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Was will das BG für Handelssachen von mir?

pirate man 18.10.2004 - 20:35 4829 27 Thread rating
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pirate man

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wie ich heut am nachmittag heim kommen bin hab ich im postkastl einen gelben wisch liegn ghabt - das bezirksgericht für handelssachen hat ma einen rsb gschickt
jetzt überleg ich schon die ganze zeit was das sein könnt, weil ich mir absolut keiner schuld bewusst bin irgendwas unrechtmäßiges getan zu haben
warum könnte mir das das bg für handelsachen schreiben? was wollen die von mir? für was sind die genau zuständig?
ich weiß, ich sehs eh morgen - aber bei sowas hab ich trotzdem kein gutes gfühl auch wenn ich nix gmacht hab
thx

dosen

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wennst nix gmacht hast wird schon nix sein -> hatte auch mal so ein zetterl im postkasterl (war iirc aber ned wegen handelssachen) rauskommen is dann das die allimente gekürzt worden sind und ich hab ma auch an kopf gmacht... sind meist nur irgendwelche sachen an denen du eh nix ändern kannst und kannst froh sein das du noch darüber informiert wirst :o

darkboarder

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Ich hasse diese rsb Briefe, weil ma ned weiß um was es geht. Ich geh meißtens bevor die Post zumacht hin und hol mir den Brief ab obwohl draufsteht erst am morgen.

Berichte ob es wichtig war.

DKCH

...
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solls gericht auf die rsa/rsb briefe aussen draufschreiben um was es geht? :bash: steht eh a aktenzahl drauf, also wenn was am laufen ist kennst dich eh aus, wenn nicht sei froh das du nen brief kriegst...

btw, wann kommen endlich die threads mit "ich muss aufs klo aber bin zu faul zum aufstehen, wer tragt mich?" oder "ich hab einen anruf von einer unbekannten nummer am handy, was tun? muss ich sterben?" :o

Drey

disconnected
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Zitat von DKCH
ich hab einen anruf von einer unbekannten nummer am handy, was tun? muss ich sterben?" :o

ideen-fladerer :D

@threadstarter: zufällig was mitm zivildienst am laufen?

-drey-

darkboarder

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Zitat von DKCH
solls gericht auf die rsa/rsb briefe aussen draufschreiben um was es geht? :bash: steht eh a aktenzahl drauf, also wenn was am laufen ist kennst dich eh aus, wenn nicht sei froh das du nen brief kriegst...

btw, wann kommen endlich die threads mit "ich muss aufs klo aber bin zu faul zum aufstehen, wer tragt mich?" oder "ich hab einen anruf von einer unbekannten nummer am handy, was tun? muss ich sterben?" :o

anscheinend hast du noch nie so einen Brief bekommen

DKCH

...
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oft genug, aber ich kann den sinn darin nicht sehen, hier nach dem möglichen inhalt zu fragen...

darkboarder

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Zitat von DKCH
oft genug, aber ich kann den sinn darin nicht sehen, hier nach dem möglichen inhalt zu fragen...

stimmt, aber Menschen sind nicht perfekt und werden mal unsicher.

dosen

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Zitat von DKCH
oft genug, aber ich kann den sinn darin nicht sehen, hier nach dem möglichen inhalt zu fragen...

er fragt was ein sein kann, zähl halt mal auf was du bis jetzt bekommen hast vielleicht berühigst ihm damit ;) bin auch aufgeregt wenn ich so einen brief bekomme :p

