruch ist in Österreich sehr restriktiv geregelt. Es kommt nur in Betracht wenn man sich mit Gewalt zutritt verschaffen möchte (also gegen den Widerstand eines Anderen) oder damit droht. Kein Hausfriedensbruch ist somit das blose Vorbeigehen am verdutzten Wohnungsbesitzer (auch wenn dieser dies vorher untersagte) oder das Reinstellen eines Fußes ohne Widerstand. Im obigen Fall hat sich der Gis Mann somit (wenn die Beschreibung so stimmt) nicht nach § 109 Stgb strafbar gemacht und die Aktion mit der Tür war nicht ok. Imho richtige Reaktion: Auffordern den Fuß rauszunehmen, wenn ers nicht macht rausschieben oder (noch besser) Polizei holen. Wenn er sich gegen das Rausschieben wehrt (zumindest dagegendrückt) DANN könnten wir möglicherweise von Hausfriedensbruch sprechen.

AdRy

Auferstanden
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unabhängig ob der gis man sich wert oder ned bzw gegen die tür drückt, wie willst das beweisen? ist ausage gegen ausage, wenn man ihm also den fuß brichst siehts eher schlecht aus.

u5V8eYCW7P

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Hab nichts anderes behauptet....darum auch der Hinweis mit der Polizei. Aber so allgemein würd ich das trotzdem nicht sagen. Es gibt (manchmal) Mitbewohner, Besucher, Nachbarn...

Burschi1620

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Polizei is ein Eigentor, weil die sehen ja dann dass du einen Fernseher hast :p
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