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weniger m² als im mietvertrag angegeben

flaimo 18.01.2007 - 11:45 1060 5
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flaimo

ILFTKYS
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gestern war ein interessanter beitrag in stern tv über zu hohe m²-angaben in mietverträgen. weiß da jemand wie die situation in österreich aussieht wenn mehr m² im vertrag stehen als es dann tatsächlich sind? wird der balkon/die terrasse bei uns auch mit 25% gewertet?

Skobold

Inventor of Super Toast
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In Österreich sieht die Sache ähnlich aus.

Bei uns wird aber eher mit der Kathegorie in die die Wohnung fällt getrickst.
Das ist einem Freund von mir passiert. In Österreich kannst du aber (um Stress mit dem Vermieter zu vermeiden, was sich besonders bei befristeten Mietverträgen anbietet), wenn die Befristung abläuft, die Wohnung nachmessen und beurteilen lassen. Der Vermieter ist dann verpflichtet die Miete die er zuviel verrechnet hat rückzuerstatten.
Er hat sich in dem Fall an die Mietervereinigung seines Bezirks gewannt, die wissen auch wer diese Messungen durchführen darf.

userohnenamen

leider kein name
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derzeit gibts von "Gewinn" ein Heft mit dem Sonderthema "Billiger Mieten"

sind auch ein paar Tips drinnen zwecks Wohnkategorie und was Mietverbilligungen bringt und was nicht etc.

wäre auch sicher interessant zu wissen

chaze

STIEGL Case 0wn0r
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bei mir ist es so, dass ich den balkon als wohnfläche mitbezahlen muss weil er von 3 seiten umschlossen ist.

schizo

Produkt der Gesellschaft
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Zitat von flaimo
gestern war ein interessanter beitrag in stern tv über zu hohe m²-angaben in mietverträgen. weiß da jemand wie die situation in österreich aussieht wenn mehr m² im vertrag stehen als es dann tatsächlich sind? wird der balkon/die terrasse bei uns auch mit 25% gewertet?

Hab gestern erst wieder nen Mietvertrag von einer Wohnung mit möblierter Küche (ablösefrei) gesehn, bei dem die Küchenbenutzung eine steigerung des Mietpreises zur Folge hatte.
Also Mietvertrag genau durchlesen und zuständige MaklerInnen darauf ansprechen.
Bei mir wars leider aussichtslos. Als ich den Vertrag von einer Senkung der Miete abhängig machte sprang sie ab, da sie noch genug andere Kunden an der Angel hatte.
Selbst wenn der Mietvertrag inhaltlich nicht ganz gesetzlich legitim ist solltest du doch überlegen, ob du den Kauf mit vorgegebnem Preis akzeptierst oder (bei fehlgeschlagener Verhandlung) ev. auf die Wohnung verzichten musst.
Bei mir wars zum Glück egal, da ich die Wohnung um den Preis nicht genommen hätte.

ccr


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Zitat von chaze
bei mir ist es so, dass ich den balkon als wohnfläche mitbezahlen muss weil er von 3 seiten umschlossen ist.
Es gibt da gewisse Regeln, zu wieviel Prozent zB eine Loggia mitgezählt werden darf. Gilt auch für Dachschrägen - sobald eine gewisse Raumhöhe unterschritten wird, darf AFAIR nur mehr 50% bzw. bei noch weniger gar nichts mehr zur Wohnnutzfläche gerechnet werden. Was genau wie verrechnet werden darf, sollte sich in Google schnell rausfinden lassen.
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