DKCH

...
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(1) Vor die selbständigen Handelsgerichte gehören, falls der
Streitgegenstand an Geld oder Geldeswert den Betrag von 10 000 Euro
übersteigt:
  1. Streitigkeiten aus Handelsgeschäften, wenn die Klage gegen einen
Kaufmann, eine Handelsgesellschaft oder eine registrierte
Genossenschaft gerichtet ist und das Geschäft auf seiten des
Beklagten ein Handelsgeschäft ist;
  2. Streitigkeiten, die aus den Berufsgeschäften von Handelsmaklern
(Sensalen), Wägern, Messern und anderen Personen, die zur Vornahme
und Bestätigung solcher Geschäfte im Handelsverkehr bestellt sind,
entstehen, wenn diese Streitigkeiten zwischen ihnen und ihren
Auftraggebern geführt werden;
  3. Streitigkeiten aus den Rechtsverhältnissen der Kaufleute mit
ihren Prokuristen, Handlungsbevollmächtigten und Handlungsgehilfen,
ferner aus den Rechtsverhältnissen aller dieser Personen zu Dritten,
denen sie sich im Gewerbe des Arbeitgebers verantwortlich gemacht
haben, und aus den Rechtsverhältnissen zwischen Dritten und solchen
Personen, die wegen mangelnder Prokura oder Handlungsvollmacht
haften, soweit nicht das Gewerbegericht zuständig ist;
  4. Streitigkeiten aus der Veräußerung eines Handelsgewerbes
zwischen den Vertragsteilen;
  5. Streitigkeiten über das Recht der Verwendung einer Handelsfirma
und die sich aus diesem Recht ergebenden Streitigkeiten;
  6. Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen den
     Mitgliedern einer Handelsgesellschaft oder zwischen dieser und
     ihren Mitgliedern, zwischen den Mitgliedern der Verwaltung und
     den Liquidatoren der Gesellschaft und der Gesellschaft oder
     deren Mitgliedern, zwischen dem stillen Gesellschafter und dem
     Inhaber des Handelsgewerbes, zwischen den Teilnehmern einer
     Vereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften für
     gemeinschaftliche Rechnung sowie Streitigkeiten aus
     Rechtsverhältnissen aller dieser Personen zu Dritten, denen
     sie sich in dieser Eigenschaft verantwortlich gemacht haben,
     und zwar in allen diesen Fällen sowohl während des Bestandes
     als auch nach der Auflösung des gesellschaftlichen
     Verhältnisses, sofern nicht die Zuständigkeit des
     Arbeitsgerichts gegeben ist;
  7. sonstige Streitigkeiten nach dem Aktiengesetz und dem Gesetz
     über Gesellschaften mit beschränkter Haftung;
  8. Streitigkeiten aus Wechselgeschäften und aus scheckrechtlichen
     Rückgriffsansprüchen;
 8a. Streitigkeiten nach dem Produkthaftungsgesetz;
 8b. Streitigkeiten nach dem § 1330 ABGB wegen einer Veröffentlichung
     in einem Medium (§ 1 Abs. 1 Z 1 Mediengesetz).
  (2) Ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes gehören vor
die Handelsgerichte:
  9. Streitigkeiten aus den Rechtsverhältnissen, die sich auf den
Schutz und den Gebrauch von Erfindungen, Mustern, Modellen und Marken
beziehen, insoweit hiefür nicht andere gesetzliche Vorschriften
bestehen;
  10. Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs - sofern nicht die
      Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes gegeben ist -, nach dem
      Urheberrechtsgesetz und nach den §§ 28 bis 30 des
      Konsumentenschutzgesetzes;
 11. Streitigkeiten, die sich auf die Seeschiffe und Seefahrt
beziehen, sowie aus allen sonstigen Rechtsverhältnissen, die nach dem
Privatseerecht oder dem Recht der Binnenschiffahrt zu beurteilen
sind, sofern nicht die Bestimmungen des § 49 Z 5 bis 7 zur
Anwendung kommen oder hiefür andere gesetzliche Vorschriften
bestehen.

klar? :p

XXL

insomnia
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lol
ad punkt 11
pirate man hat ein schiff gekapert :D
PS: sorry der musst einfach sein

dosen

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und ich hab ihn mir verkniffen :D

pirate man

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Zitat von Drey
ideen-fladerer :D

@threadstarter: zufällig was mitm zivildienst am laufen?

-drey-
ja, bin seit 3 wochen zivi
aber damit wirds ja wohl nix zu tun haben (wegen handelssachen)

Drey

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Zitat von pirate man
ja, bin seit 3 wochen zivi
aber damit wirds ja wohl nix zu tun haben (wegen handelssachen)

ein bekannter von mir war mal zivi und hat dann wegen zuwenig geld aubegehrt und hat dann auch mal n brieflein vom bg für handelssachen diesbezüglich bekommen - oder er hat einfach nur was durcheinander bracht. aber was solls: um was geht wirst dann heute eh erfahren ;)

-drey-

berndy2001


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warst bei der post?
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